Zwischen Optionspflicht und Entscheidungsfrist

Von Katharina Hamberger · 05.11.2013
Ein Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft muss sich mit 18, spätestens aber bis 23 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Die SPD kämpft in den Koalitionsgesprächen nun für eine echte doppelte Staatsbürgerschaft, die CDU lehnt das ab. Ein Kompromiss kommt nun von der CSU.
Im Moment gilt in Deutschland die Optionspflicht. Diese besagt: Ein Kind, das hier geboren wird und dessen Eltern laut Ausweis keine Deutschen sind, bekommt automatisch zur Staatsbürgerschaft der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft dazu. Vorausgesetzt entweder Mutter oder Vater leben seit acht Jahren hier und haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Sobald dieses Kind aber 18 Jahre alt ist, muss es sich innerhalb von fünf Jahren entscheiden, ob es die deutsche Staatsbürgerschaft behalten möchte.

Wenn jemand überlegt, die andere Staatsangehörigkeiten zusätzlich behalten zu wollen, ohne die deutsche zu verlieren, was in Ausnahmefällen möglich ist, der muss sich sogar schon bis zum 21. Lebensjahr entscheiden. Das muss außer bei EU-Bürgern und in einzelnen Fällen gut begründet werden. Dafür ist ein sogenannter Beibehaltungsantrag für die deutsche Staatsbürgerschaft nötig. Den auch übrigens die stellen sollten, bei denen schon absehbar ist, dass der Antrag auf die Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft sehr lange dauert und nicht passiert ist, bis sie 23 Jahre alt sind.

SPD will Regelung abschaffen
Wenn die andere Staatsbürgerschaft dann nämlich noch gültig ist und auch kein Beibehaltungsantrag bewilligt wurde, geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren. Die SPD warb bereits im Wahlkampf dafür, diese Regelung abschaffen, bezeichnete die Optionspflicht im Wahlprogramm als "integrationspolitischer Missgriff" und "bürokratisches Monstrum" und würde am liebsten den Doppelpass akzeptieren. Das lehnte die Union bislang ab. Das Optionsmodell habe sich bislang bewährt. Eine generelle Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaft lehne die Union ab, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU.

Ganz so in Stein gemeißelt scheint dieser Standpunkt jedoch nicht zu sein. So gibt es Unions-Politiker, die sich zumindest vorstellen könnten, die regeln Optionspflicht anzupassen, zum Beispiel die Fristen für die Anträge zu verlängern. Überraschenderweise kommt gerade von der CSU ein Kompromissvorschlag, den auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer, CDU, unterstützt: CSU-Parteichef Horst Seehofer kann sich eine sogenannte ruhende Staatsbürgerschaft vorstellen. Hat jemand zwei Staatsbürgerschaften, dann gilt jeweils nur die, in dessen Land er auch seinen Hauptwohnsitz hat, die andere Staatsbürgerschaft ruht.

Das könnte aber erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, weil dann für jeden einzelnen Partner-Staat der ruhenden Staatsbürgerschaft ein bilaterales, völkerrechtliches Abkommen ausgehandelt werden müsste. Wieder andere in der Union geben sich noch eher zurückhaltend, was einen Kompromiss betrifft. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt warnte vor verfrühten Zugeständnissen an die SPD. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sieht keinen Bedarf die jetzige Regelung zur Staatsangehörigkeit zu regeln.
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