Böhmermann vs. Erdoğan

    Nichts mehr über Ziegen – sonst wird's teuer

    Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann in verschiedenen Aufnahmen nebeneinander.
    Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann. © dpa / Robert Ghement
    17.06.2016
    Vor einem Monat hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Jan Böhmermanns Schmähgedicht in Teilen unzulässig war. Nun liegt die schriftliche Begründung vor. Böhmermann darf bestimmte Passagen nicht wiederholen, ein hohes Ordnungsgeld ist angedroht.
    "Das angegriffene Gedicht ist zweifelsohne Satire", halten die Hamburger Richter in ihrer Urteilsbegründung fest. Satire könne Kunst sein, eine Beurteilung des Niveaus sei hierbei nicht zulässig. Sie gestehen Böhmermann zu, aufgrund des Kontextes – Musik im Hintergrund, Gespräche mit seinem Sidekick – sei das Gedicht als Kunst zu werten. Auch müsse sich Recep Tayip Erdoğan aufgrund seines öffentlichen Wirkens als Staatspräsident der Türkei stärkere Kritik gefallen lassen als andere Menschen.
    Die Richter ziehen aber auch Grenzen: "Die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten Dritter findet ihre Grenze, wo es sich um reine Schmähung oder Formalbeleidigung handelt bzw. die Menschenwürde angetastet wird." Die fraglichen Zeilen griffen "gerade gegenüber Türken oftmals bestehende Vorurteile auf, die gewöhnlich als rassistisch betrachtet werden". Außerdem hätten nahezu sämtliche beanstandeten Zeilen - fast alle des Textes - einen sexuellen Bezug.
    In seiner Sendung "Neo Royale" im ZDF darf Jan Böhmermann künftig also nicht jene Zeilen seines Schmähgedichtes verlesen, die sich auf Ziegen oder Schweine beziehen. Erlaubt sei dagegen: "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt". Hier beziehe sich Böhmermann eindeutig auf das Schlagen von demonstrierenden Frauen am Weltfrauentag durch vermummte Polizisten sowie Gewalt gegen andere Demonstranten und Minderheiten wie Kurden. Als Staatsoberhaupt trage Erdoğan für diese Vorgänge die Verantwortung und müsse sich die Kritik gefallen lassen.
    Falls Böhmermann zuwiderhandelt, droht ihm laut Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Gegen die Entscheidung kann Böhmermann Beschwerde einlegen.
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