Sexismus-Debatte

Frauen müssen ein "Nein" konsequent durchziehen

Bei einer Demonstration werben Frauen für das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht.
Bei einer Demonstration werben Frauen für das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht. © dpa/ Wolfgang Kumm
Von Stephan Karkowsky · 10.11.2017
Ein Jahr nach dem Nein-ist-Nein Gesetz hat unser Kommentator Stephan Karkowsky seine Meinung geändert: Der Paragraph will den Männern nicht das Flirten verbieten, sondern die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen schützen.
Ich gebe zu: Als das neue Gesetz in Kraft trat, war ich strikt dagegen: Ich fühlte mich als Mann sogar davon bedroht. Wie sollte man künftig flirten ohne mit einem Bein im Knast zu stehen? Unter Strafe gestellt wird nämlich nicht nur der Griff in die Intimzonen – Brust, Po, Schritt, sondern generell: Eine Berührung! In sexuell bestimmter Weise! Das kann die Hand auf der Hand sein an der Bar oder der flüchtige Wangenkuss auf der Weihnachtsfeier. Juristen sprechen hier von der Kriminalisierung sozialadäquater Verhaltensweisen.
Ich musste auch an Julian Assange denken: Der hatte in Schweden einvernehmlichen Sex mit zwei Frauen und beide überredet, kein Kondom zu benutzen. Weil die Frauen eigentlich lieber mit Kondom mit ihm geschlafen hätten und dies auch gesagt haben, musste er sich als gesuchter Vergewaltiger seit über fünf Jahren in einem Londoner Botschaftsgebäude verstecken. Jetzt gilt das auch bei uns, sprich: Ein Nein ist nach neuer Rechtslage auch dann ein Nein, wenn man den Beischlafpartner ohne Gewaltanwendung zum Ja überredet.

Nein sagen und dabei bleiben

Mich erschrecken die Berichte vieler Frauen, die nun online erzählen, wie oft ihnen das bereits passiert ist: Dass sie Sex hatten mit jemandem, den sie eigentlich nicht wollten – aber aus unterschiedlichen Gründen nicht abgelehnt haben. Ich finde: Wenn Nein wirklich Nein heißt, dann müssen Frauen auch lernen, dieses Nein konsequent durchzuziehen, selbst wenn sie damit Freundschaften gefährden oder andere Nachteile befürchten. Wer sich verführen lässt, gibt damit das anfängliche Nein auf – und damit auch den Schutz des Gesetzes.
Aber auch ich habe dazugelernt: Ein Jahr nach Inkrafttreten halte ich den neuen Paragrafen für richtig - trotz seiner juristisch unklaren Formulierungen. Es will uns Männern bestimmt nicht das Flirten verbieten. Aber es kann helfen, die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen zu schützen bei ganz eindeutigen sexuellen Übergriffen wie etwa Grabschereien. Allein in Berlin sind in 12 Monaten bereits mehr als 1000 Fälle verhandelt worden. Und sollten wirklich ein paar dabei sein, in denen das Gesetz missbraucht wird, können wir hoffentlich auf den gesunden Menschenverstand der Richter vertrauen.
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