Das Völkerrecht am Ende

Von Annette Wilmes |
Die Machtbegrenzung souveräner Staaten durch ein für alle geltendes Völkerrecht ist immer noch Utopie. Die humanitäre Intervention mit militärischen Mitteln ist nur zur Selbstverteidigung erlaubt oder mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates. Die Menschenrechte durch den Einsatz militärischer Mittel zu verteidigen, bleibt ein Tabu.
Wenn es dennoch durchbrochen wird, wie in Afghanistan oder im Irakkrieg, stehen häufig andere Absichten dahinter. Solche Eingriffe ziehen meist neue Menschenrechtsverletzungen nach sich, wie die Beispiele Guantánamo oder Abu Ghraib zeigen. Die Menschenrechte sind 60 Jahre nach ihrer universellen Deklaration keineswegs unumstritten. Die aktuelle Rechtswissenschaft reagiert, indem sie die Voraussetzungen des Völkerrechts hinterfragt.

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