Zehn Jahre Klon-Verbot

Von Irene Meichsner · 12.01.2008
Schaf Dolly erblickte 1996 als das erste geklonte Säugetier das Licht der Welt. Es wurde wegen einer schweren Lungenkrankheit eingeschläfert. Sein Hersteller Ian Wilmut setzte sich energisch gegen das Klonen von Menschen ein: Es sei "schlimm genug, wenn fehlentwickelte Tiere sterben, aber noch entsetzlicher, wenn Sie ein abnormales Kind zur Welt bringen und es dann stirbt". Am 12. Januar 1998 setzte der Europarat ein Zeichen: 19 Staaten unterzeichneten in Paris ein Abkommen über das Verbot des Klonens von Menschen.
Früher oder später wird es ihn wohl geben: den ersten geklonten Menschen. Ein genetischer Doppelgänger wie Dolly, das erste geklonte Säugetier. Als das Klonschaf Mitte 1996 geboren wurde, reagierte die Welt erschrocken. Horrorvisionen von geklonten Menschen machten die Runde. Politiker beteuerten, solchen Experimenten einen Riegel vorschieben zu wollen. Immerhin, in Deutschland war durch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahre 1990 das Klonen von Menschen schon verboten. Dazu der damalige Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers:
"Jeder, der mit dem Gedanken spielt, Menschen zu klonen, muss wissen, dass er schon für den Versuch bestraft wird. Niemand kann sich darauf berufen, dass er statt gleicher nur fast gleiche Embryos kloniert."

Ein nationales Klon-Verbot wirkte aber nur begrenzt. Darüber war sich auch Wolfgang Frühwald, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Klaren:

"Ethisch ist ein solches Verfahren in seiner Anwendung beim Menschen nicht zu rechtfertigen. Es verstößt in der Tat gegen die Würde des Menschseins. Und es ist dringend eine internationale Vereinbarung anzustreben, damit international die Klonierung beim Menschen verboten ist."

International reagierte nach dem Dolly-Schock zuerst die UNESCO, die Organisation für Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen. Sie stellte im November 1997 fest:

"Praktiken, die der Menschenwürde widersprechen, wie reproduktives Klonen von Menschen, sind nicht erlaubt."

Es war ein bloßer Appell - ohne juristische Wirkung. Der Europarat kämpfte schon seit längerem für den Schutz der Würde des Menschen bei der Anwendung moderner Biologie und Medizin in seinen Mitgliedsstaaten. In einem ergänzenden Protokoll zur "Bioethik-Konvention" vom April 1997 wurde ausdrücklich untersagt, Embryonen zu klonen, um sie zu Menschen heranwachsen zu lassen:

"Verboten ist jede Intervention, die darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist."

Zur Begründung konstatierte der Europarat, dass

" … die Instrumentalisierung menschlicher Lebewesen durch die bewusste Erzeugung genetisch identischer menschlicher Lebewesen gegen die Menschenwürde verstößt und somit einen Missbrauch von Biologie und Medizin darstellt."

Alle Vertragsstaaten, die dieses Protokoll ratifizierten, verpflichteten sich, das Klon-Verbot in nationales Recht umzusetzen. Am 12. Januar 1998 sollte der Text zur Unterzeichnung freigegeben werden. Tage vorher zeigte sich, wie sehr die Zeit drängte. Der US-Mediziner Richard Seed erklärte, mit dem Klonen von Menschen beginnen zu wollen:

"Ich will hier im Großraum Chicago eine Klinik für das Klonen von Menschen aufbauen. Wenn sie Gewinn abwirft, will ich sie an zehn oder zwanzig Orten im ganzen Land duplizieren. Und vielleicht an fünf oder sechs Orten im Ausland."

Das war zwar nur eine leere Drohung. Doch sie machte den Ernst der Lage bewusst. Ein Radioreporter berichtete von der entscheidenden Sitzung des Europarats in Paris:

"Knapp die Hälfte – 18 der 40 Mitgliedsländer des Europarats – hatte definitiv zugesagt, das Abkommen zu unterzeichnen, als Frankreichs Präsident Chirac am Vormittag die Tagung des Bioethik-Ausschusses eröffnete. Bestimmte Praktiken in einem Land zu verbieten, sei keine Lösung, so Jacques Chirac, wenn Forscher und Ärzte dieses anderswo entwickeln könnten. Der Europarat setzt darauf, hier eine Vorreiterrolle zu spielen."

Die Chance, die europäische Initiative zum Verbot des Klonens weltweit fortzuschreiben, wurde verpasst. Zwar haben die meisten europäischen Staaten das Protokoll des Europarats mittlerweile ratifiziert. Aber: Noch immer gibt es keine internationale Regel, nach der reproduktives Klonen von Menschen verboten wäre. Entsprechende Vorstöße scheiterten daran, dass sich keine Einigkeit im Hinblick auf das so genannte "therapeutische Klonen" erzielen ließ, bei dem menschliche Embryos erzeugt werden, um daraus die begehrten Stammzellen abzuzweigen.

Unterdessen wurde bekannt, dass zwischen 2003 und 2005 eine Frau und vier Männer offenbar versucht haben, sich in den USA von dem österreichischen Reproduktionsmediziner Karl Illmensee klonen zu lassen. Zu einer Schwangerschaft kam es nicht. Doch schon morgen könnte es soweit sein.