"Notwehr zugunsten des Kindes"

Moderation: Katrin Heise · 30.06.2008
Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, Reinhard Merkel, hält eine Androhung von Folter in bestimmten Situationen für legitim. Im Fall des durch Magnus Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler habe der Polizeipräsident in einer Notlage gehandelt, um den Mord an einem unschuldigen Kind zu verhindern.
Katrin Heise: Der elfjährige Jakob von Metzler war entführt worden. Sein Leben stand auf dem Spiel, und in dieser Situation drohte der ehemalige stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, dem geständigen Entführer von Magnus Gäfgen Folter an, wenn er nicht das Versteck des Jungen verrate. Das Ende kennen wir. Jakob war schon tot, Gäfgen bekam lebenslänglich. Er hat Beschwerde eingelegt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er und sein Anwalt wünschen sich ein Bekenntnis zum absoluten Tabu der Folter. Heute Mittag wird in Straßburg das Urteil in dieser Angelegenheit verkündet. Prof. Dr. Reinhard Merkel, Strafrechtler und Rechtsphilosoph an der Uni Hamburg hat seine Zweifel und betont vor allem das Dilemma des stellvertretenden Polizeipräsidenten und sieht Notwehr in dessen Folterandrohung. Herr Merkel, ich grüße Sie! Ist das Folterverbot absolut?

Reinhard Merkel: Man muss zwei Dinge unterscheiden. Wenn man das geschriebene Recht anguckt, das für Deutschland verbindlich ist, dann ist das Folterverbot absolut. Die UN-Folterkonvention, der wir beigetreten sind, die Europäische Menschenrechtskonvention, die wir ratifiziert haben, Artikel 104 Grundgesetz und einige einfach gesetzliche Normen, in der Strafprozessordnung etwa, das alles zusammengenommen, stellt das eigentlich außer Zweifel, dass das Folterverbot absolut gilt. Die andere Frage ist, ob in echten Kollisionen mit einem Recht auf Notwehr, das Notwehrrecht ebenfalls zu gelten hat und die Kollision dann auf eine bestimmte Weise aufgelöst wird, die sozusagen an der Absolutheit des Folterverbots gewisse Abstriche hinnimmt. Darüber müsste man aber lange streiten.

Heise: Es gibt vom Absoluten Ausnahmen?

Merkel: Na ja, das hört sich paradox an. Aber ich möchte eine weitere Unterscheidung mit Blick auf den Fall Jakob von Metzler oder Magnus Gäfgen einführen. Foltern ist die eine Geschichte. Das ist absolut verboten. Die Androhung von Folter ist in all diesen Normen, den überstaatlichen Normen, in der Folterkonvention, in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten, und Foltern ist allerdings etwas anderes als Nötigen. Androhen von Folter ist eine Nötigung.

Heise: Könnte man es nicht schon als psychische Folter bezeichnen?

Merkel: Ja, das ist in manchen Kontexten denkbar. Stellen Sie sich mal die Foltern vor, die man vor 400 Jahren hier mit den sogenannten Hexen veranstaltet hat. Die hat man vorher bedroht. In einer Situation, wo der Bedrohte die Alternative hat, entweder ich gestehe, dass ich ein Verhältnis mit dem Teufel habe und werde dann auf den Scheiterhaufen gesetzt oder ich gestehe nicht und man foltert mich vorher und setzt mich hinterher trotzdem auf den Scheiterhaufen, in dieser Situation der ausweglosen Unerträglichkeit ist das Androhen von Folter selbst schon Folter. Aber wenn jemand gesagt kriegt, entweder du hörst auf, einen Unschuldigen anderen zu ermorden, du bist gerade dabei, das zu tun, oder es werden dir Schmerzen zugefügt, dann ist die Androhung mit dem Ziel, etwas vom Recht Gebotenes zu erreichen, auf gar keinen Fall selber schon Folter.

Heise: Heißt das, Sie halten Folterandrohung angesichts dieses von Ihnen beschriebenen Dilemmas für legitim?

Merkel: Ja, das heißt es.

Heise: Geht Opferschutz vor Täterschutz?

Merkel: Nein, aber natürlich nicht. Beide haben ihre Schutzpositionen. Und der Täterschutz, den die Strafprozessordnung im Einzelnen ausbuchstabiert, ist für einen Rechtsstaat ungeheuer wichtig. Der Opferschutz ist etwas, was im Prinzip damit nicht kollidiert. Der Opferschutz natürlich nur im Rahmen dessen, was der Staat dem Täter gegenüber an Rechten einzuhalten hat.

Heise: Welche grundsätzlich unabweisbaren Rechte hat denn ein Täter?

Merkel: Ein Täter, der in der Gewalt des Staates ist, hat vor allem das Recht, nicht körperlich misshandelt zu werden. Selbstverständlich hat der Täter das Recht. Aber jemand, und jetzt wende ich den Blick, der unabhängig von der Frage, ob er im staatlichen Gewahrsam ist oder nicht, gegenwärtig aktuell einen anderen rechtswidrig angreift, der darf getötet werden. Dem dürfen jede Art in der Form der notwendigen Blockade seines tödlichen Angriffs jede Form von Schmerzen zugemutet werden. Wer einen anderen töten will, darf selber getötet werden.

Heise: Das heißt, Sie argumentieren, der Staat würde in Notwehr handeln, wenn er in einem solchen Fall wie dem Fall von Magnus Gäfgen Folter androht?

Merkel: Ja, das ist unstreitig. Selbstverständlich ist das eine Notwehr zugunsten des Kindes, bleiben wir bei diesem Fall, zugunsten des entführten Jungen Jakob von Metzler. Wenn der Staat sagt, wir bedrohen dich mit diesem und jenem, wenn du nicht aufhörst, das Leben dieses Kindes zu bedrohen. Das ist eine Notwehrhandlung zugunsten des Kindes. Ich möchte was klarstellen. In allen anderen denkbaren Kontexten ist Folter und die Androhung von Folter definitiv indiskutabel. Was die Amerikaner etwa in Guantanamo machen oder leider im Irak getan haben, alles definitiv indiskutabel. Die Androhung von Folter gegenüber einem Angeklagten etwa, um ihn zum Geständnis zu bringen oder sonstige Dinge, alles, und das steht außer Streit, nicht mal diskutabel. Aber in dem Kontext, wo die Androhung der Folter die einzige Form der Notwehr zugunsten des Lebens eines unschuldig Bedrohten ist, haben wir ein echtes Dilemma. Und wofür ich plädiere, ist, dass wir zunächst einmal das Dilemma anerkennen sollten und sehen sollten, dass keine eindeutige Lösung sich anbietet. Das Recht auf Notwehr, das Recht sich nicht rechtswidrig töten lassen zu müssen, ist das allerfundamentalste Menschenrecht überhaupt. Wer das kassiert, der muss sehen, welchen hohen Preis er bezahlt.

Heise: Herr Merkel, kalkuliert der Staat bei seinem absoluten Verbot der Folter damit, dass sich in Notsituationen jemand über dieses Verbot hinwegsetzt, um möglicherweise eben Leben zu retten, dafür aber bereit ist, alles Konsequenzen zu tragen, denn es ist ja absolut verboten?

Merkel: Der Staat, der so kalkulieren würde, würde ein zynisches Kalkül veranstalten. Er würde sagen, wir hoffen, dass jemand rechtswidrig handelt. Dann hinterher werden wir ein bisschen großzügig bei der Strafe sein. Wenn die Idee ist, man sollte darauf hoffen, dass jemand das tut, dann heißt das, man möchte, dass es getan wird. Dann soll man sich klar werden darüber, ob die Rechtsordnung das legitimiert. Wenn sie es nicht legitimiert, gibt es keinerlei Veranlassung, auf so etwas zu hoffen. Dann soll es nicht sein. Die Debatte muss eine Etage sozusagen davor geführt werden, wollen wir das legitimieren oder nicht. Wenn es definitiv illegitim ist und bleiben muss, dann wollen wir bitte schön nicht zynisch genug sein zu hoffen, dass jemand das Verbot bricht.

Heise: Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie aber eigentlich dafür, dass Folter nicht mehr absolut verboten ist, dass das absolut gestrichen wird?

Merkel: Ich möchte gerne eine Diskussion geführt haben, die ohne die öffentliche Hysterien, die bei uns gelaufen sind in dieser Debatte, und ich bin ein Adressat solcher Hysterien gewesen, ich weiß, wovon ich rede, geführt wird. Dass man anerkennt, dass es ein echtes Dilemma ist. Es geht um die Folterandrohung zunächst einmal als eine Form der Notwehr für das Leben eines unschuldig Bedrohten. Das nicht mal als Dilemma wahrnehmen zu können, ist ein dürftiger Stand der öffentlichen Reflektion.

Heise: Herr Merkel, Magnus Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer gefragt nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Er sagte am Freitag hier im "Radiofeuilleton", ...

Michael Heuchemer: ... was die Entscheidung in Straßburg erbringen muss, ist, dass die Justiz Schaden nimmt, wenn sie auf die Ebene des Unrechts, wie Herr Daschner es leider getan hat, sich begibt. Es ist gerade die Nagelprobe für den Rechtsstaat, ob in solchen Fällen eben Beschuldigtenrechte, zentrale Täterrechte gelten. Das Folterverbot darf nicht Papiertiger sein.

Heise: Wird der Rechtsstaat zum Papiertiger?

Merkel: Herr Heuchemer als Verteidiger muss schon so reden, das finde ich völlig in Ordnung. Es wäre komisch, wenn er das nicht täte. Und die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren sind tatsächlich eine wichtige Nagelprobe auf die Substanz des Rechtsstaates. Aber es geht natürlich nicht an, in einer echten und finsterschweren Kollision von fundamentalen Menschenrechten einfach die eine Seite zu ignorieren und nur von den Beschuldigtenrechten zu sprechen und nicht davon, dass der Staat auch grundsätzlich nicht zugucken darf, wenn er einschreiten kann, wie ein unschuldiges Kind ermordet wird. Nicht nur würde der Staat zugucken, wenn er mit einer Norm dem Herrn Daschner in den Arm fällt und sagt, das ist absolut verboten, auch die Androhung von Folter schon, und sozusagen den Arm des Herrn Daschner, der das Kind jetzt gerade retten will, bildlich gesprochen, zurückzieht, dann leistet er, und das muss man sich bitte schön klarmachen, aktiv Beihilfe zu einem Mord. Das mag ja der Preis sein, den wir bezahlen müssen für das absolute Folterverbot, und ich bin mir da tatsächlich auch im letzten Grunde unsicher. Aber wer den Preis nicht mal sieht, den wir dafür bezahlen, dass der Staat aktiv Beihilfe zu einem Mord leistet, wer einfach das ignoriert und sagt, es geht nur um die Beschuldigtenrechte, der bleibt soweit diesseits des wirklichen Problems, dass die Diskussion von da aus nicht ernsthaft geführt werden kann.

Heise: Eine Person, die es nicht ignoriert, diese Diskussion, ist Antje Vollmer von den Grünen und ehemalige Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages. Sie fragte, ob es gesellschaftliche Grundwerte gibt, die nicht infrage gestellt werden dürfen, auch nicht durch dramatische Einzelfälle wie die Entführung des Jakob Metzlers. Sie bezeichnete einmal in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die Fesselung der Demokratie als einen Teil ihrer Überlegenheit. Was sagen Sie dazu?

Merkel: Antje Vollmer hat recht. Die Fesselung der Demokratie macht eine ihrer Stärken aus, das ist richtig. Die Folter selber, dass wir das absolut verboten halten müssen, das mag richtig sein. Aber man muss sich über die Struktur des Arguments von Frau Vollmer im Klaren sein. Sie sagt, zu unseren Gunsten, zugunsten des sauberen Rechtsstaats, und jetzt kommt die Konsequenz, muss dieser elfjährige Junge sein Leben hergeben. Das ist ein rüde-utilitaristisches Argument. Das ist mit Grundprinzipien unseres Verfassungsstaats nicht zu vereinbaren. Niemand muss sein Recht auf Leben für die Allgemeinheit opfern lassen. Niemand muss sein Leben beenden lassen, rechtswidrig beenden lassen, damit wir hinterher sagen können, wir haben unsere Demokratie sauber gehalten. Auch das Problem müsste endlich diskutiert werden.

Heise: Sie haben gesagt, so wie in den USA soll es nicht werden. Die Täter im Folterskandal von Abu Ghraib sahen ihr Handeln auch von ihrem Staat gedeckt. Sehen Sie diese Gefahr nicht in Deutschland, wenn man das Folterverbot oder auch nur das Androhungsverbot aufhebt?

Merkel: Nein, die sehe ich nicht, wenn das Problem sauber formuliert wird. Es geht nicht einfach um Folter und Aufhebung des Folterverbots. Es geht um die Kollision Folter und Notwehr. Was in Abu Ghraib passiert ist, ist ein vollkommen skandalöser indiskutabler Vorgang gewesen.
Heise: Notwehr gegen terroristische Angriffe, könnte man sagen?

Merkel: Aber ich bitte Sie, das waren doch keine akut angreifenden Leute. Man kann doch nicht allgemein sagen, der Gesamtterrorismus auf der Welt ist ein gefährliches Phänomen und das ist akut und gegenwärtig gefährlich, also foltern wir den Herrn X.

Heise: So wird in den USA aber argumentiert.

Merkel: Vollkommen indiskutabel. Es geht darum, den konkret angreifenden Mörder jetzt zu stoppen und nicht zu sagen, der gehört einer gefährlichen Maschinerie an, die permanent am Agieren ist. Das ist sehr bedauerlich und für einen Rechtsstaat unwürdig und indiskutabel, was die Amerikaner gemacht haben und zum Teil leider offenbar immer noch in Guantanamo machen. Dieses Risiko sehe ich in Deutschland überhaupt nicht. So sensibel und so stark ist unser Rechtsstaat, dass er solche Übergriffe nicht dulden würde.

Heise: Reinhard Merkel, Prof. für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Ich danke Ihnen recht herzlich für dieses Gespräch!

Merkel: Bitte schön!