Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Ein wichtiger Schritt - aber es geht noch besser

06:35 Minuten
Ein Porträt der Publizistin Ferda Ataman.
Die Publizistin Ferda Ataman findet: Auch die Diskriminierung auf Grund des Familienstatus sollte verboten werden. © imago images / photothek / Florian Gärtner
Ferda Ataman im Gespräch mit Julius Stucke · 04.06.2020
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Wer etwa auf Grund seines Geschlechts benachteiligt wird, kann in Deutschland klagen. In Berlin werden nun auch arme und chronisch kranke Menschen gegen Diskriminierung geschützt. Dennoch gebe es weiterhin Schutzlücken, sagt die Journalistin Ferda Ataman.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am heutigen Donnerstag ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen, zusätzlich zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das auf Bundesebene vor Diskriminierung schützen soll. Das Ziel des Berliner Gesetzes: mehr Menschen als bisher vor systematischer Benachteiligung zu bewahren.
"Im internationalen Vergleich ist unser Bundesgesetz sehr, sehr schwach", sagt die Journalistin Ferda Ataman, früher Referatsleiterin Öffentlichskeitsarbeit bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Deswegen habe unter anderem auch die Europäische Union empfohlen, über Landesgesetze die Lücken im Schutz vor Diskriminierung zu schließen.
Eine große Lücke, die zumindest in Berlin nun geschlossen werde, sei die Ausweitung des Schutzes auf den Öffentlichen Dienst, betont Ataman. Bei Diskriminierung an staatlichen Schulen und Hochschulen beispielsweise helfe das bundesweite Gesetz nicht, weil es dort nicht gelte.

Schutz vor Armutsdiskriminierung

Neu hinzugekommen ist im Berliner Gesetz außerdem der Schutz vor Diskriminierung auf Grund chronischer Krankheiten und des sozialen Status. "Es gibt einfach viele Fälle von Armutsdiskriminierung. Das fängt an bei Begriffen wie 'Hartzer'", so Ferda Ataman.
"Mir persönlich fehlt noch der Familienstatus", sagt Ataman. Wenn eine Familie mit drei Kindern eine Wohnung nicht bekomme, weil der Vermieter Lärm fürchte, gelte das gesetzlich weiterhin nicht als Diskriminierung.
Juristisch sei es wichtig, konkrete Kategorien wie Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder sozialer Status festzulegen, auf Grund derer nicht diskriminiert werden dürfe. Und auch, in welchen Bereichen das Diskriminierungsverbot gelte, also zum Beispiel auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt. Denn sonst, so Ataman, könne jeder kommen und sagen: "Ich fühle mich diskriminiert, weil jemand nicht nett zu mir war."
(jfr)
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