Udo di Fabio über Roman Herzog

"Ein Stück weit wegweisend"

Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident, verlässt am 30.03.2016 die Stiftskirche in Stuttgart (Baden-Württemberg) nach einem Trauergottesdienst für den verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Lothar Späth.
Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog © dpa/ picture alliance/ Christoph Schmidt
Moderation: Vladimir Balzer · 10.01.2017
Ein "liberaler Konservativer" mit Sinn für Sekundärtugenden wie Anstand und Ehre: so sieht der Bonner Jurist Udo di Fabio den verstorbenen Roman Herzog. Gleichzeitig sei der Alt-Bundespräsident ein Wegbereiter der Modernisierung Deutschlands gewesen.
Eine "seltene Symbiose aus Bodenständigkeit und Intellektualität" - das war der am Dienstag verstorbene Roman Herzog für den ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio.
Im Deutschlandradio Kultur würdigte Di Fabio den Alt-Bundespräsidenten als "liberalen Konservativen", der schon wegen seiner Fähigkeit, klar zu formulieren, "ein Stück weit ein Bürgerpräsident" gewesen sei.

Deutschland fürs 21. Jahrhundert fit machen

"Roman Herzog kann man in vielerlei Hinsicht vermissen: einmal als Jurist mit Bodenhaftung, mit gutem Judiz, mit großer Liberalität auf der einen Seite", so Di Fabio. "Aber auf der anderen Seite auch einem Sinn für das, was wir etwas als Sekundärtugenden abgewertet haben." Zum Beispiel, "was wir als Ehre, Anstand kaum noch wagen in den Mund zu nehmen".
Herzogs Ruck-Rede von 1997 sei ein Signal gewesen, "das ja in manchen Bereichen etwas verkrustet wirkende Deutschland dann doch zu modernisieren", so Di Fabio. "Einiges davon ist später zu Recht oder Unrecht als neoliberal gekennzeichnet worden, und manches war da auch vielleicht Übertreibung."

"Die Bereitschaft, sich selbst zu überschreiten"

Aber im Kern habe Deutschland damals verstanden, dass man sich einer globalisierten und europäisch verdichteten Welt neu aufstellen müsse. "Dass Leistungen letztlich individuell entscheidend sind, dass Bildung wichtig ist, dass auch Motivation wichtig ist, die Bereitschaft, sich selbst zu überschreiten", betonte der Bonner Verfassungsrechtler. "Das hat er schon formuliert, da in den 90er-Jahren, und das ist schon ein Stück weit wegweisend geworden."
Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht.
Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht.© picture alliance / dpa / Rainer Jensen
(uko)
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