Verband der Internetwirtschaft: BVG-Urteil technisch gar nicht umsetzbar

02.03.2010
Michael Rotert, Unternehmer und Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco), hält Teile des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung für technisch nicht umsetzbar.
Die Auflage der Richter, die Daten von Ärzten, Psychologen, Seelsorgern, Politikern oder Richtern von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, sei "derzeit schlichtweg nicht möglich", sagte Rotert. Dies könne man mit Telefonnummern machen, aber niemals mit Daten im Internet. Die Internetadressen würden dynamisch vergeben, "das heißt, für jede Sitzung kriegen Sie unter Umständen eine andere Internet-Adresse". Hier zu filtern, sei technisch nicht möglich. Rotert: "Meine erste Idee dazu war: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auflage gemacht, um vielleicht zu verhindern, dass ein neues Gesetz geschrieben wird."

Rotert zufolge könne diese Auflage das ganze Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen. "Ich möchte den Gesetzgeber sehen, der diese Einschränkungen mit dem Filtern von solchen Adressen in ein Gesetz packen kann, das auch umsetzbar hinterher ist." Es lasse sich kein Gesetz machen, dass technisch nicht realisierbar sei. Er, Rotert, halte die Auflage für einen "extremen Knackpunkt" bei der Neufassung des Gesetzes: "Da wird sich die Regierung sehr schwer tun."

Für die Wirtschaft seien die Auflagen des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt "bedenklich", sagte der Unternehmer. Sie habe ungefähr 300 Millionen Euro aufbringen müssen, um das ganze System zu etablieren. "Nach den Auflagen, die es jetzt gab, steht zu befürchten, dass sich dieser Betrag mindestens verdoppeln wird."

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