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Verbraucherschützer verklagen Banken
Unterschiede bei den Basiskonten nicht nachvollziehbar

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Gedacht ist es für wirtschaftlich schwächere Menschen, Obdachlose und Flüchtlinge. Verbraucherschützer halten die Kosten aber für nicht verhältnismäßig und nachvollziehbar. Drei Banken wurden deshalb jetzt verklagt.

Von Dieter Nürnberger | 03.03.2017
    Ein Kugelschreiber liegt auf Kontounterlagen.
    Für ein Basiskonto muss mitunter mehr gezahlt werden als für vergleichbare Konten. (imago)
    Die Regelungen für ein Basiskonto sind Teil einer europäischen Vorgabe - und sie müssen seit Mitte 2016 auch in Deutschland umgesetzt werden. Basiskonten wurden eigens für sozial oder wirtschaftlich schwächere Verbraucher geschaffen, um ihnen damit auch einen günstigen und einfachen Zugang zum Zahlungsverkehr zu verschaffen. Ganz konkret: Die Zielgruppe sind somit Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, ebenso Obdachlose und natürlich auch Flüchtlinge, die hier in Deutschland leben. Somit ist das Ganze auch für die Banken noch relativ neu.
    Nutzerverhalten nicht berücksichtigt
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun eine Stichprobe durchgeführt: Es ging um die Frage, zu welchen Konditionen die Banken ein solches Basiskonto anbieten - und drei Banken fielen durch relativ hohe Gebühren auf. Das sind die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein. Jana Brockfeld ist Referentin für Rechtsdurchsetzung beim vzbv, dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie nennt das Beispiel der Postbank:
    "Die verlangt für das Basiskonto 5,90 Euro im Monat. Dieser Preis wird auch verlangt, wenn dieses Koto als Onlinekonto geführt wird. Es hat somit keine Reduzierung bei der Gebühr zur Folge. Das Nutzerverhalten findet hier also keine Berücksichtigung. Und für ein vergleichbares Konto verlangt die Postbank 3,90 Euro monatlich. Es gibt hier also einen Unterschied von 2 Euro, den wir nicht nachvollziehen können."
    Es geht um die Marktüblichkeit
    Vorwurf also: Mitunter müsse für ein Basiskonto sogar mehr gezahlt werden als für vergleichbare Konten. Die drei Bankhäuser wurden dann aufgrund der Stichprobe durch den vzbv aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Banken haben dies nicht getan - und deshalb hat nun der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen die drei Institute eingereicht. Man möchte juristische Klarheit darüber, wie hoch eine solche Gebühr für ein Basiskonto sein darf. Die Entgeltgestaltung dürfe nicht dazu führen, dass der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt werde, so die Expertin des vzbv.
    "In der Richtlinie ist formuliert, dass man diese Basiskonten unentgeltlich anbieten kann oder aber für ein angemessenes Entgelt. Und bei dieser Angemessenheit gibt es bestimmte Parameter, die dafür heranzuziehen sind. Da geht es um die Marktüblichkeit - um die marktüblichen Entgelte also. Auch das Nutzerverhalten muss bei der Berechnung berücksichtigt werden."
    Die BaFin sollte einschreiten
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, aufgefordert, sich um die Gebühren für diese Basiskonten zu kümmern. Denn sie habe dazu auch die Möglichkeiten, sagt Jana Brockfeld vom vzbv:
    "Die BaFin hat inzwischen auch den Verbraucherschutz auf ihrer Agenda. Wir sind der Auffassung, dass sich die BaFin hier einsetzen muss. Sie muss auch die Kreditinstitute auffordern, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Es geht um die Angemessenheit der Gebühren. Die BaFin hat die Aufsichtsmöglichkeiten, sie sollte davon Gebrauch machen."
    Die BaFin wollte sich heute Vormittag noch nicht konkret äußern. Sie bestätigt aber, dass es eine Nachfrage nach Basiskonten gibt. Mehrere tausend Menschen hierzulande hätten bereits ein solches Konto. Auch der Anteil der Flüchtlinge sei hier mitunter hoch - in einzelnen Filialen um die 80 Prozent.
    Ob die BaFin in dieser Frage aktiv wird, ist somit noch offen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband wäre ein Engagement der BaFin wichtig, denn bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Gebührenhöhe könnte es einige Jahre dauern.