Vor Militäreinsatz UN-Bericht zu Syrien abwarten

29.08.2013
Erst müsse nachgewiesen sein, dass die syrische Regierung tatsächlich großflächig Giftgas gegen ihre Bevölkerung eingesetzt habe, sagt Eberhardt Schockenhoff. Dann wäre dem Vize-Vorsitzenden des Ethikrats zufolge ein Militäreinsatz gerechtfertigt. An der Mission müsse sich auch Deutschland in irgendeiner Form beteiligen.
Ute Welty: Wenn dich jemand auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die linke hin - das ist die eine Möglichkeit, zu handeln. Und die andere ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Irgendwo zwischen diesen Optionen bewegt sich der Westen, aber eine Bestrafung Syriens durch einen Militärschlag, das wäre doch wohl eher Altes denn Neues Testament. Beides hat gelesen der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff, auch Vize im Deutschen Ethikrat. Guten Morgen!

Eberhard Schockenhoff: Guten Morgen!

Welty: Ist der Westen tatsächlich im Recht, wenn jetzt zum Beispiel amerikanische Raketen fliegen, die wieder zerstören und töten?

Schockenhoff: Es geht darum, dass wir heute im Völkerrecht und in der Ethik der internationalen Beziehungen grundsätzlich den Krieg geächtet haben. Der Krieg ist kein Mittel mehr, die Beziehungen von Staaten zueinander zu regeln, das ist spätestens seit der großen Katastrophe des Zweiten Weltkrieges im Völkerrecht eindeutig. Es gibt allerdings noch zwei Restformen, die die Anwendung militärischer Gewalt gutheißen. Das ist einmal eine klassische Verteidigungssituation, wenn ein Staat einen anderen angreift ...

Welty: Die hier nicht vorliegt ...

Schockenhoff: Die liegt hier nicht vor. Und dann ist es der Interventionsgrund systematischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und wenn es tatsächlich zu einem großflächigen Giftgaseinsatz gegen die eigene Bevölkerung gekommen sein sollte, den das Assad-Regime zu verantworten hätte, dann wäre das klar ein Interventionsgrund. Und das ist jetzt nicht die Frage Vergeltung für ein Unrecht oder für eine Aggression, sondern hier steht der Schutzanspruch derer im Mittelpunkt, die, in dem Fall die eigene Bevölkerung, Opfer dieses furchtbaren Verbrechens wurden. Die internationale Völkergemeinschaft hat auch eine Verpflichtung, Menschen, die das Opfer ihrer eigenen Regierung werden, zu schützen. Spätestens seit dem, was sich 1994 in Ruanda ereignet hat, als die staatliche Ordnung dann implodierte und Menschen Opfer entfesselter Gewalt wurden, spricht man heute von einer Schutzverantwortung, einer Responsibility to protect, die zunächst dem eigenen Staat, für die eigene Bevölkerung obliegt, aber wenn sie dort nicht wahrgenommen wird, dann muss ersatzweise die Völkergemeinschaft eintreten.

Welty: Sie sprechen von dieser Schutzverantwortung, aber die Argumentation lautet ja bislang, Assad müsse bestraft werden für das, was er getan hat. Wie passt das denn zusammen? Eigentlich doch gar nicht, oder?

Schockenhoff: Also die Rede von der Bestrafung meint jetzt nicht, dass hier eine Strafaktion vonstattengehen sollte, die unabhängig wäre von dem eigentlichen Grund. Ein Vergeltungsschlag ist jetzt nicht in der Logik des "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu sehen, sondern es geht darum, deutlich zu machen, dass mit dem Einsatz von Giftgas ein grober völkerrechtlicher Verstoß vorliegt, der gegen die eigene Bevölkerung gerichtet ist, und hier greift dann der Auftrag der Völkergemeinschaft, sich schützend auch vor bedrohte Menschen in allen Ländern zu stellen.

Welty: Auch Sie sagen, eine Intervention ist gerechtfertigt, wenn nachweislich Giftgas eingesetzt worden ist. Nur dann? Erst dann? Und vor allem, wer erbringt den Nachweis über die Urheberschaft? Denn die UN-Inspektoren sollen ja jetzt erst einmal nur herausfinden, ob überhaupt Giftgas eingesetzt worden ist.

Schockenhoff: Also das Vorliegen einer systematischen Verletzung der Rechte der eigenen Bevölkerung oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist nicht der einzige Legitimationsgrund, sondern es muss hinzukommen, dass das auch klar nachweisbar ist, und Giftgas ist sicher nicht der einzige Grund, aber es ist doch eine deutliche Schwelle, die überschritten wurde in der Art und Weise der Kampfführung. Man sagt ja, dass auch im Krieg oder in der Anwendung militärischer Gewalt - und das gilt gerade auch in einem Bürgerkrieg - die Kampfmittel so bemessen sein sollen, dass das künftige Zutrauen der kriegführenden Parteien in einen neuen Friedenszustand nicht unmöglich gemacht wird. Und das ist aber beim Einsatz von Giftgas - das ist ein besonders abscheuliches Kampfmittel - deutlich überschritten, diese Grenze, und deshalb ist jedenfalls das ein Grund, den die Völkergemeinschaft nicht unbeantwortet lassen kann. Und ein weiteres Kriterium wäre die Mandatierung durch die Völkergemeinschaft. Deshalb ist es ja so wichtig, dass man jetzt zunächst abwartet und einen klaren Nachweis durch die Inspektoren der UN abwartet, damit dann auch tatsächlich ein solches Mandat erfolgen kann.

Welty: Aber ist das wirklich vorstellbar, dass im UN-Sicherheitsrat ein Mandat zustande kommt, wo China und Russland Vetorechte haben?

Schockenhoff: Das ist seit dem Kosovokrieg das große Problem, dass die Selbstblockade der UN-Gremien häufig dazu führt, dass auch bei vorliegend klarer Interventionsgründe, die sich nicht bestreiten lassen, es nicht zu einem Mandat kommt, weil eben China und Russland in diesem Fall Syrien schützen würden. Dann ist es umstritten, ob eine Selbstmandatierung anderer Mächte ersatzweise an diese Stelle treten kann. Je größer dann die Koalition wäre ...

Welty: Wie sähe die aus, diese Selbstmandatierung?

Schockenhoff: Bitte?

Welty: Wie sähe diese Selbstmandatierung aus?

Schockenhoff: Das würde eben bedeuten, dass eine Gruppe von Nationen, vielleicht eine Koalition von USA, Frankreich, Großbritannien mit moralischer und rechtlicher Unterstützung anderer Nationen, wozu dann auch Deutschland gehören könnte, sich selbst zu einem solchen Militärschlag entschließen würden. Es gibt in der völkerrechtlichen Diskussion noch andere Optionen, dass man zum Beispiel sagt, dass ersatzweise der Internationale Strafgerichtshof ein solches Mandat, eine Befugnis aussprechen könnte, oder anstelle des Sicherheitsrates andere UN-Gremien, zum Beispiel die Vollversammlung. Allerdings ist es politisch wenig wahrscheinlich, dass es dabei dann zu einer klaren und auch rechtzeitigen Option käme, wenn der Sicherheitsrat selber dazu nicht in der Lage ist.

Welty: Sie haben eben die deutsche Rolle, die deutsche Unterstützung angesprochen. Tappt die Bundesregierung in dieselbe Falle wie bei der UN-Abstimmung über den UN-Einsatz in Libyen, wo man sich nach allen Regeln der Nicht-Kunst diplomatisch blamiert hat?

Schockenhoff: Das versucht die deutsche Diplomatie zu vermeiden. Andererseits ist man gerade in Deutschland auch besonders skeptisch gegenüber Militäraktionen, wie sie zuletzt in Afghanistan stattfand. Man möchte also einen militärischen eigenen Beitrag möglichst vermeiden, jedenfalls der über das hinausginge, was man jetzt an der türkischen Grenze mit den Patriot-Raketen bereits leistet. Das ist sozusagen, zwischen Skylla und Charybdis muss man hier einen Weg finden. Das ist eben dann die hohe Kunst der Diplomatie. Aber aus moralischen Gründen, würde ich sagen, wenn ein Einsatz im Rahmen der internationalen Schutzverantwortung gerechtfertigt ist, dann kann Deutschland als eine wichtige internationale Macht nicht völlig abseits stehen. Wenn es sich nicht mit militärischen Mitteln beteiligt, dann muss es in anderer Weise diese Aktion dann unterstützen.

Welty: Die Moral und der Militärschlag. Dazu der katholisches Moraltheologe Eberhard Schockenhoff. Ich danke sehr für dieses Gespräch!

Schockenhoff: Bitte schön!

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