Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor "Schnellschuss"
Der neue Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, hat den Gesetzgeber vor einem "Schnellschuss" in Sachen Online-Durchsuchung gewarnt. Der private Lebensbereich, wozu auch der Computer gehöre, sei ein wichtiges Gut, das man lange verteidigen sollte, sagte Filges im Deutschlandradio Kultur. Jeder Eingriff hier müsse sehr gut abgewogen werden. "Es ist niemandem damit gedient, wenn jetzt aus der Hüfte geschossen wird", so Filges.
Grundsätzlich gehe es nicht darum, derartige heimliche Ermittlungen abzulehnen, betonte Filges. Aus Sicht der Anwaltschaft bräuchte es nur rechtlich "ein geschlossenes harmonisches System" für solche Ermittlungsaktivitäten. "Es kommt darauf an, unter welchen Vorraussetzungen sie im Einzelfall zur Gefahrenabwehr dann doch erforderlich und wie sie gesetzlich geregelt sein sollten." Der Rechtsexperte forderte einen engen gesetzlichen Rahmen, der die Durchsuchung privater Computer mittels sogenannter Trojaner erlaube. So müsse es hohe Eingriffschwellen geben sowie den Schutz eines Kernbereichs an Privatheit. Filges sagte: "Der Bürger darf nicht annehmen, dass immer dann, wenn er den Computer anmacht, schon jemand anderes drauf ist". Auch müsse sicher gestellt werden, dass Berufsgeheimnisträger, wie Ärzte, Journalisten und Anwälte, von den Maßnahmen der Onlinedurchsuchung ausgeschlossen werden. Besondere Bedeutung käme außerdem der Evaluierung des Erfolgs dieses Rechtsmittels zu.
Filges lobte die Schärfe und Vehemenz, mit der die Öffentlichkeit über das Thema diskutiere, "weil offensichtlich alle wissen mit welchem George-Orwell-Instrument wir uns da möglicherweise ausstatten".
Filges lobte die Schärfe und Vehemenz, mit der die Öffentlichkeit über das Thema diskutiere, "weil offensichtlich alle wissen mit welchem George-Orwell-Instrument wir uns da möglicherweise ausstatten".