Rechtsprechung ohne Gerechtigkeit

Christian Mensching im Gespräch mit Andreas Müller · 13.07.2012
Seit 22 Jahren sitzt Jens Söring in den USA wegen Mordes hinter Gittern - womöglich zu Unrecht. Obwohl ihn DNA-Spuren entlasten, wird ihm nicht einmal die Überstellung nach Deutschland gewährt. Söring sei auf die Hilfe der Politik angewiesen, meint sein Anwalt Christian Mensching.
Andreas Müller: Im April 1985 soll der deutsche Jens Söring - damals 19 Jahre alt - die Eltern seiner damaligen Freundin, das Ehepaar Haysom, in deren Haus in einem Vorort von Lynchburg im US-Bundesstaat Virginia ermordet haben. Beweise gibt es dafür nicht, und Söring beteuert seine Unschuld, aber rechtskräftig verurteilt wurde er trotzdem. Das Urteil lautete auf zweimal lebenslange Haft.

Diverse Anträge auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung wurden abgelehnt, sämtliche Versuche, ihn in ein deutsches Gefängnis zu überstellen, scheiterten - zuletzt gab es gestern die Nachricht, dass eine Gesuch abgelehnt wurde. Jens Söring wird zurzeit von drei Anwälten vertreten, einer ist Dr. Christian Mensching. Schönen guten Tag!

Christian Mensching: Einen schönen guten Tag, Herr Müller!

Müller: Wie ist denn jetzt der ganz aktuelle Stand der Dinge?

Mensching: Also, wir kennen die Begründung der Entscheidung des Gerichts in Virginia noch nicht, sondern wissen nur, dass die Klage von Herrn Söring in erster Instanz abgewiesen worden ist. Wir müssen diese Begründung abwarten, und dann wird Herr Söring gemeinsam mit seinen amerikanischen Anwälten entscheiden, ob er gegen diese Entscheidung in Berufung geht.

In dem Verfahren ging es darum, dass der frühere Gouverneur von Virginia in den letzten Tagen seiner Amtszeit einer Haftüberstellung von Herrn Söring nach Deutschland zugestimmt hatte. Diese Zustimmung hatte der jetzige Gouverneur als eine seiner ersten Amtshandlungen widerrufen. Und Gegenstand des Verfahrens vor dem Gericht in Virginia war die Frage, ob der jetzige Gouverneur zu dem Widerruf dieser Zustimmung befugt war oder nicht.

Das Gericht ist der Rechtsauffassung von Herrn Söring leider nicht gefolgt, das führt dazu, dass es im Moment nicht zu einer Haftüberstellung von Herrn Söring aus den USA nach Deutschland kommen wird. Dazu bedarf es im Wesentlichen drei grüner Lichter: Die deutsche Bundesregierung hat einen Antrag gestellt. Die amerikanische Bundesregierung hat zu erkennen gegeben, dass sie einem solchen Antrag nicht entgegentreten wird, aber, weil sich Herr Söring in der Strafhaft und damit im Gewahrsam von Virginia, dem Bundesstaat, befindet, muss auch der Gouverneur von Virginia die Ampel auf Grün stellen. Und das verweigert er zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Müller: Ja, darauf hat US-Justizminister Eric Holder auch noch einmal hingewiesen. Also, wenn man fragt, was ist denn da auf internationaler Ebene bilateral momentan zugange, sagte er eben, wir können da nichts machen, es liegt in der Hand von Virginia. Sehen Sie denn überhaupt noch eine Chance, Jens Söring frei zu bekommen?

Mensching: Auf jeden Fall. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass man sich verdeutlicht, dass die heutige Entscheidung nicht bedeutet, dass Jens Söring für immer in den USA hinter Gittern bleiben wird. Es gibt nach wie vor verschiedene Wege, wie wir das gemeinsame Anliegen erreichen können, nämlich die Rückkehr von Herrn Söring nach Deutschland. Wie gesagt, bei der Haftüberstellung sind wir im Moment an dem Punkt, wo der Gouverneur von Virginia seine Zustimmung verweigert. Nun muss man wissen, dass in Virginia Gouverneure nicht unmittelbar wiedergewählt werden können. Also, dass auch die Chance durchaus besteht, einen Nachfolger des jetzigen Gouverneurs, vielleicht aber auch den jetzigen Gouverneur von dem humanitären Anliegen einer Rückkehr nach Deutschland nach mehr als 25 Jahren in amerikanischer Haft zu überzeugen.

Es gibt die Möglichkeit einer positiven Bewährungsentscheidung, dafür ist in Virginia ein unabhängiges Gremium, der sogenannte Bewährungsausschuss, zuständig, die jedes Jahr prüfen und entscheiden müssen, ob bei Herrn Söring die Bewährungsvoraussetzungen vorliegen. Das ist in der Vergangenheit mehrfach erfolgt, und, Sie haben es angesprochen, mehrfach sind die Bewährungsvoraussetzungen verneint worden, aber im September diesen Jahres tritt der Ausschuss wieder zusammen, und dann wird es einen neuen Anlauf geben, die Mitglieder dieses Gremiums davon zu überzeugen, dass nach 26 Jahren in Haft der Zeitpunkt gekommen ist, Herrn Söring eine zweite Chance zu gewähren.

Müller: Wir müssen das vielleicht kurz erklären. Er ist seit insgesamt 26 Jahren in Haft, 22 davon eben in Virginia in diesem Hochsicherheitsgefängnis. Sie haben eben den Antrag Deutschlands erwähnt. Wissen Sie noch von anderen Bemühungen aus Deutschland?

Mensching: Ja, man muss vielleicht wissen, dass der Fall Söring sich in ganz besonderer Weise an der Schnittstelle von Recht und Politik bewegt. Und juristisch wäre jetzt sowohl eine Haftüberstellung als auch eine positive Bewährungsentscheidung kein wirklich spektakulärer Vorgang, aber es bedarf eben auch des politischen Willens. Und da ist Herr Söring als deutscher Staatsbürger natürlich auf die Unterstützung der deutschen Politik, aber auch der deutschen Bundesregierung angewiesen. Und diese Unterstützung wird auch recht intensiv gewährt. Das gilt natürlich zum einen für die deutsche Botschaft in Washington, das Auswärtige Amt und das deutsche Justizministerium, aber es gilt auch für das Parlament.

Wir hatten die Gelegenheit, Anfang diesen Jahres den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages von dem Fall Söring zu berichten und sie unmittelbar um Unterstützung zu bitten. Und diese Unterstützung wird gewährt auf ganz vielfältige Art und Weise.

Zum einen nehmen die Parlamentarier die Bundesregierung in die Pflicht, fragen nach, was wird getan, um die Rückkehr von Herrn Söring nach Deutschland zu erreichen? Was könnte man noch mehr tun? Warum wird das nicht getan? Und zum anderen entfalten sie natürlich auch Eigeninitiativen durch Briefe, indem Ansprechpartner auf dieser und der anderen Seite des Atlantiks angesprochen werden, indem es auch gemeinsame Resolutionen und Appelle gibt, mit denen man versucht, eben auch das Verständnis in den USA für dieses humanitäre Anliegen von Herrn Söring zu fördern und zu unterstützen.

Müller: Ich habe eben diese schwierige Beweislage mal angedeutet. Es gab 42 Proben vom Tatort. Damals konnte man die nicht auf DNS-Spuren untersuchen. Inzwischen geht das, und man hat festgestellt, dass von Söring keinerlei Spuren am Tatort zu finden sind, DNS-verwertbare Spuren jedenfalls. Auch das hat nichts genützt bei dem Versuch, wenigstens eine Überstellung nach Deutschland hinzubekommen. Warum nicht?

Mensching: Also man muss vielleicht noch dazusagen, diese 40 Blutspuren sind deswegen von besonderem Interesse, weil die Staatsanwaltschaft in dem Prozess gegen Herrn Söring die Theorie vertreten hat, dass es bei der Tat zu einem Kampf zwischen Täter oder Täterin und den Opfern gekommen sei, und dass im Verlauf dieses Kampfes der Täter verletzt worden sei. Wenn das so wäre, hätte man eigentlich bei den jetzt DNA-mäßig ausgewerteten Blutspuren diese Blutspuren durchaus Herrn Söring zuordnen können müssen. Das konnte man nicht, also ein weiteres Element in einer ganzen Kette von begründeten Zweifeln an seiner Schuld.

Man muss dazusagen, dass es vielleicht für die Frage der Haftüberstellung, und das mag etwas überraschend sein, streng genommen auf die Frage von Schuld oder Unschuld gar nicht einmal ankommt. Denn wenn, wovon wir ausgehen und wofür alles spricht, Herr Söring unschuldig ist, dann hat er auf jeden Fall einen Anspruch auf ein Leben in Freiheit. Aber selbst, wenn man mal unterstellen wollte, dass er schuldig ist, dann hätte er jetzt, nach mehr als einem Vierteljahrhundert in Haft, eine etwaige Schuld verbüßt und dann auch unter diesem Gesichtspunkt einen Anspruch darauf, dass er zumindest die Perspektive hat, eines Tages in die Freiheit zurückkehren zu können.

Und deswegen steht im Mittelpunkt der Haftüberstellung eben auch dieses humanitäre Anliegen einer zweiten Chance, der Aussicht darauf, sich wieder in den Heimatstaat integrieren zu können. Die Verurteilung als solche würde durch eine Haftüberstellung gar nicht angetastet.

Müller: Im Deutschlandradio Kultur spreche ich mit dem Anwalt Christian Mensching, der den Deutschen Jens Söring vertritt, der seit 22 Jahren unschuldig, wie er behauptet, in einem US-amerikanischen Hochsicherheitsgefängnis sitzt - insgesamt sitzt er schon 26 Jahre - und dessen Anträge auf eine Überstellung in ein deutsches Gefängnis immer wieder abgelehnt werden.

Jens Söring hat Bücher geschrieben, und in diesen Büchern berichtet er von einem brutalen und erniedrigenden Gefängnisalltag, den man in einer westlichen Demokratie im 21. Jahrhundert nicht für möglich hält. Kaum jemand kommt da physisch und psychisch unbeschadet wieder raus, wenn er überhaupt rauskommt. Was sagt die Situation in vielen amerikanischen Gefängnissen, die wir hier im Detail wirklich gar nicht nennen mögen, so entsetzlich und grauenvoll ist das, über die dortige Idee von Strafverfolgung aus?

Mensching: Das ist eine gute Frage. Sicherlich, die Haftbedingungen sind nicht einfach, und gerade vor dem Hintergrund ist es, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf, besonders bewundernswert, dass Herr Söring sich diesen widrigen Bedingungen zum Trotz es geschafft hat, auch die Verbindung eben nach außen, die Verbindung nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Ich denke, vielleicht auch über die Haftbedingungen hinaus zeigt sich am Fall Söring ein bisschen beispielhaft ein ganz unterschiedliches Verständnis von Sinn und Zweck einer Strafe und vom Sinn und Zweck von Gefängnis.

In Deutschland und ja auch in ganz Europa vertreten wir die letztendlich in der Menschenwürde begründete Auffassung, dass grundsätzlich jeder Straftäter, auch der, der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, Anspruch darauf hat, dass er eine Perspektive hat, ein Leben in Freiheit führen zu können. Und dieser grundsätzliche Ansatz, der das Recht auf eine zweite Chance, der das Resozialisierungsinteresse in den Mittelpunkt stellt, ist ja auch in der jüngsten Diskussion, die wir hier in Deutschland geführt haben, noch einmal sehr deutlich geworden.

In den USA sieht das etwas anders aus. Dort misst man, das ist zumindest mein Eindruck, diesem Recht auf eine zweite Chance und dem Gedanken, dass der Straftäter nach verbüßter Strafe wieder in die Gesellschaft und in die Mitte der Gesellschaft zurückkehrt, eine deutlich geringere Bedeutung zu. Häufig gewinnt man den Eindruck, und das mag auch im Fall Söring eine gewisse Rolle spielen, dass dort die Strafe eher von dem Gedanken der Vergeltung geprägt ist.

Müller: Vergeltung oder Rache, also es ist interessant: Einige US-Bundesstaaten haben ja die Todesstrafe abgeschafft. In anderen Staaten, wo es sie noch gibt, werden immer mehr Urteile von Todesstrafe in lebenslange Haftstrafen umgewandelt, was dann eben ja auch wirklich lebenslang bedeutet, anders als bei uns, wo, Sie haben es ja auch gesagt, jemand, der verurteilt ist wegen Mordes, die Chance hat, wieder rauszukommen nach einer gewissen Zeit. Warum ist, haben Sie da eine Idee, dieser Rachegedanke so stark in den USA?

Mensching: Vielleicht, das ist letzten Endes, glaube ich, eine sehr, sehr schwierige Frage, über die man sicherlich ganze Doktorarbeiten schreiben könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass es ein bisschen etwas damit zu tun hat, dass man in den USA möglicherweise etwas stärker aus der Perspektive der Opfer einer Straftat und etwaiger Hinterbliebener heraus bestraft. Und dass der Gedanke, dass denen möglicherweise dadurch Genugtuung zuteil wird, dass sie sehen, dass der Straftäter bis an sein Lebensende im Gefängnis bleibt oder gar hingerichtet wird, dass diesem Gedanken größeres Gewicht beigemessen wird als sozusagen einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive, in der man sich eher fragt: Ist die Straftat begangen worden? Wie ahnden wir sie? Um das gesellschaftliche Signal zu senden, dass man straffälliges Verhalten nicht billigt. Aber wie behalten wir gleichzeitig die Möglichkeit im Blick, dass jemand, wenn er denn überhaupt Schuld auf sich geladen hat, diese Schuld überwindet, sie verbüßt und dann wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückkehrt?

Müller: Auf jeden Fall scheint es zerstörerisch zu sein. Söring selbst hat in einem Interview gesagt, nach all den Jahren in so einem Gefängnis wäre der Tod eine Erlösung.

Mensching: Ja, und zugleich, glaube ich, muss man da immer dazusagen, dass Herr Söring nach all den Jahren im Gefängnis die Hoffnung nicht aufgegeben hat und die Energie nicht verloren hat, für seine Rückkehr nach Deutschland zu kämpfen. Es ist ganz bemerkenswert, wie er es schafft, obwohl er keinen Zugang zum Internet hat, obwohl er nicht mal Zugang zu einer Schreibmaschine hat, den Kontakt nach Deutschland und zum Leben außerhalb der Gefängnismauern aufrechtzuerhalten, wie er Anteil nimmt an dem, was geschieht.

Wir müssen uns mal verdeutlichen, als Herr Söring in das Gefängnis gekommen war, stand die Berliner Mauer noch und vom Internet wusste noch niemand etwas. Aber an all diesen Entwicklungen nimmt er regen Anteil, und das ist, das gilt, glaube ich, nicht nur für uns anwaltliche Beistände, sondern auch für den großen Unterstützerkreis in Deutschland ein großer Ansporn, dass er den Mut nicht verliert, dass er die Hoffnung nicht aufgibt. Und das färbt auf uns alle ab, und das ist eine sehr gute Sache.

Müller: Doktor Christian Mensching war das. Zusammen mit amerikanischen Kollegen vertritt er den Deutschen Jens Söring, der seit 22 Jahren im US-Bundesstaat Virginia in einem Hochsicherheitsgefängnis in Haft sitzt. Haben Sie vielen Dank!

Mensching: Danke Ihnen!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.


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