Oberstaatsanwalt über Betrug mit EU-Geldern

Gute Nachrichten für europäische Steuerzahler

29:30 Minuten
Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird in Zukunft Betrug und Korruption bei EU-Mitteln verfolgen. © picture alliance/Arne Immanuel Bänsch/dpa
Moderation: Annette Riedel · 15.08.2020
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Durch Betrug gehen dem EU-Haushalt jedes Jahr Milliarden verloren. Geld, das uns allen in Europa fehlt. Die neue Europäische Staatsanwaltschaft kann diese Straftaten nun wirksam verfolgen, sagt einer, der dabei helfen wird: Andrès Ritter.
Der Schaden, der der Europäischen Union und damit letztlich den europäischen Steuerzahlern durch Betrug und Korruption entsteht, sei "immens", sagt Oberstaatsanwalt Andrès Ritter. Er wird zum Jahresende aus Rostock in die neue Europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz in Luxemburg wechseln. Zu den Delikten, die Ritter dort verfolgen wird, gehören: gefälschte oder überhöhte Rechnungen bei Projekten mit EU-Fördermitteln, Mauscheleien bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge und Mehrwertsteuerbetrug im großen Stil.
Bisher, sagt Andrès Ritter, hätten manche EU-Staaten solche Betrügereien verfolgt, wenn sie davon Kenntnis bekommen haben – oder auch nicht. Es bedürfe deshalb "einer unabhängigen Behörde", die die Kompetenz habe, überall in der EU eigenständig zu ermitteln. Allerdings sind nur 22 von 27 EU-Staaten bei der Europäischen Staatsanwaltschaft dabei. Das sei "selbstverständlich nicht optimal", so der Oberstaatsanwalt.

Je mehr Geld fließt, desto mehr Kontrolle ist nötig

Der neue EU-Corona-Hilfsfonds in Höhe von 750 Milliarden Euro sei ein Tätigkeitsfeld, an das ursprünglich "gar nicht zu denken war". Der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft komme damit eine gewachsene Bedeutung zu. Wichtig sei es, möglichst "wasserdichte" Kriterien für die Zuteilung von Geldern zu haben und deren Einhaltung dann auch zu überwachen. Dafür sei man darauf angewiesen, von allen nationalen und europäischen Behörden und Institutionen Informationen zu bekommen, um dann "wirklich konsequent" Taten zu verfolgen.
Dass die rumänische Juristin und Korruptionsspezialistin Laura Kövesi die Europäische Staatsanwaltschaft leiten werde, sei "eine gute Wahl", sagt Ritter. Sie stehe für glaubwürdige und "unbedingte Verfolgung von Korruption und Betrug".
(AnRi)

Andrés Ritter ist seit mehr als 20 Jahren in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns tätig. Seit 2013 leitete er die Rostocker Staatsanwaltschaft. Er wechselt als deutscher Vertreter zur Europäischen Staatsanwaltschaft, einer neuen, unabhängigen EU-Einrichtung mit Sitz in Luxemburg. Ritter studierte Jura in Bonn und schloss ein Aufbaustudium für europäische Integration an. Nach Stationen bei mehreren Staatsanwaltschaften und im Justizministerium wurde er zum Rostocker Oberstaatsanwalt berufen. Zwischendurch arbeitete er ein Jahr lang als Rechtsexperte bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Andrès hat chilenische Wurzeln. Neben seinen Muttersprachen Spanisch und Deutsch spricht er auch Englisch und Französisch.

Das Interview im Wortlaut:

Deutschlandfunk Kultur: Sie sind gerade im Prozess des Job Wechselns, vom leitenden Oberstaatsanwalt in Rostock nach Luxemburg. Denn Sie werden sechs Jahre lang der Mann Deutschlands bei der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft sein, die Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen wird. Was die Europäische Staatsanwaltschaft kann, soll, muss, darf und was auch nicht, darüber wollen wir diskutieren.
Sie haben, Herr Ritter, in Bezug auf die neue Behörde gesagt: "Es ist eine gute Nachricht für die europäischen Steuerzahler, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen wird." Warum?
Ritter: Also, zunächst einmal, es ist eine gute Nachricht. Und dann muss ich Ihnen auch gleich widersprechen. Ich bin nicht der Mann für Deutschland. Ich bin der Mann aus Deutschland für die Europäische Union und für den europäischen Steuerzahler. Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil ich eben nicht als Vertreter des Mitgliedsstaats Deutschland da bin, sondern als ein Kollege aus Deutschland, der insofern dazu beitragen soll, dass eine europäische Strafverfolgungspolitik in dem Bereich des Betruges und der Korruption stattfindet.
Deutschlandfunk Kultur: Jedes Land schickt einen Vertreter in die neue Behörde. Aber warum ist es denn eine gute Nachricht für die Steuerzahler? Denn die müssen ja erst einmal auch das Geld für diese Behörde aufbringen - die gibt es ja nicht umsonst.
Ritter: Man muss sich ja erstmal vorstellen, dass der Schaden, der durch Betrug, Korruption zum Nachteil des EU-Haushaltes entsteht, immens ist. Also, wenn wir beispielsweise über Mehrwertsteuerbetrug reden, reden wir über fünfzig Milliarden Euro im Jahr. Und hinsichtlich sonstiger Straftaten wird geschätzt, dass der Schaden etwa 500 Millionen Euro im Jahr beträgt. Das ist eine Mindestsumme, die aufgrund der Erhebungen in der bisherigen Untersuchung von der Europäischen Betrugsbekämpfungsagentur - von OLAF – geschätzt wird. Das heißt, der Schaden ist immens. Das kann man auf jeden Fall feststellen.
Man kann auch feststellen, dass das Grundproblem der europäischen Verfolgung von solchen Straftaten darin gelegen hat, dass diese Strafverfolgung komplett fragmentiert gewesen ist.
Sie haben drei wesentliche Aspekte in diesem Zusammenhang: Sie haben den Aspekt, dass es keine kohärente Verfolgungspolitik gegeben hat. Staaten haben verfolgt oder auch nicht. Und es bedarf insofern einer unabhängigen Behörde, die auch tatsächlich in der Lage ist, eine eigene Strafverfolgungsstrategie zu entwickeln. Das ist die Europäische Staatsanwaltschaft.

Das "Gebiss" der Antikorruptionsbehörde

Deutschlandfunk Kultur: Kann man sagen, dass Sie sozusagen das Gebiss von OLAF sind? Es gibt ja schon diese Antikorruptionsbehörde OLAF und die bringt auch immer brav ihre Jahresberichte, wie viele Milliarden sie dem europäischen Steuerzahler zurückbekommen würde, wenn denn die Staaten das Geld, wie empfohlen von der Behörde, auch wieder einziehen würden. Aber die Leute von OLAF können selber nicht ermitteln und nicht strafverfolgen.
Ritter: So habe ich es zwar noch nicht gesehen, aber in der Tat kann man es so beschreiben, dass wir das Gebiss von OLAF sind. Wir haben ein Verhältnis, das zutiefst komplementär ist mit OLAF. Das heißt, OLAF ist eine Verwaltungsbehörde, die entsprechende Untersuchungen macht, die dazu auch Befugnisse hat, die aber eines nicht kann: Sie kann nicht selbst verfolgen. Sie kann nicht selbst bestrafen oder auf eine Bestrafung hinwirken. Und sie kann auch die Geldmittel nicht zurückfordern. Wo sie tätig werden kann, ist Untersuchungsberichte an die Mitgliedsstaaten zu geben. Ob ein Untersuchungsbericht Folgen hat oder nicht, liegt in der Hand der nationalen Behörden. Da sind wir wiederum bei dem Thema dieser fragmentierten Politik, wo es erforderlich ist, dass man eine Behörde hat, die eine solche Strategie dann wirklich formulieren kann.
Deutschlandfunk Kultur: Das heißt, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ermittlungsbehörden funktioniert deshalb nicht ohne eine gemeinsame Staatsanwaltschaft, weil der politische Wille oder die juristische Befindlichkeit, zu verfolgen, was von OLAF beispielsweise angezeigt wird, nicht sehr stark ausgeprägt ist?
Ritter: Nein, das will ich jetzt nicht grundsätzlich so beschreiben, sondern ich würde es eher so beschreiben: OLAF macht gute Arbeit, macht entsprechende Untersuchungsberichte. Nur, inwieweit sie dann auch eine Folge haben - das ist etwas, was bei der nationalen Behörde dann gelegen hat.
Da kommen auch noch andere Schwierigkeiten dazu. Das ist ein zweiter Aspekt der Fragmentierung. Denn wenn Sie sich das jetzt anschauen, wie nationale Justizsysteme mit diesem Phänomen umgehen, dann ist es auch so, dass sie häufig dazu tendieren, nur die nationalen Aspekte einer grenzüberschreitenden Straftat zu verfolgen und aufzuklären und gegebenenfalls nur in diesem Teilbereich tatsächlich auch eine Strafe auszusprechen oder Maßnahmen der Vermögensabschöpfung, der Rückgewinnung zu unternehmen. Warum ist das so? Weil Rechtshilfe etwas Kompliziertes ist. Weil Rechtshilfe aufwendig ist, weil man Zeugen aus dem Ausland laden muss, weil dieser ganze grenzüberschreitende Aspekt den nationalen Justizsystemen eher fremd ist.

Konkurrierende Zuständigkeiten

Deutschlandfunk Kultur: Wir halten fest: Es geht nicht um Delikte, Großkriminalität, grenzüberschreitende Kriminalität, wie – sagen wir – Drogen oder Terrorismus oder so. Sondern es geht bei Ihnen, bei der Europäischen Staatsanwaltschaft, um Delikte zum Schaden des europäischen Haushalts.
Gibt es da so was wie eine Eingreifschwelle? Sie werden nicht bei 3,80 DM eingreifen.
Ritter: Nein, selbstverständlich nicht bei 3,80 DM. Es ist ein System, in dem es eine konkurrierende Zuständigkeit zwischen nationalen Behörden und der Europäischen Staatsanwaltschaft gibt. Und es gibt Schwellenwerte. Der Schwellenwert beim grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug liegt bei zehn Millionen Euro. Es muss ein Schaden von mindestens zehn Millionen Euro sein.
Deutschlandfunk Kultur: Ansonsten ermitteln die nationalen Behörden.
Ritter: Ansonsten ermitteln die nationalen Behörden.
Deutschlandfunk Kultur: Und ab diesen zehn Millionen sind Sie automatisch zuständig, können es automatisch an sich ziehen? Und die nationalen Behörden stellen ihre Ermittlungen ein? Oder wie funktioniert das?
Ritter: Grundsätzlich ist es so: Die Europäische Staatsanwaltschaft kann entweder selbst Ermittlungen einleiten, weil sie Kenntnis von einem Sachverhalt erhält, für den sie zuständig ist. Oder aber es ist so, dass es eine Informationspflicht der EU-Behörden und der nationalen Behörden gibt, über Fälle, die in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen können. Es gibt sozusagen eine Notifikationspflicht. Und aufgrund dieser Notifikationspflicht entscheidet dann die Europäische Staatsanwaltschaft, ob sie den Fall an sich zieht oder nicht, wobei es verschiedene Schwellenwerte gibt.
Wir haben ja gerade darüber gesprochen, dass es einen Schwellenwert von zehn Millionen Euro für den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, sprich, für Mehrwertsteuerkarusselle gibt. Für sonstige Straftaten ist es so, dass der Schwellenwert grundsätzlich bereits bei 10.000 Euro liegt, wenn der Schaden zum Nachteil des EU-Haushalts entstanden ist. Wobei es zwischen 10.000 und 100.000 Euro optional ist, ob es die nationale Staatsanwaltschaft oder die Europäische Staatsanwaltschaft macht.
Deutschlandfunk Kultur: Wer entscheidet dann?
Ritter: Das entscheidet die Europäische Staatsanwaltschaft grundsätzlich. Das ist ein Abstimmungsprozess, der zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und der nationalen Behörde stattfindet. An sich ist ab 100.000 Euro Schaden der Fall grundsätzlich der Europäischen Staatsanwaltschaft zugewiesen. Und 100.000 Euro ist – unter uns gesagt – ein Schwellenwert, der recht niedrig liegt bei einem Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts.

Missbrauch von EU-Geldern schädigt jeden Einzelnen

Deutschlandfunk Kultur: Nehmen wir vielleicht mal ein Bespiel: gefälschte oder erhöhte Rechnungen beispielsweise bei der Abwicklung von EU-Projekten oder Ausschreibungen, die nicht korrekt verlaufen sind, wenn es um öffentliche Aufträge, die mit EU-Mitteln gefördert werden, geht, und Ähnliches.
Ritter: Um es ein wenig plastisch zu machen und nochmal auf den Punkt zurückzukommen: Hier geht es letztendlich darum, dass Gelder, die rechtsmissbräuchlich verwandt werden, für andere Projekte nicht zur Verfügung stehen. Das heißt, geschädigt ist tatsächlich jeder Einzelne von uns. Wenn Sie sich zum Beispiel vorstellen, dass es ein Bildungsprojekt gibt, ein Weiterbildungsprojekt für Arbeitslose, das mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wird, und dass dort die Mittel zweckentfremdet verwandt werden, dann ist ein Schaden von 100.000 Euro schnell erreicht. Und tatsächlich wird bei Missbrauch der eigentliche Zweck dieser Maßnahme nicht erreicht.
Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir für solche Fälle, wo wir möglicherweise einen Schaden von nur 150.000 Euro haben, dass diese Fälle auch von der Europäischen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden und einer konsequenten Verfolgung und Bestrafung zugeführt werden.
Deutschlandfunk Kultur: Sie haben gesagt, dass die nationalen oder auch die europäischen Behörden eine Meldepflicht haben, wenn sie auf solche Betrügereien oder auch Finanzverbrechen stoßen. Was ist mit Informanten und Whistleblowern?
Ritter: Die könnten sich auch direkt an die Behörde wenden. Es ist nicht so, dass Informationsquellen nur die nationalen Behörden sind. Ich sagte bereits vorhin, dass zu den Informationsquellen zum Beispiel auch alle europäischen Institutionen gehören. Das heißt, jede Organeinrichtung der Europäischen Union, die Kenntnis von einem Sachverhalt erhält, der zu unserer Zuständigkeit gehören könnte, ist verpflichtet, eine Notifikation zu machen.
Das betrifft zum Beispiel OLAF. OLAF muss auch solche Fälle, die aus den dortigen Untersuchungen bekannt werden, an die Europäische Staatsanwaltschaft mitteilen. Das betrifft Eurojust. Das betrifft Europol.
Deutschlandfunk Kultur: Bitte kurz erläutern, was das für Behörden sind.
Ritter: Eurojust ist eine Einrichtung der Union aus der alten Schule. Das heißt, es ist eine Einrichtung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, in der Vertreter der Mitgliedsstaaten sitzen. Europol ist die europäische Polizeibehörde, die letztendlich eine Koordination von polizeilichen Ermittlungen in ganz Europa vornimmt.
Deutschlandfunk Kultur: Mit denen Sie dann zusammenarbeiten.
Ritter: Aber das schließt ja nicht aus, dass wir in Luxemburg einen Brief eines Whistleblowers erhalten können, eine Information einer Privatperson, wo über einen bestimmten Sachverhalt berichtet wird – genauso wie jeder delegierte europäische Staatsanwalt eine solche Information bekommen kann, um dann nach den üblichen Kriterien staatsanwaltschaftlicher Arbeit eine Prüfung vorzunehmen, ob daraufhin ein Verfahren einzuleiten ist.

EU-Corona-Hilfsfonds verlockt zum Betrug

Deutschlandfunk Kultur: Über die delegierten Staatsanwälte werden wir gleich noch einen Satz sagen. Ich möchte noch etwas Grundsätzliches wissen. Über den Corona-Fonds der EU fließt natürlich nochmal sehr viel mehr Geld. Wir reden hier von 750 Milliarden Euro. Die werden zum Teil als Zuschüsse vergeben, zum Teil über Kredite ausgeteilt.
Eine der Voraussetzungen ist beispielsweise bei den günstigen Krediten, dass mindestens 30 Prozent der Gelder in den Klimaschutz gehen. Wenn wir von solchen Summen reden – und EU-Vizekommissionspräsidentin Jourová hat schon gesagt, "je höher die Summe, desto genauer muss die Verwendung kontrolliert werden" – dann hat doch eigentlich Ihre Behörde, die Europäische Staatsanwaltschaft, die im November die Arbeit aufnimmt, eine nochmal gewachsene Bedeutung.
Ritter: Das würde ich auf jeden Fall dreimal so unterstreichen, weil es tatsächlich so ist, dass es ein Tätigkeitsfeld für die Europäische Staatsanwaltschaft sein wird, an das vorher nicht zu denken war. Indem aufgrund der Schnelligkeit, mit der der Fonds eingerichtet werden muss, und aufgrund der Notwendigkeit, dass dort auch möglichst schnell Geld ausgekehrt werden kann, es schwierig ist, die entsprechenden Kautelen so einzuführen, dass dann auch bei Missbräuchen eine Verfolgung – wenn man so will – "wasserdicht" gewährleistet werden kann.
Deutschlandfunk Kultur: Aber erstmal muss es kontrolliert werden.
Ritter: Es muss kontrolliert werden.
Deutschlandfunk Kultur: Da ist die große Schwierigkeit. Bisher ist es bei den EU-Fördergeldern so, dass es keine Vorortkontrollen für ihren Einsatz gibt. Sie sind also dann drauf angewiesen, dass in dem betreffenden Land die Behörden ordentlich ihre Arbeit machen und Ihnen Verstöße melden.
Ritter: Das wird nicht anders sein beim Corona-Hilfsfonds als es sonst ist, denn der Regelfall ist der, dass Geldmittel aus einem bestimmten EU-Fonds ja an die Mitgliedsstaaten ausgekehrt werden, aber gewissermaßen in Auftragsverwaltung. Nach bestimmten festgelegten Kriterien werden diese Gelder, diese Zuwendungsbescheide dann verteilt. Das heißt, letztendlich ist die Verteilung des Geldes eine nationale Angelegenheit nach bestimmten vorher festgelegten Kriterien. Und dort muss natürlich die Kontrolle ansetzen.
Selbstverständlich wird nicht die Europäische Staatsanwaltschaft jede einzelne erteilte Subvention und Fördermittelbescheide überprüfen können. Wir sind darauf angewiesen, dass wir Informationen bekommen. Für uns ist entscheidend, dass – wenn wir über einen solchen Fall Kenntnis erhalten – wir dann auch wirklich konsequent sind und, soweit es sich um grenzüberschreitende Taten handelt, dann besonders diesen internationalen Aspekt mitberücksichtigen.
Es hat sich ja bereits jetzt schon bei den nationalen Soforthilfen herausgestellt, dass international operierende Banden sich das zunutze machen, um in großem Stile Fördergelder für sich zu akquirieren. Das ist eine große Herausforderung, vor der nicht nur die Europäische Staatsanwaltschaft, sondern unser gesamtes Prüfungssystem steht, wo wir aber am Ende der Kette dafür sorgen müssen, dass das Ganze tatsächlich eine nachhaltige Strafverfolgung nach sich zieht.

Nur 22 EU-Länder bei Europäischer Staatsanwaltschaft dabei

Deutschlandfunk Kultur: Die Europäische Staatsanwaltschaft ist kein Projekt der 27 EU-Mitglieder, sondern von 22. Nicht dabei: Polen, Ungarn, Dänemark, Schweden, Irland. Warum nicht?
Ritter: Bei Dänemark und Irland ist es schnell beantwortet. Dort bestehen verfassungsrechtliche Beschränkungen, die eine nähere oder größere Integration in dem Justizbereich, also Justiz und Inneres, beinhalten. Bei Schweden ist es so, dass sie bereits angekündigt haben, teilnehmen zu wollen. Und ich glaube, bei Polen und Ungarn kann man das vielleicht so zusammenfassen, dass es Länder sind, die in den letzten Jahren sehr viel stärker nationale Interessen verfolgt haben, als sie zu einer europäischen Zusammenarbeit bereit gewesen sind.
Deutschlandfunk Kultur: Interessanterweise mit bei den 22 Ländern dabei sind Länder wie Bulgarien, Italien, Malta, Rumänien, die Slowakei und Tschechien, Mitgliedsländer, von denen bekannt ist – ich sage es mal ganz vorsichtig –, dass es da einige Korruption gibt, vielleicht mehr als in manchem anderen Land.
Die tragen aber die Europäische Staatsanwaltschaft trotzdem mit, sind jetzt dabei und laufen Gefahr, dass dann von zentraler Stelle, von Luxemburg aus, gegen sie ermittelt wird.
Ritter: Das ist richtig. Und das ist eine schöne Entwicklung, dass man sich dazu bereitgefunden hat, eine solche europäische Strafverfolgung in einem Bereich, wo Geschädigte letztendlich die Union ist, auch das alles zu vermöglichen.
Deutschlandfunk Kultur: Und was passiert, wenn Ihnen Verstöße und Unrechtmäßigkeiten im Umgang mit EU-Geldern in einem der fünf Länder, die nicht beteiligt sind, zu Ohren kommen?
Ritter: Für die Frage bin ich sehr dankbar, weil das natürlich ein Bereich ist, in dem immer noch eine Fragmentierung besteht. Denn es ist ein Europa der 27 und es ist ein Haushalt der 27 und nicht der 22. Selbstverständlich kann es sein, dass es einen Fall betrifft, in dem der Schaden in Polen, Ungarn, Irland und so weiter eingetreten ist. Wie funktioniert die Zusammenarbeit dann? Dort ist in der Verordnung selbst vorgesehen, dass Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit bestehen: durch die Einrichtung von Kontaktstellen, die Entsendung von Verbindungsbeamten oder das Fassen von Zusammenarbeitsvereinbarungen.
Deutschlandfunk Kultur: Das ist aber alles freiwillig und muss von den Ländern, die – wie Sie schon gesagt haben – nicht unbedingt dem europäischen Gedanken extrem verpflichtet sind, bewilligt werden.
Ritter: "Bewilligt" würde ich jetzt nicht sagen, weil natürlich dann der Druck bestehen wird, auch der politische Druck bestehen wird, sich an einer Zusammenarbeit zu beteiligen, auch wenn sie formell nicht Teil der Europäischen Staatsanwaltschaft sind.
Darüber hinaus gibt es aber noch die Möglichkeit, die Ermittlungen zu koordinieren beziehungsweise tatsächlich zu einer Zusammenarbeit zu kommen über Eurojust, über diese zwischenstaatliche Einrichtung, über die wir bereits gesprochen hatten. Dort sind diese Staaten ja Mitglieder und es ist praktisch möglich, dass die Europäische Staatsanwaltschaft als Partner von Eurojust über die Vermittlung und Koordination von Eurojust mit diesen Ländern auch zusammenarbeitet – zum Beispiel Durchsuchungen koordiniert, die Zusammenarbeit fördert. Also, es gibt Wege dafür. Optimal ist es aber selbstverständlich nicht, dass nicht alle 27 Länder dabei sind.
Ich bin aber froh darüber, dass von der Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit Gebrauch gemacht worden ist, weil ich glaube, es ist Zeit für die Europäische Staatsanwaltschaft.

Mutige Rumänin ist erste Europäische Generalstaatsanwältin

Deutschlandfunk Kultur: Jedes der 22 Länder, die mit dabei sind, schickt einen Staatsanwalt, der dann nicht der Vertreter Deutschlands oder seines Landes in dem Sinne ist, aber eben von jedem Land wird einer entsandt. Die Rumänin Laura Codruța Kövesi wird die erste Leiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft sein – also erste Europäische Generalstaatsanwältin. Ist diese Personalie Programm, wenn man weiß, dass die Lady lange Zeit die Antikorruptionsbehörde in Rumänien geleitet hat und dort rausgeflogen ist, weil sie zu viel Wind gemacht hat und zu vielen Leuten in die Quere gekommen ist?
Ritter: Frau Kövesi ist von dem unabhängigen Auswahlausschuss an Platz 1 gestellt worden. Und ich glaube, dass sie die Europäische Generalstaatsanwältin geworden ist, ist eine ausgezeichnete Wahl. Denn sie hat in ihrer Vita nun wirklich bewiesen, dass sie Durchsetzungskraft hat, dass sie Überzeugung hat, dass sie den Mut hat, gegen jeden Widerstand in diesem Bereich zu ermitteln. Aufgrund dieser Vorerfahrungen ist sie eine absolut glaubwürdige und gute Wahl, nach meinem Dafürhalten.
Ich mag aber persönlich noch hinzufügen, dass ich das mit Sorge betrachtet habe, dass das gesamte Störfeuer der rumänischen Regierung in diesem Zusammenhang so wahrgenommen worden ist, als würde Rumänien praktisch den Rat dahingehend beeinflussen, dass Frau Kövesi nicht gewählt werden soll. Das wird aber den Verdiensten von Staatsanwalt Bohnert überhaupt nicht gerecht. Er ist jemand, der in seiner Vita …
Deutschlandfunk Kultur: Moment, jetzt müssen Sie dazu sagen, Bohnert gehörte, wie Sie im Übrigen, auch zu den letzten drei – Frau Kövesi, Sie und der französische Kollege – die in der engeren Wahl für diesen Posten waren.
Ritter: Richtig. Und bei dem französischen Kollegen handelt es sich um jemanden mit großer internationaler Erfahrung, mit großer europäischer Erfahrung, der insofern Qualitäten mit eingebracht hätte, die für den Aufbau der Behörde genauso wichtig sind. Letztendlich war die Frage: Worauf wollen wir hauptsächlich das Augenmerk legen? Das ist eine Entscheidung, die letztendlich zwischen EU-Parlament und Europäischem Rat zu treffen war. Und ich glaube unterm Strich, es ist eine gute Wahl, dass man sich für dieses Signal der Glaubwürdigkeit und der unbedingten Verfolgung von Korruption und Betrug verschrieben hat und dass insofern Frau Kövesi genau am richtigen Platz ist.

Kritik "ohne jegliche Sachkunde" ernst nehmen?

Deutschlandfunk Kultur: Es gibt natürlich auch Kritik an der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft zum Beispiel von der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, der AfD. Ich zitiere: "Die EU bemächtigt sich immer weiterer Bereiche der Justiz, die bisher in nationaler Zuständigkeit ihrer Mitgliedsländer lag. Das führt zu einem Verlust von Souveränität und damit zugleich von Freiheit." Diese Europäische Staatsanwaltschaft sei eine "überflüssige neue Behörde" und man brauche sie eigentlich nicht.
Ritter: Muss man das ernstnehmen, was die AfD ohne jegliche Sachkunde von sich gibt? Denn sie vergessen dabei eine ganz wesentliche Tatsache, nämlich die Tatsache, dass wir hier über einen Schaden für den EU-Haushalt reden. Das heißt, es ist ein Bereich, der auch nach Subsidiaritätsgesichtspunkten der Europäischen Union zugeschlagen wird. Und genauso sagt das Subsidiaritätsprinzip, dass Sachen dort geregelt werden sollen, wo sie am besten geregelt werden können.
Und diese Fragmentierung, über die ich am Anfang gesprochen habe, die macht es doch gerade deutlich, wie notwendig es ist, dass wir eine Behörde haben, die einheitlich supranational ist und Ressourcen auf europäischer Ebene dann auch zusammenbündeln kann, damit dieser Kampf gegen Betrug und Korruption, der so lange nicht effizient und effektiv gewesen ist, tatsächlich dann auch zum Wohle des europäischen Steuerzahlers geführt werden kann.
Deutschlandfunk Kultur: Aber nun sind die Herrschaften und Frauschaften von der AfD nicht die Einzigen, die diese Kritik geübt haben. Denn es führt schon dazu, dass, wie bei anderen europäischen Behörden und Institutionen ja immer auch, an Souveränität zwar nicht abgegeben wird, sondern – wie es im Brüssel-Sprech immer heißt, "sie wird delegiert".
Ritter: Ob sie delegiert wird – da wage ich natürlich zu widersprechen.
Deutschlandfunk Kultur: Sie wird "geteilt", sagt man in Brüssel auch gern.
Ritter: Es ist ein Bereich, der an sich von der Grundkompetenz her tatsächlich dann halt Europa zugeschrieben ist. Letztendlich geht’s um die Frage: Wo kann das Interesse des europäischen Bürgers am effizientesten vertreten werden? Und für mich persönlich – und nicht nur deswegen, weil ich jetzt bald dazu gehören werde – war es immer die Überzeugung, dass es Bereiche gibt, in denen es notwendig ist, zu einer größeren Vernetzung und zu einer größeren Zusammenarbeit zu kommen.
Ich arbeite seit 25 Jahren praktisch im Bereich der Rechtshilfe. Ich habe noch die Zeiten erlebt, wo man Rechtshilfeersuchen über Justizministerium und Auswärtiges Amt schicken musste. Dass sich das in diese Richtung entwickelt hat, dass die direkte Zusammenarbeit möglich ist und jetzt mit der Europäischen Staatsanwaltschaft sogar integriert stattfindet, das ist ein Meilenstein hinsichtlich dessen, was Strafverfolgung leisten kann. Das ist etwas, was man bei all dieser Diskussion nicht ausblenden sollte, um nicht die Sinnhaftigkeit einer solchen Behörde aus letztendlich allgemeinen Erwägungen infrage zu stellen.

Weiterhin gilt nationales Strafrecht

Deutschlandfunk Kultur: Was die praktische Arbeit angeht – es gibt also ein Kollegium von 22 Juristen, Staatsanwälten aus 22 Ländern. Man muss sich aber auch auf ein gemeinsames Handwerkszeug einigen – also Konsens haben: Was ist strafbar? Konsens haben, was Verfahrensfragen angeht. Konsens haben, was das Strafmaß angeht. Ist das alles schon in trockenen Tüchern? Oder geht diese Arbeit, wenn Sie jetzt im November Ihre Arbeit in Luxemburg aufnehmen werden, erst richtig los?
Ritter: Es ist eine sehr europäische Lösung, die gefunden worden ist. Erstens ist es ja nicht Konsens in dem Sinn. Es ist einfach eine Mehrheit. Das ist schon mal wichtig, dass tatsächlich Mehrheitsentscheidungen möglich sind und keine Einstimmigkeit gefordert ist.
Das Zweite ist, dass das System der nationalen Strafverfolgung praktisch nur um eine europäische Komponente ergänzt wird. Das heißt, der delegierte europäische Staatsanwalt, auch der deutsche Staatsanwalt zum Beispiel oder der französische Staatsanwalt, der arbeitet in seiner eigenen Strafverfahrensordnung. Es gibt kein europäisches Strafrecht. Es gibt kein europäisches Strafverfahrensrecht. Wenn wir das hätten schaffen wollen, dann hätte es die Europäische Staatsanwaltschaft in dreißig Jahren nicht gegeben.
Deutschlandfunk Kultur: Können Sie an der Stelle ganz kurz erklären, was es mit den delegierten Staatsanwälten auf sich hat? Denn es gibt neben den 22 in Luxemburg, zu denen Sie gehören werden, in jedem der beteiligten Länder nochmal mindestens zwei sogenannte "delegierte Staatsanwälte". Die sind nur Ihrer Behörde Rechenschaft schuldig und haben gegenüber den nationalen Ermittlungsbehörden Weisungsrecht.
Ritter: Sie haben praktisch genau die gleichen Rechte wie deutsche Staatsanwälte. Sie haben einen doppelten Hut auf. Sie sind sowohl europäische Staatsanwälte, delegierte europäische Staatsanwälte, mit entsprechenden Berichtspflichten und mit der entsprechenden Fachaufsicht durch die Zentrale in Luxemburg. Sie haben aber nach wie vor auch ihre Eigenschaft als deutsche Staatsanwälte. Sie treten als solche auch im nationalen System auf.
Das heißt, das, was ein deutscher Staatsanwalt gegenüber den Ermittlungspersonen kann, kann auch ein europäischer Staatsanwalt. Insofern sind auch die gesetzlichen Änderungen, die dafür notwendig waren, bereits in Deutschland umgesetzt worden. Sie haben praktisch genau dieselbe Stellung wie ein deutscher Staatsanwalt. Sie arbeiten, wie gesagt, im nationalen Recht. Das gesamte Gerichtsverfahren ist nicht europäisch, sondern es ist das Verfahren, was es etwa auch entsprechend in Deutschland gibt.
Deutschlandfunk Kultur: Es gibt kein europäisches Gericht, was dann sozusagen für Sie zuständig ist.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine komplett unabhängige Behörde. Das wird immer wieder betont. Unabhängiger als manches Justizsystem anderswo?
Ritter: Es gibt Länder, die eine vergleichbare Unabhängigkeit für Staatsanwaltschaften vorgesehen haben. Es ist aber nicht die Regel in Europa. Selbstverständlich arbeitet die Europäische Staatsanwaltschaft nicht im rechtsfreien Raum oder im luftleeren Raum. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist der Grundrechtecharta verpflichtet. Sie ist den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verhaltensmäßigkeit und selbstverständlich auch zur Objektivität verpflichtet. Das ist der Rahmen, in dem sie tätig ist. Aber sie ist weisungsfrei. Sie ist komplett weisungsfrei.
Deutschlandfunk Kultur: Heißt, die Politik kann nicht hergehen und sagen, "hier, kümmert euch mal um den Fall", oder "seid mal hier ein bisschen milder" oder "stellt mal da die Ermittlungen ein"?
Ritter: Das kann man sogar noch konkreter sagen. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass weder die Mitgliedsstaaten, noch jegliche Personen außerhalb der Europäischen Staatsanwaltschaft, noch Organe der Union Weisungen erteilen können.

Europäische Staatsanwaltschaft unabhängiger als die deutsche

Deutschlandfunk Kultur: Aber ist das nicht auf nationaler Ebene, wenn wir Deutschland nehmen, auch so?
Ritter: Rein praktisch ist es so, dass Staatsanwälte in Deutschland sachlich unabhängig sind. Aber das Weisungsrecht der Justizministerien ist nicht abgeschafft. Das besteht.
Deutschlandfunk Kultur: Das fordert der Deutsche Richterbund, dass es abgeschafft gehört.
Ritter: Das fordert der Richterbund, dass es abgeschafft wird, schon seit längerem. Das ist ja auch der Grund gewesen, weswegen Staatsanwaltschaften in Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil man der Meinung war, aufgrund des Justizaufbaus in Deutschland sei nicht gewährleistet, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland unabhängige Behörden sind.
Deutschlandfunk Kultur: Das ist ja schon ein bisschen eine Schmach. Und tut sich da politisch nichts, dass man das verändert?
Ritter: Da sind sicherlich Diskussionen im Gange, aber mir scheint, dass diese Diskussionen noch eine Weile andauern werden. Ich, wenn ich dazu meine persönliche Auffassung sagen kann, kann nicht so ganz verstehen, dass die Justizminister der Länder unisono seit sehr langer Zeit sagen – und es auch tatsächlich so praktizieren – dass sie in Selbstbindung von diesem Weisungsrecht keinen Gebrauch machen. Dann erschließt sich mir nicht ohne Weiteres, warum man nicht sagen könnte: Wir brauchen es nicht.
Deutschlandfunk Kultur: Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, Herr Ritter. Es gibt ja bei dem neuen EU-Haushalt, der ab 2021 für sieben Jahre gilt, einen sogenannten Rechtsstaatsmechanismus. EU-Mittel können bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in einzelnen Mitgliedsländern gekürzt werden. Dazu muss dann die EU-Kommission eine Kürzungsempfehlung vorlegen. Und die muss mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedsländer – also zumindest mal nicht einstimmig – angenommen und damit zugestimmt werden.
Ist das etwas, mit dem Sie auch zu tun haben? Ich denke, dass das nicht der Fall ist. Denn wir haben ja festgehalten, bei Ihnen geht es um finanziellen Schaden. Oder gibt’s da eine Einfallstür auch für die Europäische Staatsanwaltschaft, weil ja Zusammenhänge bestehen, zwischen finanziellem Schaden und eben möglicherweise Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit?
Ritter: Um Ihnen ganz offen darauf zu antworten: Einen direkten Zusammenhang gibt es selbstverständlich nicht. Denn bei diesen Fragen – Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit in einzelnen Mitgliedsstaaten – geht es um die Fragen, wie zum Beispiel Strukturen im Justizsystem geschaffen sind, inwieweit richterliche Unabhängigkeit besteht, inwieweit sie durch Maßnahmen eingeschränkt wird. Das sind die Fragen, die hauptsächlich eine Rolle spielen bei der politischen Entscheidung, ob die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden oder nicht.
Das heißt, die Frage einer Straftat im Einzelnen oder die Straftat von Einzelnen spielt da keine Rolle. Allerdings, eine Sache würde ich trotzdem dazu zählen wollen: Wenn nämlich festgestellt werden würde, dass Behörden eines Mitgliedsstaates konsequent die Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft behindern, dass dort keine Unterstützung, keine Zusammenarbeit möglich ist, dann würde ich das als ein Kriterium ansehen, was mit in die Prüfung einbezogen werden könnte. Denn letztendlich hat sich jeder EU-Mitgliedsstaat dazu verpflichtet, gemäß dem Grundsatz der Loyalität zusammenzuarbeiten.
Es mag sein, dass sie nicht zusammenarbeiten in der Europäischen Staatsanwaltschaft – aber jegliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu verweigern, wäre nach meinem Dafürhalten nicht tragbar.

Eine Arbeitssprache für Europa

Deutschlandfunk Kultur: Zum Schluss noch eine ganz praktische Frage: Welche Sprache wird denn im Kollegium der Staatsanwälte bei Ihnen in Luxemburg gesprochen? Englisch, obwohl demnächst gar kein Mitgliedsland mehr das als Muttersprache hat? Oder sind dann immer Dolmetscher dabei?
Ritter: "Kein" Mitgliedsstaat ist nicht ganz richtig, denn wenn ich da richtig informiert bin, ist Englisch in Malta auch Amtssprache.
Deutschlandfunk Kultur: Nein, genau wie die Iren, die Gälisch als offizielle Sprache angegeben haben, haben die Malteser, meines Wissens, "Maltesisch" – so heißt das, glaube ich – angegeben.
Ritter: Dann ist es natürlich so, dass wir voraussichtlich alle in einer Sprache arbeiten werden, die nicht unsere ist. Man muss sich aber auf eine Sprache einigen. Diese Erörterung steht noch bevor. Das ist eine der Sachen, die im Kollegium zu beschließen sind, welches unsere Arbeitssprache sein wird. Aber selbstverständlich spricht vieles dafür, dass letztendlich die Arbeitssprache Englisch sein wird.
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