Bundestagsentscheidung

Clubs sind nun Kultur

Menschen tanzen
Clubs sollen im Baurecht demnächst anders eingestuft werden, hat der Bundestag entschieden. © picture alliance / dpa / lbn / Jörg Carstensen
Thore Debor im Gespräch mit Massimo Maio · 10.05.2021
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Der Bundestag hat die Regierung aufgefordert, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen. Damit könnten diese bald besser vor Verdrängung geschützt werden. "Ein starkes symbolisches Signal", sagt Thore Debor vom Clubkombinat Hamburg.
In einem Entschließungsantrag hat der Bundestag Musikclubs zu Kulturstätten erklärt. Sobald die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung entsprechend geändert hat, gelten Clubs damit nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen kultureller Zwecke.
"Da sind ein paar Korken geknallt", begrüßt Thore Debor vom Clubkombinat Hamburg die Entscheidung. Denn dies könne die Ansiedlung neuer Clubs demnächst sehr viel einfacher machen.
Bisher verbiete das Baurecht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in vielen Gebietskategorien. Anlagen kultureller Zwecke wie beispielsweise Theater, Museen, Opern- und Konzerthäuser seien im Baurecht dagegen in weit weniger Kategorien ausgeschlossen. "Damit weitet sich das Möglichkeitsfeld, Clubs anzusiedeln", so Debor.

Kein "Schmuddelkinder-Image" mehr

Nach der Coronapandemie und dem dadurch drohenden Clubsterben könne dies wichtig sein – und auch bei einer Debatte über die Belebung der Innenstädte eine Rolle spielen.
"Zusätzlich ist es natürlich für uns ein ganz starkes symbolisches Signal, dass wir raus sind aus diesem Schmuddelkinder-Image und wir damit auch eine gesellschaftliche Anerkennung bekommen", betont Debor. "Dass man uns als Kulturstätten nicht mehr einfach so verdrängen kann, wie das in der Vergangenheit war."
(lkn)
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