Videotechnik

"Auto-Kameras sind unzulässig"

Autokamera in einem Fahrzeug
Gegen das Gesetz: anlasslose, permanente Aufzeichnung des Verkehrs © dpa / picture alliance / Frank Kleefeldt
Moderation: Jürgen König · 12.08.2014
In Autos installierte Kameras zur Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstoßen in aller Regel gegen den Datenschutz. Das sagt der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix und spricht von einem Eingriff in die Rechte der Verkehrsteilnehmer.
"Wenn jemand aus dem Auto heraus anlasslos und 24 Stunden ununterbrochen den Straßenverkehr registriert, ist das unzulässig", sagt Alexander Dix. Ein entsprechendes Urteil erwartet er auch von einem heute in Ansbach beginnenden Prozess: Ein Autofahrer hatte Klage gegen das behördliche Verbot einer Autokamera eingereicht.
Dabei wendet sich Dix ausdrücklich gegen das Argument, sogenannte Dashcams könnten im Falle eines Unfalls wichtige Beweise liefern: "Man muss wissen, dass schon die Sammlung von Daten ein Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen, der Verkehrsteilnehmer, ist." Das Datenschutzgesetz setze hier aus gutem Grund klare Grenzen:
"Wir sind alle Verkehrsteilnehmer, und wir müssen es uns nicht gefallen lassen, beliebig aufgenommen zu werden."
Die persönlichen Absichten von Nutzern dieser Kameras seien "nahezu unmöglich" zu kontrollieren. Zugleich warnte Dix vor einer weiteren Verbreitung der Geräte: Sie würden schon heute teils zu "Spottpreisen" angeboten: "Da steht eine Welle bevor, über die wir uns auch klarwerden müssen, ob wir die auch wollen."
Verhältnisse wie in Russland "unvorstellbar"
Dix schloss nicht aus, dass Dashcams punktuell zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden könnten. Dann müssten allerdings bestimmte Voraussetzungen klar sein. Die Umgebung müsse wissen, was stattfinde. Das sei schwer zu realisieren. "Möglicherweise muss da der Gesetzgeber auch noch einmal eingreifen, um klarere Grenzen zu formulieren", sagte Dix. Verhältnisse wie in Russland, wo Autofahrer Kameras permanent einsetzen, hält Dix nach eigenem Bekunden in Deutschland für "unvorstellbar".
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