Alptraum Elternunterhalt

Wenn Kinder für Rabeneltern haften müssen

43:46 Minuten
Der Hinterkopf einer alten weißhaarigen Frau, die ihren Kopf auf die linke Hand stützt.
Eine alte und demenzkranke Frau sitzt in einem Pflegeheim in Frankfurt (Oder) in Brandenburg. © dpa/Patrick Pleul
Von Dorothea Brummerloh · 16.04.2019
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Laut BGB haben Kinder gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt, umgekehrt ist es genauso. Das ist normal. Die Eltern haben gegeben, also gibt man gern zurück. Was aber, wenn sich die Eltern nie gekümmert haben? Wenn die Mutter Alkoholikerin war oder der Vater geschlagen hat?
Deutschland wird alt: Lag vor 150 Jahren die Lebenserwartung noch bei 40 Jahren, werden Frauen heute durchschnittlich 83, Männer 78. Mit der alternden Gesellschaft wächst auch der Bedarf an Heim- und Pflegeplätzen: Studien prognostizieren, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die in ein Heim müssen, 2020 bei 37,4 Prozent liegen wird. Schon heute kostet diese Pflege im Jahr insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro.
Jeder sechste der Betroffenen kann sich die Pflege nicht leisten. Dann springt der Staat ein. Doch dieses System stößt an Grenzen, die Pflegeversicherung reicht nicht aus. Und so prüfen Sozialämter, ob zahlungsfähige Kinder die Kosten übernehmen können. Ob sie wollen, werden sie nicht gefragt.

Albtraum Elternunterhalt
Wenn Kinder für Rabeneltern haften müssen
Von Dorothea Brummerloh

Regie: Maria Schüller
Es sprachen: Justine Hauer, Jonas Baeck und Richard Hucke
Ton und Technik: Wolfgang Rixius und Kathrin Fidorra
Redaktion: Ulrike Bajohr
Produktion: Dlf 2019

Dorothea Brummerloh hat Agrarwissenschaften studiert und eine Krankenschwesternlehre gemacht. Heute arbeitet sie als freie Hörfunkjournalistin vor allem zu den Themen Medizin und Gesundheit.