Schaar: Deutsches Recht auf Facebook anwenden

20.02.2010
Das Internet-Netzwerk Facebook kann künftig in Deutschland rechtlich belangt werden, wenn es den Datenschutz verletzt. Seit das Unternehmen eine Niederlassung in Hamburg eröffnet habe, sei es dazu verpflichtet, das deutsche Recht zu beachten, erklärt der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar.
Die Nutzer ermöglichten Facebook, oft ohne es zu wissen, den Zugriff auf die Adressverzeichnisse ihres Computers. Doch bislang habe es kaum rechtliche Möglichkeiten gegeben, deutsche Facebook-Nutzer vor einer unerwünschten Verwendung ihrer Daten – dem sogenannten Synchronisieren - zu schützen. Nun aber "gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist". Es werde allerdings "aller Erfahrung nach keine ganz einfache Aufgabe werden, Facebook dazu zu bringen, bestimmte Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und Praktiken einzustellen oder zu verändern", da sich US-Unternehmen auch in Europa "nur um ihr amerikanisches Recht" gekümmert hätten. Auch mit Google habe man, auf europäischer Ebene, lange diskutieren müssen, obwohl die Firma bereits mit Niederlassungen in Europa vertreten sei.

"Die erste Verantwortung" liege jedoch bei den betroffenen Facebook-Nutzern selbst, so Schaar weiter. Deren Pflicht sei es, sich mit den Nutzungsbedingungen des Portals auseinanderzusetzen. Er selbst würde "nie auf die Idee kommen, einem solchen Dienst mein elektronisches Adressverzeichnis zur Verfügung zu stellen".

Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 20.7.2010 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
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