Die Grenzen von Youtube

Von Ralf Bei der Kellen · 07.04.2008
Seitdem es Youtube gibt, wimmelt das Netz nur so von selbstgemachten Filmen. Videoportale gehören für viele Internetnutzer zum Alltag. Doch auch im World Wide Web ist nicht alles erlaubt.
Videoportale im Internet gehören heute für viele Menschen zum Alltag wie Radio oder Fernsehen. Die einen haben das Angebot von Youtube und Co. als kurzes Entertainment für Zwischendurch liebgewonnen, den anderen ist es Kanal für ihr Mitteilungsbedürfnis oder ihre Kreativität – und das weltweit. Ende Februar 2008 standen allein bei Youtube über 74 Millionen Videos ein.

Bei vielen dieser Inhalte kommen aber selbst dem in rechtlichen Fragen Unbeleckten Zweifel, ob das alles legal sein kann. Musikvideos oder gar ganze Fernsehshows zur kostenlosen Ansicht einzustellen - lässt sich das mit dem Urheberrecht vereinbaren? Da staunt der Laie, und der Fachmann stellt lakonisch fest:

"Wenn jeder sich rechtskonform verhalten würde, würde es Youtube nicht geben."

Der Fachmann ist in diesem Fall der auf Urheberrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Till Kreutzer. Er ist einer der Redakteure des 2004 entstandenen Informationsportals www.iRights.info.

Till Kreutzer: "iRights.info ist ein online-Portal, auf dem urheberrechtliche Fragen so verständlich erklärt werden, dass es eben auch Nicht-Juristen, auch Laien, Privatpersonen, Verbraucher und Urheber verstehen können."

Zu den Menschen, die hier Rat suchen, gehört auch Guido Trütken. Der 33-jährige Krankenpfleger betätigt sich in seiner Freizeit als Dokumentarfilmer:

"Ich habe neulich einen Film über Plattenläden hier in Berlin gemacht. Den wollte ich jetzt in fünf Teilen bei Youtube einstellen. Jetzt gibt’s aber ein Problem: Da das Plattenläden sind, ist da eben auch öfter Musik zu hören. Und das ist nicht unbedingt unbekannte Musik. Also gleich in der ersten Szene hört man im Hintergrund "In A Silent Way" von Miles Davis. Die Platte ist 1969 bei CBS erschienen, die Rechte gehören heute dem Sony-Konzern. Und mit dem möchte ich mich nicht unbedingt anlegen."

Till Kreutzer: "Sony/CBS darf das ins Netz stellen, also Sony/BMG, aber ohne Erlaubnis darf das dieser Mensch, der den Dokumentarfilm gedreht hat, nicht ins Netz stellen."

Filmamateure sollten also darauf Acht geben, was sie filmen. Und nicht nur Musik ist urheberrechtlich geschützt, wie der Initiator von iRights, der Soziologe Dr. Volker Grassmuck, erklärt:

"Auch wenn man eine Aufnahme macht mit einem Schwenk auf ein Poster an der Wand aus einer Galerie wird das urheberrechtlich relevant sein. Markenrechte können betroffen sein, also wenn bei einer Aufnahme beispielsweise eine Colaflasche auf dem Tisch steht, zentral im Bild, dann besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass dieses Unternehmen sagt: Das darfst du nicht, das ist unser Eigentum. Und das kann dann tatsächlich dazu führen, dass ein solcher Film aus Youtube entfernt wird."

Till Kreutzer: "Auch noch ein wichtiger Aspekt sind die Persönlichkeitsrechte. Wenn ich andere Leute filme, zum Beispiel bei einer Party oder so was, und möchte dann diese Aufnahmen bei Youtube einstellen, dann bedarf auch dies einer Genehmigung."

Nun könnte der Dokumentarfilmer Guido Trütken seinen Film ja auch anonym einstellen und sich so einer Verfolgung entziehen. Doch das möchte er gar nicht - wie vielen anderen Kreativen geht es auch ihm darum, sich mittels Youtube einen Ruf zu erwerben.

Durch die Anonymität der meisten Urheberrechtsverletzer haben sich Rechteinhaber mit ihren Forderungen bislang ausschließlich an die Bereitsteller gewandt. Ob diese für die Inhalte ihrer User haftbar sind, darüber hatten bislang die verschiedensten Gerichte die unterschiedlichsten Meinungen. Einzelne Rechteverwerter, wie zum Beispiel die GEMA haben sich bereits mit Youtube arrangiert. Die Nutzer des deutschen Youtube-Portals dürfen demnach "das Weltrepertoire musikalischer Werke" nutzen. Im Gegenzug erhält die GEMA einen gewissen Betrag von Youtube, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet. Klingt gut, hat aber einen Haken: (0’19)

Till Kreutzer: "Ich dürfte jetzt den Miles Davis-Song hier selbst zuhause auf der Blockflöte einspielen, und das dann über diesen GEMA-Youtube-Deal bei Youtube abspielen. Mehr aber auch nicht. Kann auch ’ne Mundharmonika sein."

Denn die GEMA verwaltet nur die Rechte an den Kompositionen, nicht aber an den Einspielungen. Da muss man nach wie vor bei den Plattenfirmen anklopfen – und die wollen entweder viel Geld oder haben andere Dinge zu tun, als sich um youtube-Amateure zu kümmern.

Abmahnungen an einzelne youtube-user wie bei Tauschbörsen sind Till Kreutzer noch nicht bekannt. Und schließlich sind Verhandlungen mit den Anbietern effektiver als der Kleinkrieg gegen deren Nutzer. Bislang wurden rechtsverletztende Inhalte einfach youtube-intern gelöscht.

Viele Youtube-Inhalte bewegen sich in einer legalen Grauzone, da häufig geschützte Inhalte benutzt werden. Dabei bedienen sich die Menschen einfach nur der Werkzeuge, die ihnen die digitale Revolution an die Hand gegeben hat.

Volker Grassmuck: "Professionelle Technologie, die sich so weit entwickelt hat, dass sie auf dem Konsumentenmarkt zugänglich war für jedermann im Prinzip, hat hier eine kulturelle Ausdrucksform erweitert. Filmemachen ist dadurch zu einer allgemeinen Kulturtechnik geworden, so wie Lesen und Schreiben im 19. Jahrhundert."

Um das Schaffen von Kultur auf breiter Basis zu legalisieren, bedarf es weitreichender Veränderungen im Urheberrecht. Wie die Zukunft der Nutzung von youtube genau aussieht, steht also noch in den Sternen.

Volker Grassmuck moniert, dass die User von Videoplattformen im Gegensatz zu den gut organisierten Interessensgruppen aufseiten der Industrie bislang zu wenig in den politischen Prozessen vertreten seien. Er rät daher den Usern zum Zusammenschluss:

"Ich glaube, das ist ein Schlüsselelement für die Weiterentwicklung des Urheberrechts."