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Fall Wulff
Ermittlungen gegen Celler Staatsanwalt

Wie drangen vertrauliche Details aus den Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff und den SPD-Politiker Edathy nach außen? Die niedersächsische Justiz hat einen Verdacht: Sie nahm Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt von Celle auf.

20.02.2015
    Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (r, Bündnis 90/Die Grünen) und der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Generalstaatsanwalt Frank Lüttig
    Generalstaatsanwalt Frank Lüttig und die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im vergangenen März nach einer Befragung im Innenausschuss des Bundestages (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Die niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von den Grünen bestätigte im Landtag in Hannover, dass der Staatsanwalt Frank Lüttig im Visier der Fahnder steht. Ihm werde vorgeworfen, in insgesamt acht Fällen "in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben". Sieben davon beziehen sich nach Angaben der Ministerin auf Informationen aus dem Verfahren gegen Wulff, einer auf den Fall Edathy. Auch gegen eine zweite Person werde ermittelt, sagte sie. Deren Namen könne sie aber "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht nennen.
    Lüttig war Chef der Ermittlungen sowohl gegen Christian Wulff als auch gegen Sebastian Edathy. Er ist seit 2012 Generalstaatsanwalt in Celle. Vorher war er Staatsanwalt in Hannover und zeitweilig Ministerialrat im Justizministerium unter dem damaligen Ressortchef Bernd Busemann - ebenso wie Lüttig ein CDU-Mitglied.
    Beauftragt mit den Nachforschungen ist nun die Staatsanwaltschaft in Göttingen. Sie hatte bereits vor Monaten die Order erhalten, die Weitergabe von Informationen im Fall Wulff zu untersuchen. Dabei stieß sie nach Darstellung der Justizministerin auf den Celler Staatsanwalt. Man sei nach "umfangreichen Vorermittlungen" zu dem Ergebnis gekommen, dass ein "strafrechtlicher Anfangsverdacht" vorliege. Für Lüttig gelte aber die Unschuldsvermutung, betonte Niewisch-Lennartz.
    Die Fälle Wulff und Edathy hatten jeweils beträchtlichen Wirbel ausgelöst. Wiederholt waren brisante Details bis hin zu kompletten Vernehmungsprotokollen über verschiedene Medien in die Öffentlichkeit gelangt. Gegen Wulff lautete der Vorwurf auf Vorteilsnahme. Der Prozess am Landgericht Hannover endete mit einem Freispruch. Gegen Edathy liegt eine Anklage wegen des Besitzes kinderpornographischer und jugendgefährdender Bilddateien vor. Der Prozess soll am Montag in Verden starten.