Uber-Verbot

Taxi-Konkurrenz fährt trotzdem

Die Handy-App "Uber" auf einem Smartphone neben dem Logo der Taxi-Vermittlung, Aufnahme vom September 2014
Die Handy-App "Uber" auf einem Smartphone neben dem Logo der Taxi-Vermittlung, Aufnahme vom September 2014 © picture alliance / dpa
Von Philip Banse · 02.09.2014
Der Fahrdienstvermittler Uber ist Taxifahrern schon lange ein Dorn im Auge. Die Branche fürchtet Einnahmenverluste und ist deshalb gegen Uber vor Gericht gezogen. Heute wurde der Dienst per einstweiliger Verfügung gestoppt - in Berlin ist er dennoch verfügbar.
"Hallo! Ich muss zur Bundespresskonferenz. Wissen Sie, wo das ist?"
Vormittag 11.21, Berlin Invalidenstraße 100. Ich steige in einen VW Golf. Ich hatte das Auto sieben Minuten zuvor bestellt mit der Smartphone-App Uber des Start-ups aus San Francisco. Deren Angebot UberPop vermittelt Autofahrer, Privatmenschen, meist ohne Personenbeförderungsschein, wie ihn offizielle Taxifahrer vorweisen müssen. Das verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, sagt das Landgericht Frankfurt Main. Per einstweiliger Verfügung hat das Gericht Uber daher bis auf Weiteres verboten, mit seinem Dienst UberPop Fahrer zu vermitteln, die keinen Personenbeförderungsschein besitzen. Ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt Main sagte: Das Verbot gilt ab sofort und in ganz Deutschland.
"Hier müssen Sie geradeaus und dann rechts in die Reinhardtstraße."
Dennoch bringt mich der Uber-Fahrer zur Bundespressekonferenz, etwas mehr als einen Kilometer weit, sagt die UberPop-Quittung, die per E-Mail eingeht - Kosten 4 Euro. 20 Prozent davon gehen an Uber, den Rest behält der Fahrer. Mein Fahrer will nicht ins Mikrofon sprechen, sagt aber, er habe seinen Chef wegen des Verbots angerufen. Der Chef habe gesagt: "In Berlin dürfen wir fahren."
Uber drohen 250.000 Euro Strafe bei Verstoß
Das ist richtig, wenn der Fahrer eine Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz besitzt. Ob er eine solche Genehmigung besitzt, wollte mein Fahrer nicht sagen. Hat er keine Personenbeförderungsgenehmigung, könnte Uber allein meine Fahrt 250.000 Euro kosten – das hat das Landgericht in seiner einstweiligen Verfügung festgelegt.
Uber will nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gegen die einstweilige Verfügung gerichtlich vorgehen. Dies wollte ein Uber-Sprecher nicht bestätigen. Offizielle Taxifahrer in Berlin begrüßen das einstweilige Verbot der Konkurrenz:
- "Ich finde es richtig, dass es verboten ist, das ist meine Meinung und Punkt. Weil sie gegen alle Regeln verstoßen, keinen Personenbeförderungsschein, keine Steuern, keine Abgaben, kein Garnichts. Gegen das Gewerberecht wird verstoßen."
- "Insofern ist es erstmal völlig korrekt. Alldieweil, die haben keine Konzession, kein Nichts und wir müssen sehen, wie wir an die Wand kommen. Ich bin absolut dafür."
Taxifahrer werfen Uber unfairen Wettbewerb vor
Die Taxifahrer werfen Uber unfairen Wettbewerb vor. Uber-Fahrer würden nicht kontrolliert, seien nicht sozialversichert, die Fahrgäste seien nicht geschützt, sagt die Genossenschaft Taxi Deutschland, die gegen Uber geklagt hatte. Zudem entgingen dem Staat Steuern. Uber argumentiert mit der Marktwirtschaft: Fahrgäste hätten die Wahl. Einer der Geldgeber von Uber, Bill Gurley, sagt vor einem Jahr auf der Tech-Konferenz Disrupt, was Uber ausmacht:
"Viele Internetfirmen wollen erst viral werden, so viele Nutzer sammeln und dann denken sie über ein Geschäftsmodell nach. Uber dagegen hat seit dem ersten Fahrgast ein Geschäftsmodell, ähnlich wie damals Ebay, in das wir auch Geld investiert haben. Ich glaube, Uber wächst heute schneller als Ebay damals."
In Deutschland ist dieses Wachstum gestoppt. Vorerst.
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