"Seine Entscheidung ist unanfechtbar"

Von Annette Wilmes · 28.09.2011
Als die Bundesrepublik Deutschland 1949 gegründet wurde, träumten die Verfassungsväter und -mütter nach den bitteren Erfahrungen mit der Weimarer Republik von einer stabilen Demokratie. Das Grundgesetz bot eine solide Grundlage - aber es bedurfte einer Institution, die es wirksam schützt.
Das war und ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das am 28. September 1951 gegründet wurde. Die Zeitreisen blicken zurück, wie und inwieweit das höchste Gericht in den vergangenen 60 Jahren diesen Anforderungen gerecht wurde.

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Im Namen des Volkes - 60 Jahre Bundesverfassungsgericht
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