Blockaden, Prozesse, Handygate

Von Claudia Altmann · 13.02.2012
Am 13. Februar 1945 begannen die Luftangriffe auf Dresden. Ein Datum, das seit Jahren die Neonaziszene missbraucht, um zu mobilisieren. Jahrelang kam es rund um dieses Datum zu den größten Neonaziaufmärschen europaweit. Gegendemonstrationen konnten wenig ausrichten. Dann griffen die Neonazigegner wirkungsvoll zum Mittel der Blockade.
"Im letzten Jahr war die Situation so, dass bei Kältetemperaturen wir vor Wasserwerfern standen und ich dann gesagt habe: Wir müssen als Abgeordnete uns auch schützend vor die Leute stellen, die hier blockieren wollen, weil ansonsten vielleicht Wasserwerfer eingesetzt werden."

Für den sächsischen SPD-Vorsitzenden Martin Dulig war es - wie für Tausende andere Demonstranten - ein Akt des zivilen Ungehorsams und eine moralische Verpflichtung. Da jedoch Sitzblockaden von der sächsischen Justiz als Straftat geahndet werden, brachte es ihm und etwa 200 anderen Blockierern ein Strafverfahren ein:

"Was in den Tagen und Wochen nach dem 19. Februar des letzten Jahres abgegangen ist, das war besonders schlimm, weil dann eingeteilt wurde, wer ein guter Demokrat ist, wer ein schlechter Demokrat ist. Es wurde eingeteilt, wer richtig demonstriert hat und wer falsch demonstriert hat.

Wir wurden alle in die Ecke gestellt, als seien wir diejenigen gewesen, die Steine geworfen haben, Brandsätze geworfen haben. Wir wurden mit den Gewalttätern in eine Ecke gestellt. Das halte ich für skandalös, wie wirklich Tausende friedliche Protestierer dort kriminalisiert werden."

Etwa 70 der 200 Personen haben das Angebot der Justiz angenommen, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Unter ihnen ist auch Martin Dulig. Er hat 700 Euro bezahlt. Demokratiestrafe nennt er es. Neben der massiven Verfolgung friedlicher Demonstranten sind die sächsischen Behörden zudem in die Kritik geraten, weil sie mehr als eine Million Mobilfunkdaten erhoben hatten.

Justiz und Polizei rechtfertigen die Maßnahme damit, so Straftäter erfolgreicher ermitteln zu können. Davon betroffen waren aber auch friedliche Demonstranten, Anwälte, Abgeordnete, Journalisten, Vertreter der Kirche und völlig unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte bewertete diese größte Funkzellenabfrage in der Geschichte der Bundesrepublik später in einem Untersuchungsbericht als unverhältnismäßig. Dennoch sind immer noch die Daten von 54.000 Personen gespeichert. Die meisten wissen nicht einmal, dass damit ermittelt wird.
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