"Pressekodex" der Polizei Baden-Württemberg

Ein Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit der Beamten

13:41 Minuten
Auf dem Bild sind Demonstranten und Polizisten zu sehen. Sie stehen dicht gedrängt, die Szene wirkt bedrohlich.
Es gibt ein grundsätzliches Spannungsfeld zwischen der Polizei und Journalist*innen. © picture alliance / NurPhoto / Ying Tang
Lutz Kinkel im Gespräch mit Tim Wiese und Teresa Sickert · 15.05.2021
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Der Journalist Lutz Kinkel findet es legitim, wenn die Polizei sich - wie jetzt in Baden-Württemberg - einen "Pressekodex" gibt. Das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen Polizei- und Medieninteresse werde dadurch aber nicht aufgelöst.
Seit Kurzem hat die Polizei Baden-Württemberg einen "Pressekodex" – so nennt sie das Regelwerk, das Grundsätze für ihren Umgang mit Medien und Journalisten beinhaltet. Und das gleichzeitig Richtlinien für die Medienarbeit der Polizei vorgibt: Denn immer öfter tritt die Polizei als Produzent von Foto-, Video- und Textmaterial in Erscheinung, zum Beispiel über ihre Social-Media-Kanäle.
Lutz Kinkel vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) findet an diesem "Pressekodex" vor allem den Namen problematisch, denn es handele sich hierbei viel eher um Leitlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Dass die Polizei Öffentlichkeitsarbeit mache, sei durchaus legitim, meint er. Aber es ergibt sich daraus ein Spannungsverhältnis zu Journalisten, denn deren Aufgabe sei es, die Fakten zu überprüfen, kritisch dazustellen und auch einzuordnen.

"Aus meiner Sicht gibt es keine privilegierten Quellen"

Das gilt Kinkel zufolge auch für Polizeiangaben, auch wenn die Polizei presserechtlich vielfach noch als "privilegierte Quelle" eingestuft wird. Das heißt, Journalisten sind nicht verpflichtet, die Angaben dieser Quelle zu überprüfen.
"Wir kennen auch Aussagen von Polzei-Pressestellen, dass Demonstrationen beispielsweise relativ ruhig und friedlich verlaufen seien, aber das war dann de facto nicht der Fall, sondern es gab Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten", sagt Kinkel. "Aus meiner Sicht gibt es keine privilegieren Quellen"

Mehr Verständnis für die Rechte von Journalisten

Der frühere Journalist verweist in diesem Zusammenhang auf "Press Freedom Police Codex", den das ECPMF vorgelegt habe und der einige für Kinkel wichtige Punkte enthält, die im Pressekodex der Polizei fehlten:
Etwa dass Journalistinnen und Journalisten Ton- und Bildmaterial von Demonstrationen nicht an die Polizei herausgeben müssen, es sei denn es liegt eine richterliche Anordnung vor. Oder das Verständnis, dass es Journalisten grundsätzlich gestattet sei, über Demonstrationen zu berichten und dass die "vordringlichste Aufgabe" der Polizei sei, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten dabei zu ermöglichen und auch zu schützen.
(uko)
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