Das Recht auf Selbstbestimmung

Von Achim Simon · 28.08.2009
Nach dem neuen Gesetz zur Patientenverfügung sind Ärzte im Fall einer schweren Krankheit an den schriftlich niedergelegten Willen des Patienten gebunden.
Es ist ein eher seltenes Ereignis, wenn Politiker sechs Jahre Zeit brauchen, um ein Gesetz zu verabschieden, das in weiten Teilen den Vorstellungen der Bürger in Deutschland entspricht. Es drückt zudem einen in dieser Zeit vollzogenen Wertewandel aus, da etwa die radikal ablehnende Haltung der katholischen Kirche chancenlos geblieben ist. Wenn Anfang kommenden Monats das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft tritt, dann liegen auch sechs Jahre hitzige und leidenschaftliche Debatten darüber zurück, wie der Wille von sterbenskranken Patienten hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen angemessen und vorbehaltlos rechtlich berücksichtigt werden soll.

Die mit überraschend großer Mehrheit im Bundestag gefundene Lösung ist einfach und klar: Der schriftlich niedergelegte Wille des Patienten, wie im Falle, dass er sich in eigener Sache nicht mehr äußern kann, zu verfahren sei, muss sein Arzt beachten. Und nur im Streitfall sollen Gerichte eingeschaltet werden.

Diese radikale Freiheit bei der Entscheidung für oder gegen lebensverlängernde Maßnahmen ist für jeden aber auch eine große Verantwortung: Denn die Bürger müssen nun detailliert schon Jahre oder Jahrzehnte im Voraus für sich selbst festlegen, ob und wie sie unabhängig von der Art ihrer zukünftigen Erkrankung behandelt werden wollen. Das ist nicht einfach, da keiner voraussehen kann, was zum Beispiel der zukünftige medizinische Fortschritt an möglichen Vorteilen bringt.

Nicht nur aus diesem Grunde sollte jeder seine Patientenverfügung regelmäßig im Laufe seines Lebens überprüfen und gegebenenfalls ändern.

Wichtig: Auch beim neuen Gesetz zur Patientenverfügung sind Wünsche nach aktiver Sterbehilfe unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Etwa neun Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung, die durch das neue Gesetz nicht geändert werden muss. Sie bleibt gültig. Wer plant, eine solche demnächst auch für sich abzuschließen, sollte dies in Absprache mit Ärzten oder anderen medizinisch versierten Experten tun, um Missverständnisse und Fehldeutungen zu vermeiden.