Topic

Meinungsfreiheit und Schutz des Persönlichkeitsrechts im Netz

03.11.2007
Gestern ist man noch ein ganz normaler Angestellter in einem ganz normalen Betrieb, ohne besonders nennenswerte Einträge bei google.
Gestern ist man noch ein ganz normaler Angestellter in einem ganz normalen Betrieb, ohne besonders nennenswerte Einträge bei google. Und plötzlich taucht man im Netz in Verbindung mit kriminellen Vereinigungen auf, findet sein Foto auf Seiten, wo es nicht hingehört oder entdeckt Berichte, die intimste Details des eigenen Lebens offenbaren. Im Internet scheint es rechtlich besonders schwer zu sein Diffamierungen Grenzen zu setzen.
Andererseits sind bespielsweise Blogs journalistisch-redaktionelle Angebote, die immer mehr Unterlassungsklagen ausgesetzt sind. Erstickt dann eine rechtliche Überregulierung wiederum auch die besondere Meinungsfreiheit/Aufklärungsfunktion des Netzes?

Benötigen wir für die digitale Welt eine besondere Auslegung bzw. Anwendung der Persönlichkeitsrechte?

Im Gespräch: Thomas Hoeren - Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster