Besprechung

Dauerstörung Störerhaftung

06:45 Minuten
24.09.2016
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Touristen in Deutschland müssen sich häufig seltsam vorkommen. Oft kein schnelles Internet, Probleme bei den mobilen Daten im Zug, im ländlichen Raum sowieso und freie W-Lans gibt es auch fast nirgends.
Touristen in Deutschland müssen sich häufig seltsam vorkommen. Oft kein schnelles Internet, Probleme bei den mobilen Daten im Zug, im ländlichen Raum sowieso und freie W-Lans gibt es auch fast nirgends. Eine Art Zeitreise. Vor allem die sogenannte Störerhaftung schafft seit Jahren Rechts-Unsicherheit für die Anbieter. Nach deutscher Rechtssprechung ist man automatisch Teil einer möglichen Urheberrechtsverletzung, wenn man einen W-Lan-Hotspot betreibt - selbst wenn man nachweislich nicht selbst der Täter war.
Das führt zu Wifi-Wüsten und eben zu extrem teuren Verträgen für mobiles Internet - es ist ja keine Konkurrenz zu fürchten.
Der Europäische Gerichtshof hat Betreiber solcher Netzwerke zwar gerade rechtlich gestärkt, die Störerhaftung aber nicht abgeschafft. Im Telemediengesetz der Großen Koalition vom Juli 2016, werden die Betreiber solcher Netzwerke weiterhin klar als haftungsprivilegiert eingeordnet.
Nach dem EUGH heißt es jetzt zwar, dass Betreiber von W-Lan-Netzwerken nicht mehr ohne Gerichtsprozess kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen, doch wird vermutet, dass der ganze Wirtschaftszweig der Abmahnern sich jetzt einfach auf gerichtliche Prozesse konzentriert. Denn eine gerichtliche Anordnung als Unterlassungsanspruch an einen W-Lan-Betreiber wäre der nächstmögliche Schritt. Diese kosten zwar auch den mahnenden Kanzleien mehr Geld, die Rechtssprechung ist aber auf ihrer Seite.
Matthias Finger über Chancen, doch endlich irgendwann Rechtssicherheit zu schaffen und den Zombie »Störerhaftung« in sein wohlverdientes Grab zu legen.
Bild: Wifi von Arkangel auf Flickr CC BY SA