Schaar verlangt Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz

14.02.2009
Vor dem Datenschutz-Gipfel bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am kommenden Montag hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, seine Forderung nach einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz bekräftigt.
Schaar kritisierte, das Bundesdatenschutzgesetz enthalte eine "Grauzone", indem jeweils zwischen berechtigten Interessen des Unternehmens und schutzwürdigen Belangen der Betroffenen abgewogen werden müsse. Im Fall von Datenmissbrauch könnten sich die Verantwortlichen so auf Auslegungsprobleme berufen. "Diese Argumentation würde nicht mehr greifen, wenn das Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz hier klare Grenzen setzen würde", sagte Schaar.

Schaar begrüßte, dass nach den jüngsten Datenmissbrauchs-Skandalen der Widerstand der Wirtschaft gegen Datenschutzmaßnahmen "ein Stück" zurückgegangen sei. "Allerdings ist auch dieses Gesetzesvorhaben noch nicht in trockenen Tüchern", schränkte er ein.

Schaar kritisierte Pläne, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken und Bürgern keine Akteneinsicht mehr bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gewähren. "Ich halte davon überhaupt nichts", sagte der Datenschützer. Den Finanzbehörden warf er mangelndes Verständnis für Transparenz vor. Sie täten sich damit schwerer als andere öffentliche Stellen. "Gerade in Zeiten der Finanzkrise brauchen wir mehr Transparenz und zwar auch im Hinblick auf das Tätigwerden von solchen Aufsichtsbehörden", forderte Schaar. "Denn der Bürger fragt sich natürlich: Was haben diese Aufsichtsbehörden denn tatsächlich getan, um bestimmte Entwicklungen zu erkennen und dagegen vorzugehen?"

Das gesamte Gespräch können Sie bis zum 14. Juli 2009 in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. MP3-Audio