Aktionskünstler Wolfram Kastner

Sachbeschädigung im Namen der Kunst

Der Aktionskünstler Wolfram Kastner im Februar 2017 bei seinem Prozess im Landgericht in München
Der Aktionskünstler Wolfram Kastner im Februar 2017 bei seinem Prozess im Landgericht in München © picture alliance / Matthias Balk/dpa
Von Tobias Krone · 16.11.2017
An vielen Orten in Deutschland stehen Denkmäler, die an gefallene Soldaten erinnern - und auch an Kriegsverbrecher. Gerade die sind dem Aktionskünstler Wolfram Kastner ein Dorn im Auge.
"Da ist hier eine Tafel – diese kleine. Da steht eben drauf: 1922 errichtet, 1945 zerstört und 1962 wieder aufgebaut. Im Geiste des alten Militarismus – Deutschlands Ruhm und Ehre. Schauen wir's uns mal an."
Ein ungemütlicher Morgen vergangene Woche in der Dachauer Straße, einer Einfallschneise in die Münchner Innenstadt. Unscheinbar steht der Steinklotz da in einem schmucklosen Ehrenhain aus Thujabäumchen, vor dem Dienstleistungszentrum der Bundeswehr.
Das Denkmal für die Soldaten im Ersten Weltkrieg ist von der Straße aus kaum zu erkennen, aber Wolfram Kastner geht es ums Prinzip. Und so veränderte er das Denkmal mehrfach einfach selbst. Diese Aktionen haben ihn vor Gericht gebracht.
Zunächst hat Kastner vor knapp zwei Jahren öffentlichkeitswirksam Metall-Buchstaben von dem Kriegerdenkmal entfernt. Aus dem Satz "Sie starben für Deutschlands Ruhm und Ehre" machte er dadurch "Für Deutschlands Unehre". Die Buchstaben gab er in die Post.
"... und habe sie nach Berlin an das Bundeskriegsministerium geschickt – mit der Bitte, dass man doch nochmal über die Entscheidung nachdenken möge."

Verteidigungsministerium lehnte seine Vorschläge ab

Mit "Kriegsministerium" meint Kastner polemisch das Bundesverteidigungsministerium. In einem Brief im Vorfeld an Ministerin Ursula von der Leyen hatte Kastner zunächst vorgeschlagen, das Denkmal um eine Info-Tafel zur historischen Einordnung zu erweitern. Schließlich sei die Rolle der deutschen Militärs auch im ersten Weltkrieg alles andere als rühmlich gewesen.
Der Aktionskünstler Wolfram Kastner vor Beginn seines Prozesses im Landgericht in München. Er zeigt ein Foto, auf dem das Denkmal für den als Kriegsverbrecher hingerichteten General A. Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee zu sehen ist. Kastner hatte das Denkmal unter anderem mit einer Hinweistafel mit der Aufschrift "Keine Ehre für einen Kriegsverbrecher" und roter Farbe als Symbol für das von ihm vergossene Blut versehen.
Wolfram Kastner mit einem Foto des manipulierten Jodl-Denkmals auf der Fraueninsel im Chiemsee: Der Künstler sieht seine Aktionen als legitime Form der Auseinandersetzung mit Geschichte.© picture alliance / dpa / Matthias Balk
Doch in Berlin hatte man ablehnend reagiert mit der Begründung, es handle sich um ein historisches Zeugnis, das gemäß den Richtlinien des Denkmalschutzes möglichst unverfälscht erhalten werden solle. Unterstützung bekam das Ministerium von örtlichen CSU-Bundestagsabgeordneten und Veteranenverbänden.
Nachdem auf die Aktion mit den Buchstaben eine Anzeige wegen "Störung der Totenruhe" folgte – und Kastner verboten wurde, sich dem Ort zu nähern, holte der Aktionskünstler zum zweiten Schlag aus.
Wolfram Kastner: "Und dann wurden die Buchstaben wieder angebracht und dann haben wir nach einiger Zeit hier eine Tafel angebracht, eine gelbe Tafel. Und zwar mit einem Text: Wir trauern um die ums Leben gekommenen, getöteten Soldaten und wir nehmen das als Auftrag, uns für Frieden einzusetzen. Das wurde dann auch wieder entfernt."

Aktionen finden immer im Beisein der Öffentlichkeit statt

Die Tafel hinterließ Klebespuren, daher nun auch noch der Vorwurf der Sachbeschädigung.
Seit Jahren kümmert sich der 70 Jahre alte Aktionskünstler aus München um die Frage, wie mit dem Erbe von NS und Kaiserreich umgegangen wird. Er hat schon eine Hindenburg-Büste von einer Klostermauer geschraubt – und brennt regelmäßig Löcher in den Rasen am Münchner Königsplatz, um an dessen Vergangenheit als Aufmarschplatz zu erinnern.
Kastners Aktionen sind nur selten genehmigt, passieren aber immer im Beisein der Öffentlichkeit – und kommen auch meist ohne Sachbeschädigung aus. Der Künstler sieht seine Aktionen als legitime Form der Auseinandersetzung mit Geschichte. Dort, wo sie seiner Meinung nach nur unzureichend aufgearbeitet ist.

Urteil in erster Instanz brachte nur eine Verwarnung

In erster Instanz hatte das Gericht eine Geldstrafe auf Bewährung gegen Kastner verhängt, also faktisch nur eine Verwarnung. Doch das war der Staatsanwaltschaft zu wenig – und Kastner zu viel.
"Man muss mich stärker bestrafen, meint der Staatsanwalt offenbar. Und deswegen haben sie Berufung eingelegt. Ich habe auch über meinen Anwalt Berufung eingelegt, weil ich freigesprochen werden will."
Sowohl Kästners Berufung als auch die der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht München nun verworfen. Zwar sei die Motivlage nachvollziehbar, allerdings gebe dies Kastner nicht das Recht, selbsttätig Denkmäler zu verändern. Das letzte Wort in diesem Prozess ist aber vermutlich noch nicht gesprochen.

Kastners Forderungen werden möglicherweise erfüllt

Außerhalb des Gerichtssaals gibt es Neuigkeiten in Sachen Infotafel. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte gegenüber Deutschlandfunk Kultur, man wolle nun in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden eine Infotafel zur historischen Einordnung des Denkmals auf den Weg bringen.
Am Ende könnte das also doch noch einen Erfolg für den Aktionskünstler Wolfram Kastner bedeuten. Während die Bundeswehr auch in diesem Jahr am Volkstrauertag in drei Tagen wieder einen Kranz am Kriegerdenkmal ablegen wird. Im Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt, wie es im Verteidigungsministerium heißt.
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