Rechtsexperte: Eurobonds sind "schlechtes Geschäft für Deutschland"

03.12.2011
Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Bonn, hat vor der Einführung von Eurobonds gewarnt. Er ist der Ansicht, "dass es sehr gute (…) rechtliche Gründe gibt, um sich von Eurobonds fernzuhalten", so Herdegen.
Einzelne Ausgeberländer würden durch die gemeinsamen Anleihen automatisch in die Mithaftung für die Schulden anderer Staaten genommen. Es sei aber nicht genau abzusehen, inwieweit andere EU-Länder für ihre Verbindlichkeiten einstehen und zahlen würde, warnte der Jurist.

Herdegen bezeichnete gemeinsame Anleihen ohne Quotenregelung für einzelne Mitgliedsstaaten als "Abenteuerritt". Eurobonds dagegen, die ohne Änderung der EU-Verträge eingeführt werden könnten und bei denen Deutschland nur entsprechend seines Anteils haften würde, nannte Herdegen "rechtlich akzeptabel". Für Deutschland seien sie jedoch "ein schlechtes Geschäft, für die strauchelnden Euro-Länder ein gutes Geschäft", so der Verfassungsrechtler.

"Wenn wir (…) eine stärkere Haushaltsdisziplin in ganz Europa wollen, müssen wir uns auch selbst diesen Mechanismen unterwerfen", sagte Herdegen. Dazu bräuchte Deutschland eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, aber das Grundgesetz würde eine solche Änderung der Europäischen Verträge "in einem vernünftigen Rahmen sicher zulassen", so der Verfassungsrechtler. Die Verantwortung für den eigenen Haushalt bliebe aber "natürlich" bei den nationalen Parlamenten der EU: "Es wird auch nicht so sein, dass ein EU-Haushaltskommissar aus Brüssel den Haushalt macht oder den Haushalt umschreiben kann. Das wäre völlig inakzeptabel."

Dass die Europäische Zentralbank derzeit Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt aufkaufe - also Anleihen, die bereit aufgekauft wurden und auf dem Markt kursieren - sei "noch vereinbar mit den Europäischen Verträgen", sagte Herdegen: "Wenn aber die Europäische Zentralbank noch weitergehen und sich unbeschränkt zum Aufkauf aller kursierenden Staatsanleihen bereit erklären würde, würde sie diesen feinen Unterschied zwischen dem Primärmarkt (…) und dem Sekundärmarkt einebenen. Das hielte ich für rechtlich außerordentlich problematisch und ökonomisch auch bedenklich."

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