Bilanz Kulturgutschutzgesetz

Kunsthändler fühlen sich reglementiert

In Kisten verpackte Kunstwerke: Hier handelt es sich um Werke von Auguste Rodin im Art Pavillion im kroatischen Zagreb.
In Kisten verpackte Kunstwerke: Hier handelt es sich um Werke von Auguste Rodin im Art Pavillion im kroatischen Zagreb. © picture alliance / PIXSELL
Christina Berking im Gespräch mit Andrea Gerk · 16.01.2019
Ob ein Galerist einen Picasso aus New York einführen will oder IS-Raubkunst - immer muss er einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Imports erbringen. Der Deutsche Kunsthandel hält diese Wirkung des Kulturschutzgesetzes für nicht effektiv.
Das Kulturgutschutzgesetz schreibt vor, dass private Sammler eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, wenn sie Kunstwerke mit einem bestimmten Alter und Wert ins Ausland bringen wollen. Der Bund will seit 2016 so verhindern, dass nationales Kulturerbe im Ausland gewinnbringend verkauft wird. Das Gesetz umfasst zudem Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut, dass in anderen Ländern als nationales Kulturgut eingestuft wird. Dies betrifft etwa den illegalen Antikenhandel.
Das Gesetz hatte vor Inkrafttreten einen Proteststurm in der Kunstszene ausgelöst. Der Kunsthandel hatte einen riesigen bürokratischen Aufwand mit bis zu 130.000 Ausfuhranträgen pro Jahr vorhergesagt. Nun hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters Zahlen über den Verwaltungsaufwand vorgelegt. Der Bericht listet jährlich 950 Verfahren mit Kunstgütern für den EU-Binnenmarkt sowie 1200 für die Ausfuhr in Drittstaaten auf.

"Nachweis ist nahezu nicht zu erbringen"

Die Kunsthistorikerin und Juristin Christina Berking zählt zu den Kritikerinnen des Kulturgutschutzgesetzes. Sie ist kulturpolitische Sprecherin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel, die sich vergangene Woche gegründet hat. Berking erklärte im Deutschlandfunk Kultur, dass die nun vorgelegten Zahlen allein den Verwaltungsaufwand von staatlicher Seite spiegelten. Der Aufwand, der Händlern und Sammlern entstanden sei, sei darin gar nicht vollständig enthalten. Hier müssten auch bürokratische Belastungen bei der Einfuhr von Kulturgütern berücksichtigt werden.
Die Reglementierung, die das Gesetz derzeit vorsehe, so Berkings Kritik, sei "umfassend". Der Handel müsse für alle Werke, die er nach Deutschland bringe, nachweisen, dass sie ihre Herkunftsländer rechtmäßig verlassen hätten. "Das ist ein Nachweis, der nahezu nicht zu erbringen ist." Zielgerichtetere Vorschriften seien sinnvoller.

"Die Ziele, sind es nicht, die wir kritisieren"

Händler und Sammler müssten gleichsam für jedes Kunstobjekt eine Provenienzforschung machen und die jeweilige Herkunft zurückverfolgen. Laut Christina Berking ist dieser Aufwand "enorm hoch" – insbesondere im Verhältnis zum Nutzen. Denn an den Grenzen seien nur zwölf Gegenstände sichergestellt worden. Es sei insgesamt zu acht Rückgabeverfahren gekommen. "Das ist wenig", so Berking.
Gegen die Ziele des Gesetzes habe sie nichts einzuwenden, betonte die Kunsthistorikerin. Diese seien legitim und gut. "Die Ziele, sind es nicht, die wir kritisieren. Es ist der Aufwand dafür."
(mfied/huc)
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