Tierschutz

Brandenburg regelt Otterverkehrsaufkommen

Hier nicht auf offener Straße - sondern in einem Brandenburger Tierpark: zwei Fischotter.
Hier nicht auf offener Straße - sondern in einem Brandenburger Tierpark: zwei Fischotter. © picture alliance / dpa / Patrick Pleul
Von Joachim Baumann · 14.08.2014
Brandenburg hat sich dem Schutz von Fischotter und Elbebiber verschrieben: Dank sicherer Straßenunterquerungen können hier die Bürger weiter übers Pflaster rasen. Unklar allerdings sind die Kosten für diese Nischenlösung.
Fischotter und Elbebiber sind Kostbarkeiten der Natur. Im Land Brandenburg gibt es die größten Vorkommen bundesweit. Doch auch die meisten Verluste: Drei Viertel der Fischotter sterben auf den Straßen. Den Grund nennt das Artenschutzprogramm des brandenburgischen Umweltministeriums von 1999:
"Ursachen sind aus Sicht des Artenschutzes häufig unzureichend gestaltete Kreuzungsbauwerke wie Verrohrungen, Wehre und Komplexbauwerke Brückenwehr, die die Tiere zum Fahrbahnwechsel zwingen."
Also schwimmt oder läuft der Otter nicht einfach durch eine Brücke auf seinem Wanderweg durch Flüsse und Seen, sondern rennt über die Straße! Das war natürlich nach der Wende besonders gefährlich: mehr Autos und höhere Geschwindigkeiten, auch in Brandenburg.

Da muss doch was geschehen! Und es geschah - zehn Jahre später beschließt das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung die "Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg".
Darin heißt es: "Die stark gestiegene Anzahl verkehrsbedingter Tierverluste deutet auf eine Gefährdung der Gesamtbestände hin. Zielsetzung der Straßenbauverwaltung ist es, die straßenbaubedingten Trenn- und Barrierewirkungen durch artgerechte Schutzmaßnahmen zu minimieren."
"Uferstreifen überschwemmungssicher angelegt"
Wie gesagt, Fischotter und Biber nutzen unter Brücken eher trockene Passagen. Nur schwimmend passierbare Durchlässe und Bauwerke werden in der Regel nicht angenommen. Rohrdurchlässe sind daher in keinem Fall als Gewässerunterführung geeignet. Und weiter heißt es in der Verordnung von 2008:
"Uferstreifen müssen in ausreichender Breite überschwemmungssicher angelegt sein bzw. dürfen höchstens flach überspült werden, wobei größere Steine aus dem Wasser ragen müssen. Bei beidseitigen, ausreichend breiten Uferstreifen reicht es, wenn eine Seite über Hochwasser angeordnet ist, der andere Uferstreifen muss über Mittelwasser liegen."
Andere Vorschriften betreffen das Anlegen von Spundwänden und die maximale Böschungsneigung mit integrierter Flachstrecke, Fachausdruck: Berme. Dazu kommen das Anlegen von Otterschutzzäunen als Leiteinrichtungen oder die naturgerechte Gestaltung ufernaher Bereiche mit einer zur Unterführung leitenden, Deckung bietenden Strauchbepflanzung aus standortheimischen Gehölzarten.
"Einzelne Natursteinbrocken als Markierungsangebote vor den Bauwerksöffnungen erhöhen die Attraktivität des Tierpfades."
Mit gutem Gewissen weiter über die Straßen brausen
Und so entstehen links und rechts von Bach und Flüsschen wunderschöne, sichere Straßenunterquerungen für Fischotter oder Elbebiber.
Könnte es aber aus finanziellen Gründen nicht auch ausreichen, nur eine Seite der Gewässer als Otterweg auszubauen? Ist etwa ein so hohes Otterverkehrsaufkommen zu erwarten, dass der Ottergegenverkehr einfach zu gefahrvoll ist?
Der mündige Brandenburger freut sich und ist stolz, mit seinen Steuergeldern etwas für die heimischen Tiere getan zu haben und weiter mit gutem Gewissen und Tempo 120 über die Straßen brausen zu können.
Was es ihn allerdings kostet, das ist so nicht ganz klar. Ein ottergerechter Bau verschlingt schnell mal eine Million Euro. Doch ausgewiesen ist das nirgends. In einer Antwort der Landesregierung - Drucksache 5/9124 - auf eine entsprechende Anfrage zweier CDU-Abgeordneter heißt es nur:
"Die finanziellen Mittel für den Fischotter- und Biberschutz sind Bestandteil der Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahmen und werden nicht gesondert ausgewiesen."
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