"Die Bagatellklausel ist nicht klar geregelt"

01.03.2006
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings hat mehr Klarheit bei der Bagatellklausel im neuen Urheberrecht gefordert. Es gebe bislang eine Vielzahl von Gerichtsurteilen hinsichtlich des Umfanges von erlaubten Kopien, sagte Krings im Deutschlandradio Kultur. "Es wäre allen Beteiligten gedient, wenn man die Kriterien für die private Nutzung präzise regeln würde."
Heute seien die "braven Bürger" benachteiligt, weil sie aus Angst weniger kopierten als sie dürften, während andere die Kriterien zu ihren Gunsten zu weit auslegten. "Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass es nur nach der Kaltschnäuzigkeit des Nutzers geht."
Krings schränkte jedoch ein, schon dass es eine Bagatellklausel gebe, sei ein falsches Signal. Sie gehe weit über die Kopie für den privaten Gebrauch hinaus und gebe unter Umständen Straffreiheit sogar bei illegal aus dem Internet herunter geladenen Musiktiteln. Verglichen mit einem Ladendiebstahl sagte Krings: "Für mich ist das Signal falsch, geistiges Eigentum ist weniger wert als anfassbares Eigentum." Dies sei für die Wirtschaft schlecht, weil sie auf geistiges Eigentum angewiesen sei, um den Wohlstand in Deutschland zu halten.
Gleichzeitig forderte Krings eine Stärkung der Stellung von Rechteinhabern. Man würde die Staatsanwaltschaften immer weniger brauchen, wenn die Künstler oder Musiker, deren Urheberrechte verletzt werden, mehr Möglichkeiten hätten, Schadenersatz von Personen einzuklagen, die ihre Musiktitel beispielsweise illegal ins Internet stellen.
Nach der Bagatellklausel im Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz sollen private Kopien in geringem Umfang legalisiert werden.

Das vollständige Gespräch mit Günter Krings können Sie für begrenzte Zeit in unserem AudioOnDemand-Player nachhören.