Conradi: Urteil zum Berliner Hauptbahnhof stärkt Architekten

29.11.2006
Der ehemalige Präsident der Bundesarchitektenkammer, Peter Conradi, sieht in dem Urteil des Berliner Landgerichts im Urheberrechtsstreit um den Berliner Hauptbahnhof eine Aufwertung der Stellung des Architekten. Dies gelte für alle Fälle, in denen sich Bauherr und Architekt einvernehmlich über Planung und Kosten geeinigt hätten, sagte Conradi im Deutschlandradio Kultur.
Zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Hamburger Architekten Meinhard von Gerkan sei genau dies der Fall gewesen. Obwohl zuvor Einvernehmen über den Entwurf bestanden habe, habe der Bauherr diesen später "einseitig" geändert und "hinter dem Rücken einen anderen beauftragt", das Bauwerk umzugestalten. "Das geht nach diesem Urteil nicht mehr."

Conradi zufolge betone das Urteil das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Architekt und Bauherr. Eine Abwägung "zwischen dem, was der Bauherr will bzw. bezahlen kann und dem, was der Architekt vorschlägt" sei nur möglich, wenn beide vertrauensvoll zusammenarbeiten würden. "Gegen das kann sich der Bauherr nicht einfach durchsetzen nach dem Motto ‚Ich bin der Mächtigere’."

Der ehemalige Präsident der Bundesarchitektenkammer hofft, dass der Urteilsspruch sich auch in den nächsten Instanzen durchsetzen kann. Es sei wünschenswert, "dass die Richter begreifen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt, die immer notwendig ist, damit es ein gutes Bauwerk wird, von Mehdorn empfindlich beeinträchtigt wurde und er eigenmächtig das Werk des Architekten entstellt hat." Conradi: "Es wäre eine Stärkung der Bau- und Planungskultur in Deutschland, wenn dieses Urteil Bestand hätte."
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