Rechte von Intersexuellen

"Geschlecht ist mehr als ein Kästchen auf einem Formular"

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Nur männlich oder weiblich? Das Verfassungsgericht fordert die Eintragungsmöglichkeit eines drittes Geschlechts. © Jan Woitas / dpa
Konstanze Plett im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 08.11.2017
Männlich oder weiblich? Bislang sind im Geburtenregister nur diese beiden Einträge möglich. Doch das soll sich jetzt ändern: Das Bundesverfassungsgericht fordert, einen dritten Eintrag zu ermöglichen.
Konstanze Plett von der Universität Bremen befasst sich seit Jahren mit dem Thema "Intersex und Recht". Der Beschluss des Verfassungsgerichts sei eine gute Entscheidung, sagte die Juristin im Deutschlandfunk Kultur. Das Gericht stärke das Recht auf die eigene geschlechtliche Identität. Damit ende das "zwangsweise Verorten". Das Gericht habe zudem klargestellt, das Grundgesetz fordere nicht, dass "wir in einem binären Geschlechterschema verhaftet bleiben".

Akzeptanz von Intersexualität wird gestärkt

Plett hob die Bedeutung der Verfassungsgerichtsentscheidung hervor: "Geschlecht ist mehr als ein Kästchen auf einem Formular." Der Beschluss werde sich auch auf den Alltag auswirken. Da sich die Einteilung in männlich und weiblich durch die Rechtsordnung ziehe, müsse die gesamte Verwaltung den Beschluss berücksichtigen und umsetzen. Meldeämter, Finanzbehörden müssten ebenso wie Arbeitgeber und Schulen ihre Regelungen überarbeiten. Wichtig sei zugleich, dass die Akzeptanz von Intersexuellen gesetzlich gestärkt werde. Wer als "inter" oder "divers" registriert sei, müsse so auch anerkannt werden.
Wie viele intersexuelle Menschen in Deutschland leben, spiele für die juristische Neuordnung keine ausschlaggebende Rolle, betonte Plett. "Und wenn es nur einen einzigen Menschen betrifft, dessen Rechte dadurch missachtet werden, ist das genug." Das Wesen des Rechtsstaats bestehe gerade darin, die Rechte aller zu respektieren.

Neuregelung bis Ende 2018

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass für den Eintrag im Geburtenregister ein drittes Geschlecht vorgesehen sein muss. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich seien, solle ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" beispielsweise "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Alternativ könne eine Zuordnung auch ganz entfallen.
Vanja nennt das Urteil des Bundesverfassungserichts zum dritten Geschlecht eine große Freude
Vanja nennt das Urteil des Bundesverfassungserichts zum dritten Geschlecht eine große Freude.© Jan Woitas/dpa
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Vanja war als Mädchen eingetragen worden, ist aber laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse weder Frau noch Mann.

"Historische Entscheidung"

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte den Beschluss des Verfassungsgerichts. Für intergeschlechtliche Menschen sei das eine historische Entscheidung und die Anerkennung ihres jahrzehntelangen Kampfes für Selbstbestimmung. Laut dem Lesben- und Schwulenverband sind rund 100.000 Bürger in Deutschland intersexuell.
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