Bundeskartellamt gegen Facebook

Rote Karte von den Wächtern

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Die Kartellwächter sagen Nein zum Facebook-Geschäftsmodell. © dpa
Christoph Sterz im Gespräch mit Axel Rahmlow · 07.02.2019
Facebook hat gerade ein dickes "Dislike" vom Bundeskartellamt kassiert: Das Amt will dem Sozialen Netzwerk untersagen, Nutzerdaten von anderen Plattformen ohne Erlaubnis der User zu nutzen. Die Folgen eines solchen Verbots wären weitreichend.
Das Bundeskartellamt untersagt Facebook, Daten aus dem Online-Netzwerk mit Informationen von außerhalb zu verknüpfen. Dafür brauche es eine
gesonderte Erlaubnis der Nutzer. Der Streit könnte wegweisend für die Regulierung der Internet-Wirtschaft werden.
Das Bundeskartellamt betritt mit seinem Vorgehen gegen Facebook Neuland im Wettbewerbsrecht. Erstmals werden Datenschutz und Wettbewerb verknüpft. Das Kartellamt argumentiert: Durch das Absaugen von Informationen über Nutzer habe Facebook einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil, denn solche User-Daten seien in der Internet-Wirtschaft entscheidend.

Es könnte weitreichende Folgen haben

Facebook erhebt Daten nicht nur auf der eigenen Plattform, sondern auch auf anderen Webseiten zum Beispiel über den "Like"-Button - und auch über andere Apps wie Instagram und WhatsApp, die Facebook übernommen hat. All diese Daten werden dann zusammengeführt.
Journalist Christoph Sterz hat sich den Fall "Facebook versus Bundeskartellamt" genauer angeschaut und erklärt im Gespräch die Details. Setzen sich die Kartellwächter durch, müsste Facebook sein Geschäftsmodell gravierend ändern.
(mkn)
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