Medien und Meinungen

Verschärfte Haftung für Links, das BKA hackt illegal und #keinGeldfürRechts

05:14 Minuten
10.12.2016
Audio herunterladen
Von Miriam Sandabad Diese Woche geht es ziemlich juristisch zu. Und wir stellen fest: Eigene Webseiten zu betreiben, wird offensichtlich immer gefährlicher.
Von Miriam Sandabad
Diese Woche geht es ziemlich juristisch zu. Und wir stellen fest: Eigene Webseiten zu betreiben, wird offensichtlich immer gefährlicher. Zumindest rechtlich gesehen ist es heikler geworden, Inhalte im Netz zu veröffentlichen. Das zeigte eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg in einem Urheberrechtsstreit.
Dabei ging es um einen Fotografen, der auf einer Webseite einen Textlink zu einem unerlaubt bearbeiteten Foto von ihm fand. In den Himmel des Motivs waren verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden, die Veränderung aber nicht angemerkt. Damit sind die Creative-Commons-Lizenzbedingungen des Originals verletzt worden.
Das Landgericht Hamburg stützt sich mit seinem Urteil erstmals auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom September. Demzufolge können kommerzielle Anbieter bereits durch eine Verlinkung das Urheberrecht verletzen, wenn das Ziel des Links rechtswidrig veröffentlicht wurde.
Zu »kommerziellen« oder »gewerblichen« Anbietern gehören große Nachrichtenportale ebenso wie kleine Blogs, die anzeigenfinanziert sind. In deren Verantwortung liegt es, nachzuforschen, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig publiziert wurde. Das gilt auch für Videolinks oder rechtswidrige Leaks.
"Ok, Internet. Das war's dann. War schön mit Dir", kommentierte das Heise Nachrichten-Portal. Und auch der Jurist Leonhard Dobusch kritisierte bereits im September im Deutschlandradio Kultur :

«Wenn man sich ansieht, dass dadurch jetzt in sehr weit reichendem Maße auch kleinste Schnipsel, Teile geschützt werden sollen, was dazu führt, dass, wenn Leute auf Inhalte verlinken und damit eigentlich auch Besucher und Besucherinnen zu diesen Inhalten lenken, dass das dann kostenpflichtig ist - das kann ein Google oder ein Facebook vielleicht bezahlen. Kleinere Anbieter können dann aber in Wirklichkeit den Betrieb einstellen.»
Das BKA hackt illegal
Bereits im April wurden Unterhaltungen mit dem vermeintlich sicheren Instant-Messenger Telegram heimlich angezapft - und zwar vom Bundeskriminalamt. Nun wird über die Rechtsgrundlage des Hacks diskutiert.
Im April nahm das BKA die Telekommunikationsüberwachung an Handys von acht terrorverdächtigen Rechtsextremisten vor. Mit selbstprogrammierter Software wurden Telegram-Accounts geknackt und dabei Chats, Fotos und Videos mitgelesen. Zwölf Tage später gab es eine deutschlandweite Großrazzia. Die Ermittler hatten auf den Accounts Hinweise auf geplante Anschläge auf Flüchtslingsheime gefunden, die so vereitelt werden konnten.
Eine Recherche von Vice Motherboard hat nun ergeben: Der Hack war kein Einzelfall. Bereits seit zwei Jahren überwacht das BKA Telegram-Accounts. Insgesamt hat es schon 44 Konten gehackt.
Allerdings gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Telegram hat dem Hack nicht zugestimmt. Das BKA handelt also illegal. Die Aktion beschäftigt nun auch die Politik; es laufen Anfragen an den Generalbundesanwalt.
Meme der Woche
#keinGeldfürRechts will rechtskonservativen Portalen den Werbehahn abdrehen: Der Werber Gerald Hensel hat auf seinem Blog seine Kollegen in den Medien und der Werbebranche sowie Unternehmen dazu aufgerufen, "gemeinsam die Finanzierung von rechtsextremen Websites und Meinungsportalen wie Breitbart und vielen anderen" zu stoppen.
Die Finanzierung dieser Seiten läuft unter anderem auch über Online-Werbung. Unternehmen und Werbeagenturen sollen keine Banner mehr auf Seiten wie Breitbart schalten. Gerald Hensel, der die digitale Strategie bei Scholz & Friends in Berlin leitet, sagt dazu: «Unternehmen können in diesen Zeiten nicht unpolitisch bleiben.»
Der Aufruf löste einen Shitstorm aus. Hensels Kampagne widerspreche der Demokratie, hieß es unter anderem. Er erhielt aber auch Zusagen von einigen Unternehmen, Breitbart auf Blacklist zu setzen.
Bild: Little Boy Bluescreen von AK Rockefeller auf Flickr, CC BY-NC