Andere Kulturen

Das Menschenrechtsdenken in der islamischen Welt

Koran
Der Koran - die Heilige Schrift des Islams © picture alliance / dpa / Foto: Roos Koole
Von Tabea Grzeszyk · 09.12.2015
Die Akzeptanz elementarer Menschenrechte ist in der arabischen Welt sehr unterschiedlich. Sie reicht von erzkonservativen Wahhabiten in Saudi-Arabien, die nur das islamische Recht der Scharia gelten lassen, bis zu liberalen Staaten wie Tunesien mit Freiheitsrechten nach westlichem Vorbild.
Obwohl die meisten islamischen Staaten die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" unterzeichnet haben, gilt sie zumeist unter dem sogenannten "Scharia-Vorbehalt". Mit anderen Worten: Eine Vertragsbestimmung ist nur dann gültig, wenn sie im Einklang mit dem islamischen Recht steht, das aus dem Koran und der Sunna, den Handlungsweisen des Propheten Muhammad, abgeleitet wird.
"Die Gesamtheit der zu befolgenden ethischen, moralischen und rechtlichen Bestimmungen wird unter dem Begriff der Scharia gefasst, des Pfades, der zum Heil führt."
Heißt es im Standardwerk "Demokratie im Islam" von Gudrun Krämer.
Gudrun Krämer: "Man kann meines Erachtens nur sagen, dass in einem religiösem Verständnis, und das gilt ja für das christliche und jüdische ebenso wie für das muslimische, Menschenrechte nicht aus einem Naturrecht abgeleitet werden, sondern als gottgegeben verstanden werden."
Nach klassischer Lehre heißt das: Keine legislative Versammlung hat die Autorität, die gottgegebenen Rechte zu ändern oder durch eigene Gesetze zu ersetzen. Bis heute lehnen viele gläubige Muslime die Erklärung von 1948 als "westliches Ideal" ab, so die Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer - auch mit Verweis auf Erfahrungen mit westlicher Kolonialgeschichte und Politik.
Gudrun Krämer: "Weil man immer wieder fragt, ob hier Theorie und Praxis zusammen passen, ob also 'der Westen', von dem so ganz pauschal gesprochen wird, die Menschenrechte, die er für universal erklärt, selber praktiziert. Und daraus wird häufig der Vorwand - oder der Einwand und der Vorwurf abgeleitet, der Westen selber praktiziere nicht die für naturrechtlich begründet und universal gültig erklärten Menschenrechte und daher könnten sie auch für nicht-westliche Gesellschaften nicht maßgeblich sein."
1994 entstand die "Arabische Charta der Menschenrechte"
Im Jahr 1981 veröffentlichte die private Institution "Islamrat für Europa" mit Sitz in London einen ersten Gegenentwurf: Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam". Wesentlich einflussreicher wurde jedoch die "Kairoer Erklärung", die 1990 von der Außenministerkonferenz der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" verabschiedet wurde. Dass in beiden Erklärungen alle Rechte und Freiheiten der islamischen Scharia unterliegen, stieß bei westlichen Vertretern auf harsche Kritik. Auf der Website der "Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte" ist zu lesen:
"Die große Errungenschaft der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, nämlich dass ihre Rechte für alle Menschen gleichermaßen gelten, wird von den islamischen Erklärungen negiert. Es wird eine Rechtehierarchie aufgebaut, die Männern mehr Rechte zugesteht als Frauen und Muslimen mehr Rechte als Nichtmuslimen. Dies untergräbt in grundlegender Weise den so wichtigen ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
Lassen sich Menschenrechte mit der Scharia verbinden?
1994 folgte die "Arabische Charta der Menschenrechte", die von der Liga der arabischen Staaten 2004 überarbeitet wurde. Diese bekennt sich ausdrücklich sowohl zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", als auch zur "Kairoer Erklärung" mit ihrem Verweis auf die Scharia. Der Widerspruch ist offenkundig, die Frage drängt sich auf: Lassen sich Menschenrechte allgemeingültig, also religionsunabhängig, und zugleich mit der Scharia verbinden?
Im vorigen Jahr hat der Frankfurter Politologe Mahmoud Bassiouni ein Buch veröffentlicht, das den Titel trägt: "Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität". Bassiouni versucht, gewissermaßen realpolitisch mit dem Widerspruch umzugehen, indem er feststellt: Das islamische Rechtssystem genießt bei der großen Mehrheit der Muslime höchsten Respekt. Solange die Menschenrechte nicht aus diesem System heraus abgeleitet werden, solange wird ihnen in der islamischen Welt die nötige Autorität fehlen.
Dieser Versuch, die Anerkennung universeller Menschenrechte durch Verweis auf göttlichen Ursprung mit der islamischen Tradition zu verbinden, ist Teil der Debatten in der islamischen Welt. Welche Ideen sich durchsetzen, kann heute niemand vorhersagen.

Literaturhinweis:

Mahmoud Bassouni: Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität
Suhrkamp Verlag, Berlin 2014
390 Seiten, 18 Euro


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