Markenrecht

Das Langenscheidt-Gelb bleibt exklusiv

Eine Person - man sieht nur die Hand - trägt einen Karton mit einem Stapel Deutsch-Polnischer Wörterbucher
Die Marke Gelb mit blauem L: Wörterbücher von Langenscheidt © picture-alliance / ZB / Jens Büttner
Markenrechtlerin Anja Steinbeck im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 18.09.2014
Seit fast 60 Jahren ist Gelb das exklusive Markenzeichen von Wörterbüchern des Langenscheidt-Verlags. Das soll auch so bleiben: Der Bundesgerichtshof untersagte einem Sprachlernsoftware-Hersteller, die gleiche Farbe zu verwenden.
Die Markenrechtlerin Anja Steinbeck von der Universität Köln hält das BGH-Urteil, das das Erscheinungsbild der gelb-blauen Langenscheidt-Wörterbücher schützt, für "sehr wichtig", weil es bisher noch nicht viele Urteile zu Farbmarken gebe. Laut Gesetz könne man sich Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Gestaltung und eben auch Farben als Marke schützen lassen, sagt sie.
"Man muss natürlich, wenn man das als Marke anmeldet, genau den Farbton festlegen."
Farben können nicht generell geschützt werden
Außerdem könne man sich eine Farbe nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Ware oder Dienstleistung schützen lassen, so Anja Steinbeck.
"Sie können nicht einfach sagen, ich möchte Gelb für alles geschützt haben. Gerade bei Farben ist man da sehr streng."
Entsprechend könne man mit seiner Marke auch nur gegen Konkurrenten vorgehen, die ähnliche Dienstleistungen vertreiben. Entsprechend habe ein Unternehmen wie die Post nichts zu befürchten:
"Die Post ist den Wörterbüchern wirklich nicht ähnlich."