"Die Politik hat hier zu lange geschlafen"

Moderation: Christopher Ricke · 16.02.2007
Die Union will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests nun schnell ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Es sei höchste Zeit, dass die Politik hier nun tätig werde, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Andreas Schmidt (CDU). Zugleich lehnte er die Anwendung des Strafrechts bei heimlichen Testverfahren ab.
Ricke: Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Tage ein allgemein sehr gut aufgenommenes Urteil gesprochen: Heimliche Vaterschaftstests dürfen weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Die Rechte der Väter müssen allerdings verbessert werden. Der Gesetzgeber hat da etwas zu tun. Im Justizministerium ist daraufhin laut darüber nachgedacht worden, ob man jetzt wohl heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen müsse. Immerhin verletzen sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ob aber das Strafrecht als schärfstes Instrument hier angemessen wäre, wird allgemein bezweifelt. Zuständig wäre auch gar nicht das Justizministerium, sondern das Gesundheitsministerium. Ich spreche jetzt mit dem CDU-Politiker Andreas Schmidt. Er ist der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages. Guten Morgen Herr Schmidt!

Schmidt: Guten Morgen, Herr Ricke!

Ricke: Ist denn die Idee mit der Strafbarkeit nach dem gestern doch recht deutlichen Nein jetzt endgültig vom Tisch und die Kirche bleibt im Dorf?

Schmidt: Ich hoffe, dass die Kirche im Dorf bleibt. Ich bin strikt dagegen, dass wir das Strafrecht anwenden. Es geht hier um eine pragmatische Lösung, die auch im Interesse der Väter und der Kinder ist. Aber wir sollten das Strafrecht aus dem Spiel lassen. Deswegen glaube ich, dass die Justizministerin hier auf einem falschen Weg war.

Ricke: Es bleibt aber doch eine spannende Frage: Was tut man mit heimlichen Tests? Sind sie eine Ordnungswidrigkeit, also muss es dafür ein Bußgeld geben, sind sie rechtswidrig und vorwerfbar oder wer begeht diese Ordnungswidrigkeit, ist es der Vater oder sind es die Labors, die das testen?

Schmidt: Ja, das Gericht, das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht gesagt, dass wir das unter Strafe stellen müssen oder dass wir das mit einem Bußgeld bedrohen müssen, sondern es hat lediglich gesagt, dass es in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar ist. Das ist ein Unterschied, und deswegen, glaube ich, kann es immer noch auch einen Grund geben, warum man heimliche Vaterschaftstests vielleicht macht. Man zerstört ja vielleicht auch eine Familie, wenn man direkt zu einem Gericht geht. Es kann ja auch zum Vertrauen führen, wenn man nur heimlich einen Vaterschaftstest macht, der dann nicht zu einem Gerichtsverfahren führt, und der Vater dann zufrieden ist, weil er wirklich der Vater ist.

Ricke: Aber wie kann man sich einmal auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berufen, das ja sagt, es gibt die informationelle Selbstbestimmung des Kindes, und dann gar nichts gegen die heimlichen, vielleicht illegalen Vaterschaftstests unternehmen?

Schmidt: Ich glaube, das Gericht hat uns einen guten Hinweis gegeben. Wir müssen die Hürden für ein gerichtliches Verfahren senken. Das ist ja bisher ganz schwierig für einen Vater oder für einen vermeintlichen Vater, ein gerichtliches Verfahren zu erlangen. Wenn das Verfahren möglich ist, schneller möglich ist, auch für den Vater, wird es auch das Bedürfnis für heimliche Vaterschaftstests viel weniger geben, als es heute der Fall ist.

Ricke: Es besteht Regelungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat es der Politik aufgegeben, das Recht der Väter zu stärken, gleichzeitig aber das Recht der Kinder zu wahren. Dem stimmt jeder zu. Ich frage mich nur: Warum stimmen wir 2007 zu, warum hat man da nicht viel früher darüber nachgedacht, dass es hier etwas zu tun gibt?

Schmidt: Also ich glaube, wir müssen uns hier an die eigene Brust klopfen. Wir haben hier wirklich zu lange versäumt, etwas zu regeln im Sinne der Väter oder der vermeintlichen Väter, auch im Sinne der Wahrheit. Die Hürden sind viel zu hoch für diese Väter, ein gerichtliches Verfahren zu erlangen, und deswegen muss man hier eigentlich selbstkritisch sagen, die Politik hat hier wirklich zu lange geschlafen. Es wird jetzt höchste Zeit nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, dass wir hier tätig werden.

Ricke: Vielen Dank für das Gespräch!