Arbeitsrecht

Was dürfen Eltern, wenn die Kita streikt?

Erzieherinnen und Erzieher demonstrieren am 09.04.2015 in Magdeburg für mehr Geld, dabei halten sie mehrere Plakate und Verdi-Fahnen hoch.
Erzieherinnen und Erzieher demonstrieren am 09.04.2015 in Magdeburg für mehr Geld. © DPA/Jens Wolf
Jobst Bauer im Gespräch mit Nana Brink · 08.05.2015
Für Hundertausende Eltern sind die unbefristeten Streiks in den kommunalen Kitas der GAU: Was tun, wenn kein Ersatzbetreuung in Sicht ist? Kann der Arbeitgeber abmahnen oder gar kündigen, wenn Mama und Papa deshalb nicht im Büro erscheinen? So schnell geht das nicht, beruhigt Arbeitsrechtler Jobst Bauer.
Wenn Eltern keine zumutbare Ersatzbetreuung für ihre Kinder organisieren könnten und der Arbeit fernblieben, müssten sie nicht gleich um ihren Job fürchten. Jedoch sei der Begriff "zumutbar" dehnbar und nicht eindeutig definiert. So könne der Arbeitgeber erwarten, dass angestellte Eltern eine Lösung suchen und finden, wenn der Streik bereits einige Zeit vorher angekündigt worden sei, sagt der Arbeitsrechtler Jobst Bauer.
Vieles hängt von der Kulanz der Arbeitgeber ab
Was Gehaltseinbußen anbelange, so sehe das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse, sagte Bauer weiter. Wer also nicht für einen unverhältnismäßig langen Zeitraum dem Arbeitsplatz fernbleibe, müsse nicht mit Einbußen rechnen. Es hänge jedoch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Am besten sei es, anzubieten, in der Situation Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen.
Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
Wohin mit den Kleinen, wenn die Kita bestreikt wird? (Bild: picture alliance / dpa)© Uli Deck/dpa
Allerdings: Eltern sollten im Zuge des Erzieherinnen-Streiks in Kindertagesstätten ihre Rechte wahrnehmen und gezahlte Kita-Beiträge zurückfordern. Darin bestärkt der Arbeitsrechtler die betroffenen Eltern. Zwar sähen die Satzungen der kommunalen Einrichtungen einen Streik als "höhere Gewalt" vor - "doch ich halte das für rechtswidrig. (...) Da muss man nämlich Folgendes sehen: Wenn Arbeitnehmer streiken, haben sie keinen Anspruch auf die Vergütung. Das heißt also, die Versorgungseinrichtung, der Kindergarten, spart Geld. Auf der anderen Seite will er aber die Beiträge haben von den Eltern. Da würde ich doch versuchen, an das Geld heranzukommen", betonte Bauer.


Das Interview im Wortlaut:
Nana Brink: Deutschland, einig Streitland! Die Lokführer sind ja noch bis Sonntag im Ausstand, alle Mediationsversuche sind bislang gescheitert, und nun streiken auch noch die Kindergartenmitarbeiter ab heute! Unbefristet erst mal! Nach fünf Runden haben die Gewerkschaften die Verhandlungen für die bundesweit 240.000 Erzieher und Sozialarbeiter in kommunalen Einrichtungen für gescheitert erklärt. Wertschätzung drückt sich nun mal auch im Gehalt aus, so hat es ver.di-Chef Frank Bsirske bündig erklärt. Professor Jobst-Hubertus Bauer ist Arbeitsrechtler, spezialisiert auf Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ich grüße Sie, Herr Bauer!
Jobst-Hubertus Bauer: Guten Morgen, Frau Brink!
Brink: Die Frage, die ja jetzt viele Eltern plagt: Wohin mit den Kids, wenn ich arbeite? Dürfen die Eltern zu Hause bleiben?
Bauer: Wenn es den Eltern nicht zugemutet werden kann, zur Arbeit zu erscheinen, weil ein Kind versorgt werden muss, betreut werden muss, dann gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben. Aber wie so immer im Recht, das ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Es kommt schon darauf an, wann ich gewusst habe, dass es zu dem Arbeitskampf kommt. Der ist ja jetzt länger angekündigt und da sagt eben die Rechtsprechung, da muss ich mich als Elternteil eben entsprechend drauf einrichten und ich muss dann nach anderen Lösungsmöglichkeiten suchen. Dann muss zum Beispiel der Ehepartner oder der Lebenspartner, der nicht berufstätig ist, zu Hause bleiben, dann muss ich gucken, ob es eine Oma gibt, die vielleicht das Kind versorgen kann, dann muss ich mich nach anderen Lösungsmöglichkeiten umgucken. Aber im Prinzip, ich sage mal so, wenn jetzt jemand wegen dieses Streiks zu Hause bleibt und nicht zur Arbeit erscheint, dann wird ein vernünftiger Arbeitgeber nicht daran denken, jetzt den Arbeitnehmer abzumahnen oder ihm zu kündigen.
Eltern sollten sich Kita-Beiträge zurückholen
Brink: Aber es ist Interpretationssache, wie Sie sagen. Es ist also nicht ...
Bauer: Es ist Interpretationssache, weil, das Recht und insbesondere das Arbeitsrecht ist keine Mathematik, wo man sagen kann, eins plus eins ist zwei, sondern der Begriff "zumutbar" ist dehnbar.
Brink: Bekomme ich dann weniger Gehalt, wenn ich zu Hause geblieben bin?
Bauer: Auch das ist wieder dehnbar. Im Prinzip sagt das Bürgerliche Gesetzbuch, wenn ich einen solchen Grund habe, zu Hause zu bleiben, weil ich mich um das Kind kümmern muss, um Kleinkinder kümmern muss, und es nur um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit geht, dann kann ich zu Hause bleiben und behalte meinen Anspruch auf die Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber. Aber hier ist wieder dasselbe wie bei der Frage, ob ich zu Hause bleiben kann. Grundsätzlich ist die Frage: Wann habe ich erfahren, dass es zu dem Streik kommt? Habe ich ausreichend Zeit gehabt, mich darauf einzustellen? Also, das ist – ich sage jetzt mal ein bisschen salopp – eine durchaus heikle Kiste. Vertrauen darauf würde ich als Arbeitnehmer nicht, dass ich den Lohn bekomme. Viele Arbeitgeber sind großzügig, aber wie gesagt, das ist auch nicht so ganz sicher. Meine Empfehlung wäre, mit dem Arbeitgeber zu reden, über Urlaub zu sprechen, Überstunden abzubauen, also nach anderen Lösungen zu suchen, nicht unbedingt darauf zu hoffen, dass ich dann die Vergütung auch bekomme.
Brink: Kriege ich dann die Kita-Beiträge zurück? Das ist ja manchmal auch nicht ganz unerheblich.
Bauer: Die meisten, wenn ich das richtig sehe, ich habe mir das extra jetzt auch noch mal zu Gemüte geführt ... Die Satzungen gerade von kommunalen Einrichtungen sehen im Großen und Ganzen, glaube ich, vor, dass bei einem Streik es um höhere Gewalt geht und dann eben eine Erstattung nicht in Betracht kommt. Ich halte das für rechtswidrig, eine solche Regelung. Da muss man auch Folgendes sehen: Wenn Arbeitnehmer streiken, haben sie keinen Anspruch auf die Vergütung, das heißt also, die Versorgungseinrichtung, der Kindergarten spart Geld. Auf der anderen Seite will er aber die Beiträge haben von den Eltern. Da würde ich doch versuchen, an das Geld heranzukommen.
Kein Vergleich mit Bahn-Streik
Brink: Ja, klagen würde ich jetzt ... Da muss man reden erst mal ... Es ist auch so, dass manche, wie ich jetzt auch vernommen habe, manche Kindertagesstätten durchaus bereit sind, da einen Teil jedenfalls des Geldes zu erstatten.
Bauer: Sie haben ja nun Ihr ganzes Berufsleben mit Schlichtung auch zu tun, mit Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Wie schätzen Sie jetzt diesen Kita-Streik ein, wird der ähnlich nervig wie der Bahn-Streik?
Brink: Also, ich glaube, den Vergleich mit dem Bahn-Streik kann man nicht ziehen. Bei der Bahn ist ja der Hintergrund, dass hier nicht nur ein Streik zwischen der GDL und dem Arbeitgeber besteht, sondern da wird ja gleichzeitig mit einer anderen Gewerkschaft, der EVG gestritten. Und hier habe ich es nur – in Anführungszeichen – mit einem Konflikt zu tun zwischen dem öffentlichen Dienst und auf der anderen Seite ver.di. Und ich gehe mal davon aus, dass man sich in ein paar Tagen doch geeinigt hat oder vielleicht auch in eine Schlichtung geht und dann darüber spricht, um wie viel die Vergütung anzuheben ist oder nicht. Bei dem GDL-Streik geht es ja noch um andere Fragen: Für welche Berufsgruppen bin ich zuständig. Das ist ja hier gar nicht der Hintergrund.
Bauer: Vielen Dank! Der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer mit Empfehlungen für die Eltern anlässlich des Kita-Streiks, der heute beginnt.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Mehr zum Thema