Bundesjustizministerin fordert Neuordnung der Sicherungsverwahrung

23.06.2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will gefährliche Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, elektronisch überwachen lassen und kündigt einen entsprechenden Kabinettsbeschluss an.
Christopher Ricke: Das Thema Sicherungsverwahrung, ein Thema für die Konferenz der Justizminister in Hamburg und auch ein Thema für das Bundeskabinett. Ich begrüße jetzt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Einen schönen guten Morgen!

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, guten Morgen!

Ricke: Ist denn der Streit mit der Union wirklich beigelegt, ist das Papier so, wie Sie es zusammengestellt haben heute im Kabinett dann auch beschlussfähig?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, im Kabinett beschließen wir die Eckpunkte als ein Gesamtkonzept und zwar genau wie im Beitrag dargelegt die Grundzüge für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Und auch diese Grundsatzentscheidung wird getroffen, dass es eine elektronische Aufenthaltsüberwachungsmöglichkeit geben soll, wenn jetzt, nach der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, die aber noch als sehr gefährlich eingestuft werden können.

Ricke: Es gab ja eine lange politische Auseinandersetzung mit der Union, die haben wir gerade auch skizziert. Das ging über Monate. Hat der Europäische Gerichtshof, hat dieses Urteil eine fördernde Wirkung auf die Entscheidung gehabt?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt wirklich zwei unterschiedliche Aspekte, einmal der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der uns ja vor die Situation stellt, etwas zu tun, weil 70 bis 80 Menschen vielleicht entlassen werden aufgrund dieser Rechtsprechung und es damit zu ganz schwierigen Situationen kommen kann, und unabhängig davon ein neues Konzept zu entwickeln so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Und ich denke, das machen wir mit den Eckpunkten, wie sie auch im Beitrag skizziert wurden: Weg von der nachträglichen, hin wieder zum Tatrichter und einer viel früheren Entscheidung. Aber alles in allem, man muss natürlich sagen: Das sind sehr, sehr schwierige, grundsätzliche Entscheidungen, denn wir kennen in unserem Strafrecht nicht das lebenslängliche Wegsperren. Aber wir müssen uns ja verantwortungsbewusst damit befassen: Was machen wir mit wirklich sehr, sehr gefährlichen Tätern?

Ricke: Neue Gesetze weisen in die Zukunft, aber Sie haben es selber angesprochen, es gibt mehr als 70 Straftäter, die möglicherweise jetzt, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, freigelassen werden müssen. Man zögert noch sehr damit, sie rauszulassen, aber irgendwann wird man sich den Europäern beugen müssen und mir wird mulmig dabei, wenn ich überlege, wer dann wieder auf die Straßen, in die Parks und vor die Kindergärten kommt. Verstehen Sie meine Sorge?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich verstehe die Sorge von Bürgerinnen und Bürgern, und deshalb wollen wir ja alles tun – und da ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur ein Teilaspekt –, um eben auch gerade diesen berechtigten Anliegen der Bürger, geschützt zu werden vor gemeingefährlichen Tätern, auch Rechnung zu tragen. Es sind natürlich auch Fälle, die sind lange in Sicherungsverwahrung und haben dort auch nicht immer die Therapien bekommen, die sie hätten bekommen müssen. Es ist also auch mit diesem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ein großer Auftrag an die jeweiligen Länder, auch die Verwahrung selbst jetzt anders auszugestalten. Aber gerade mit dem einen Mosaikstein der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die natürlich von den Ländern dann angewandt werden muss, wenn wir sie auf eine gesetzliche Grundlage stellen können, wollen wir ja so einen Beitrag zu diesen berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Menschen leisten.

Ricke: Diese elektronische Aufenthaltsüberwachung, die man auch manchmal elektronische Fußfessel nennt, die hilft natürlich bei der Aufklärung, weil die Polizei dann weiß, wer am Tatort war. Allein: Mir wäre ein verhinderter Mord doch lieber.

Leutheusser-Schnarrenberger: Das muss man unter zwei Aspekten sehen. Einmal werden wir diese elektronische Überwachungsmöglichkeit-Technik neutral ausgestalten, das heißt, dass möglicherweise sogar auch Alarm gegeben wird an die jeweiligen zuständigen Polizeibeamten, wenn sich so ein gefährlicher Mensch einem Kindergarten oder der Schule nähert, dass man dann auch präventiv noch etwas tun kann. Auf der anderen Seite, glaube ich, muss man auch eines klar sehen: Es sind Menschen jetzt nach der Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sicherungsverwahrung, also immer weggesperrt nach Haftverbüßung, und das ist nicht rechtmäßig nach den Voraussetzungen, die vorliegen. Und hier abzuwägen und wirklich das Optimale zu tun, aber sehr wohl auch das alles mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen, mit unseren Grundrechten, ist wirklich ein schwieriger Weg und ich glaube, wir haben jetzt hier doch einige Beiträge sehr konstruktiv dazu geleistet.

Ricke: Insbesondere, da solche Impulse ja nicht aus dem Land selber heraus kommen. Verlieren wir nicht so etwas wie Rechtsautonomie allmählich?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, wir verlieren nicht Rechtsautonomie. Es sind Einzelfälle, die der Europäische Menschenrechtsgerichtshof aufgreift, der ja gerade auch den Grundrechten, wie sie formuliert sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention, verpflichtet ist. Und wenn man rückwirkende Gesetze erlässt – das ist jetzt sehr juristisch, aber das war der Anlass für die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs –, dann ist das eben mit auch großen rechtlichen Risiken verbunden. Und deshalb ist ja auch zu entscheiden – und deshalb habe ich mich sofort an die Arbeit gemacht nach Regierungsbildung –, ein grundlegendes Konzept der Sicherungsverwahrung zu haben, wo wir eben auch gerade diese Problemfälle dann nicht mehr haben werden in der Zukunft.

Ricke: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, herzlichen Dank und Ihnen einen guten Tag!

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, danke, Ihnen auch!