Wochenkommentar

Wozu brauchen wir Gefängnisse?

Massenmörder Anders Breivik vor Gericht in Skien, einer umgebauten Turnhalle des Gefängnisses.
Anders Breivik vor Gericht in Skien. © dpa / picture alliance / Lise Aserud
Von Nils Markwardt · 01.05.2016
Seit fünf Jahren sitzt der Rechtsterrorist Anders Breivik in Isolationshaft. Nun entschied ein Osloer Gericht, dass dies gegen die Menschrechtskonvention verstößt. Der Fall zeigt: Wir brauchen eine Debatte über die Zustände in Gefängnissen, meint Nils Markwardt. Und über ihren generellen Sinn.
Zunächst: Der jüngste Richterspruch im Fall Breivik ist richtig. Das Grundrecht auf ein Minimum menschlicher Kontakte muss der liberale Rechtsstaat auch seinen ärgsten Feinden gewähren. Beweist er seine universellen Prinzipien doch gerade dann, wenn er sie auch bei jenen anwendet, die diese fundamental ablehnen.
Die empörte Debatte über die Haftbedingungen des Massenmörders Breivik verstellt aber den Blick auf viel wichtigere Fragen. Nämlich die nach dem allgemeinen Zustand der Gefängnisse und den generellen Folgen der Haft. Dass die Beschaffenheit von Strafanstalten Auskunft über den Zustand einer Gesellschaft insgesamt gibt, hat schon der französische Philosoph Michel Foucault erkannt. 1975 veröffentlichte er seine mittlerweile kanonische Studie "Überwachen und Strafen", in der er die Entstehung der modernen Disziplinarmacht aus dem Geist des Gefängnisses beschreibt. Und er war Mitbegründer der Groupe d'Information sur les Prisons. Die Organisation, die auch von anderen Philosophen wie Jean-Paul Sartre oder Gilles Deleuze unterstützt wurde, hatte vor allem zwei Anliegen.

Was passiert hinter den Knastmauern?

Zum einen wollte sie wissen, was in den Haftanstalten genau passiert. Diese Forderung ist nach wie vor aktuell. Was hinter Knastmauern konkret geschieht, entzieht sich allzu oft der öffentlichen Kenntnis. Anlässe zur Besorgnis gäbe es indes genug. Als sich etwa nach den Terroranschlägen auf die Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" herausstellte, dass sich einige der Attentäter erst im Gefängnis radikalisierten, wurde zumindest für kurze Zeit über die zum Teil skandalösen Zustände in französischen Strafanstalten diskutiert.
Solche Zustände verweisen bereits auf das zweite Problem, das Foucaults Organisation anging. In einem 1971 veröffentlichten Manifest stellte sie die Frage, ob es womöglich nicht zu viele Häftlinge, sondern eher zu viele Gefängnisse gebe. Dass auch dieser Hinweis nach wie vor aktuell ist, zeigt sich nicht nur in den USA, wo es über 2,4 Millionen Häftlinge gibt, davon Abertausende wegen geringen Drogenbesitzes, sondern auch in Deutschland. In der Berliner JVA Plötzensee sitzen etwa ein Drittel der Insassen wegen Schwarzfahrens ein.

Gefängnisse stehen Resozialisierung oft im Weg

Darum gibt es mittlerweile Stimmen, die nicht nur die Anzahl der Verurteilungen kritisieren, sondern die Institution des Gefängnisses als solches hinterfragen. Etwa Thomas Galli, Direktor der sächsischen JVA Zeithain. In einem jüngst vorgelegten Buch behauptet der gelernte Jurist, dass Gefängnisse eine ihrer grundlegenden Aufgaben, nämlich die der Resozialisierung, überhaupt nicht leisten – sondern dieser vielmehr sogar im Weg stehen. Gibt es dort nur wenige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, kommen viele aus dem Gefängnis krimineller heraus, als sie hineingegangen sind.
Galli argumentiert dabei nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern im Sinne eines Kosten-Nutzen-Prinzips. Der Steuerzahler finanziert den Strafvollzug jedes Jahr schließlich mit immensen Summen. Deshalb gäbe es laut des JVA-Direktors schlicht effektivere Formen mit Straffälligen umzugehen. Etwa die Kombination aus elektronischer Fußfessel und gemeinnütziger Arbeit. 90 Prozent der hiesigen Häftlinge würde Galli deshalb aus den Gefängnissen entlassen. Und was ist mit Psychopathen wie Breivik? Schwere Gewaltstraftäter sollten seiner Ansicht nach lebenslang von der Gesellschaft getrennt werden, jedoch eher in bewachten Gemeinschaften, wo sie selbstverantwortlich ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.
Galli macht sich dabei die Denkrichtung des Utilitarismus zu eigen, die im 18. Jahrhundert vom englischen Philosophen Jeremy Bentham begründet wurde. Diese beurteilt ethische Handlungen danach, ob sie den größtmöglichen Nutzen für eine größtmögliche Zahl an Menschen bringen. Dass Galli nun also mit einer utilitaristischen Argumentation für die weitestgehende Abschaffung der Gefängnisse plädiert, entbehrt wiederum nicht einer gewissen Ironie. Denn es war Jeremy Bentham, der einst das Modell des Panopticums, einer totalen Überwachungsanstalt, entwarf, in der nicht zuletzt Michel Foucault den Idealtypus der modernen Disziplinargesellschaft erkannte. Lässt sich eine grundlegende Reform des heutigen Strafsystems also aus zwei völlig entgegengesetzten Denkrichtungen begründen, scheint das doch Anlass genug, ernsthaft über diese nachzudenken.
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