Corona-Gästelisten

"Wir brauchen ein Begleitgesetz"

09:37 Minuten
Warteschlange auf Einlass wartender Besucher des Biergartens Augustinerkeller in der Innenstadt von München.
Ohne Registrierung kein Einlass: Doch für Gästelisten aus der Gastronomie interessiert sich mitunter auch die Polizei. © imago images / Ralph Peters
Dieter Kugelmann und Jörg Radek im Gespräch mit Axel Rahmlow · 30.07.2020
Audio herunterladen
Für Corona-Gästelisten interessiert sich auch die Polizei. Der GdP-Vize Jörg Radek und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann sehen dabei Regelungsbedarf. Beide plädieren für ein Begleitgesetz zu den Corona-Verordnungen.
Wer in diesen Tagen in ein Café, ein Restaurant oder eine Bar geht, muss sich registrieren, also meist Name, Adresse und Telefonnummer angeben. Allerdings interessieren sich offenbar nicht nur die Gesundheitsämter für diese Gästelisten, sondern auch die Polizei. In Hamburg geht es zum Beispiel um eine Drohung mit dem Messer, in Rheinland-Pfalz um ein Sexualdelikt, in Bayern um die Suche nach einem Vermissten. Und auch aus Hessen sind Fälle bekannt, in denen die Polizei Gästelisten aus Restaurants angefordert hat.
Gegen diese Praxis hat sich jetzt der Gaststättenverband Dehoga gewandt und Nachbesserungen bei den Corona-Verordnungen der Bundesländer gefordert.
Auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, und der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sehen Regelungsbedarf. Beide plädieren für ein Begleitgesetz zu den Corona-Verordnungen.

Ein Gesetz könnte Ausnahmen festschreiben

Mit diesem Begleitgesetz solle die Zweckbindung der Gästeliste noch einmal festgeschrieben werden, mahnt Kugelmann. Denn diese dürfe nur zum Zweck der Eindämmung der Pandemie genutzt werden.
"Und wenn das noch mal gesetzlich, auf einer anderen Ebene – das ist ja bisher Verordnungsrecht – festgeschrieben würde, dann hätte es eine ganz andere Qualität", so der Datenschutzbeauftragte. "Da kann man dann sicherlich auch überlegen, ob man die eine oder andere Ausnahme zulässt, bei schwerer Gewaltkriminalität etwa, aber dann wäre das noch mal eine Sicherheit auch für die Beteiligten, insbesondere für diejenigen, die eigentlich verpflichtet sind, ordnungsgemäß die Listen zu führen, also die Wirte, die Friseurinnen oder wer immer."
Solange das nicht der Fall ist und die Polizei auch keinen richterlichen Beschluss vorweisen kann, rät Kugelmann den Wirten zur Vorsicht bei der Herausgabe der Daten. Denn natürlich hätten diese auch eine Verantwortung gegenüber ihren Gästen. "Das herauszugeben, ist auch nicht ohne. Dann muss der Wirt also selber die Verantwortung übernehmen, auch gegenüber dem Gast."

"Keine allgemeine Verunsicherung betreiben"

Bei allem Verständnis für diese Bedenken verteidigt GdP-Vize Radek das Handeln der Polizei: "Es geht nicht darum, eine allgemeine Verunsicherung zu betreiben, sondern dass wir Straftaten aufklären wollen, dass wir ermitteln wollen und gegebenenfalls sogar vielleicht eine Gefahr abwenden wollen", betont er.
Wenn die Polizei von der gängigen Praxis richterlicher Beschlüsse abweiche, könne er sich das nur im Fall von Gefahr im Verzug vorstellen. "Ich denke, dass meine Kollegen ohnehin schon sehr sensibel in dieser Pandemie-Zeit mit dem Recht umgehen."
(uko)
Mehr zum Thema