Ditib erringt Etappensieg im Kölner Moscheen-Streit

Von Barbara Schmidt-Mattern · 08.03.2013
Der islamische Dachverband Ditib hat im Streit um Baumängel an der neuen Kölner Zentralmoschee einen juristischen Sieg erzielt. Das Landgericht Köln wies die Klage der zuständigen Baufirma wegen zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohns ab.
"So, halt mal alle zusammen – so machen wir dat!"

Die Hände wie zum Schwur aufeinandergestapelt und Mienen, die vor Zuversicht strotzen – mit kölscher Unerschütterlichkeit strahlten die Kontrahenten im Herbst 2011 in die Kameras: ein blasser, gerade gekündigter Architekt namens Paul Böhm, daneben die Repräsentanten der Ditib und die Kölner Stadtspitze. Damals hatte man sich gerade auf ein neues Vermittlungsverfahren geeinigt, um nach der Eskalation im Streit um die Baumängel bei der Kölner Zentralmoschee endlich wieder zueinander zu finden. Es kam anders. Statt einer friedlichen Lösung folgten zwei Gerichtsverfahren – in ersten Fall hat die Ditib jetzt recht bekommen. Überraschend schnell wies das Landgericht Köln die Klage der zuständigen Baufirma wegen zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohns ab. Ditib-Vorstandsmitglied Bekir Alboga ist hörbar erleichtert:

"Ditib freut sich darüber, dass dieses Urteil – dass Ditib recht hat."

Die Ditib – der größte islamische Dachverband in Deutschland – hatte der Baufirma im Herbst 2011 gekündigt, weil das Unternehmen mangelhaften Beton verbaut und damit gegen Verträge verstoßen habe. Das Landgericht folgte dieser Argumentation. Für mangelhafte Leistungen könne die Firma keinen Lohn fordern, sagt Gerichtssprecher Christian Hoppe.

Mit Unverständnis reagiert die klagende Baufirma auf die Entscheidung der Richter. Rechtsanwalt Thomas Jelitte, der nicht persönlich zum Verkündungstermin erschienen war, sagte gegenüber dem Deutschlandfunk, das Gericht habe bisher signalisiert, dass man mehr Beweise für eine Entscheidung brauche. Mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit, so der Anwalt, will die Baufirma nun in Berufung gehen. Auch wenn die Ditib einen Etappensieg errungen hat, Bekir Alboga gibt sich weiterhin kämpferisch:

"Es war auch nicht unser Wunsch – man muss sich verteidigen."

Dabei ist Alboga alles andere als glücklich, dass der Moscheebau überhaupt vor Gericht gelandet ist. Vor anderthalb Jahren war Kölns Ex-OB Fritz Schramma, ein Fürsprecher der Moschee, eigens als Mediator benannt worden, um die Wogen zu glätten. Bloß kein Gerichtsprozess, so warnte Schramma schon damals:

"Das ist kostenträchtig, zeitraubend, imageschädigend – auch für die Stadt."

Penibel hatte die Ditib 2011 begonnen, den Architekten und die Baufirma mit Vorwürfen zu überschütten: 2000 Baumängel habe man gezählt, es ging um herausstehende Nägel und um die Frage, ob die Außenfassade der Moschee nun lieber cremefarben oder weiß sein soll. Die Ditib hatte deshalb nicht nur der Baufirma, sondern auch dem hoch renommierten Architekten Paul Böhm gekündigt und ihn persönlich angegriffen.

Inzwischen bemüht sich die Ditib um versöhnliche Töne, doch der Streit um die Baumängel ist längst nicht zu Ende gefochten. Erst letzte Woche hat ein vom Landgericht bestellter Gutachter begonnen, die rund 2000 Baumängel zu sichten. Frühestens nächstes Jahr wird dieses zweite Beweisverfahren, das unabhängig von der jetzigen Gerichtsentscheidung läuft, abgeschlossen sein. Die Ditib will dann Schadenersatz in Millionenhöhe fordern. Zu 80 Prozent ist die Moschee inzwischen fertig gebaut, doch wegen all der Querelen ist fraglich, ob es mit der feierlichen Eröffnung, die schon zig Mal verschoben wurde, in diesem Jahr klappt. Kölns Ex-OB Fritz Schramma hofft auf kölsche Gelassenheit:

"Also keinen Karneval machen – es ist noch immer gut gegangen."