Grüne: Privates CD-Kopieren muss straffrei bleiben

Moderation: Jürgen König · 24.02.2006
Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, hat die umstrittene Bagatellklausel im Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts verteidigt. Das Kopieren von CDs durch junge Leute dürfe nicht unter Strafe stehen, sagte Montag. Mit der Klausel wolle man sicherstellen, dass "Staatsanwälte und Polizisten nicht in Jugendstuben und auf Schulhöfen Razzien machen müssen".
König: Wie viele CDs haben Sie schon kopiert?

Montag: Ach einige Musik-CDs habe ich kopiert. Aber ich muss Ihnen sagen, das, was Sie den Zuhörern jetzt gesagt haben, ist nicht ganz richtig. Natürlich darf jeder für seinen Privatgebrauch CDs kopieren. Das ist nicht legal (sic). Das ist das gute Recht eines jeden, der sich eine CD gekauft hat, dass er für seinen Privatgebrauch Kopien macht.

König: Die Bundesjustizministerin Zypries will das private Kopieren straffrei halten, steht mit dieser Meinung inzwischen allerdings ziemlich alleine da. Vielleicht betreiben wir doch zunächst einmal ein wenig Begriffsklärung. Was genau besagt diese "Bagatellklausel"?

Montag: Also man muss es ein bisschen genauer definieren. Wenn Sie eine CD kaufen, dann steht jetzt schon im Urheberrecht, dass Sie natürlich das Recht haben, für Ihren privaten Gebrauch einige Kopien zu machen. Das entspricht auch der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Wenn die CD einen Kopierschutz hat, dann ist es nicht strafbar - nicht strafbar -, diesen Kopierschutz zu knacken, wenn dies zum privaten Gebrauch geschieht. Zum gewerblichen Gebrauch ist es natürlich strafbar und verboten. Jetzt kommt es darauf an: Was wollen wir mit einer Übung erreichen, dass junge Leute, Schüler, im großen Umfang, unter Freunden, CDs kopieren und austauschen. Dazu haben wir gesagt: Das ist etwas anderes als ein gewerbsmäßiger, auf Umsatz, auf illegalen Umsatz ausgerichtetes Raubkopieren. Das sind Bagatellen. Und diese Bagatellklausel wollen wir im Gesetz haben, damit die Staatsanwälte und Polizisten nicht in Jugendstuben und auf Schulhöfen Razzien machen müssen.

König: Wenn ich es richtig verstehe, sagt die Gegenseite aber, dass die Künstler durch diese Bagatellklausel letztlich, ja, betrogen werden? Dass man sagt, das ist letztlich immer noch Diebstahl geistigen Eigentums und das könne nicht so bleiben.

Montag: Ja das weiß ich nicht, ob das alle Künstler sagen. Es gibt auch Künstler, die genau andersherum argumentieren und ihre Werke sogar im Internet zum Kopieren freigeben. Da gibt es eine Auseinandersetzung, die man nicht rechtlich und nicht strafrechtlich alleine behandeln darf. Es gibt ein Verhalten, besonders unter den jungen Leuten, wie sie mit den CDs, mit auf digital gespeicherten, auf Computer gespeicherten Musikstücken umgehen. Und die Industrie sollte sich nicht so sehr auf die Polizei und die Staatsanwaltschaft verlassen, sondern neue, intelligente Produkte anbieten, damit sie die jungen Konsumenten anspricht. Es ist ein großer Fehler der Industrie, mit der Keule des Strafrechts auf ihre Konsumenten loszugehen.

König: Und wenn Ihnen ein Phono-Manager von Umsatzrückgängen von bis zu 40 Prozent klagt, was sagen Sie dem?

Montag: Dem sage ich, dass ich seine Klage nicht ganz nachvollziehen kann. Weil die großen, weltumspannenden Firmen, zu denen einen Teilbereich der Phono-Industrie gehört, in anderen Bereichen bieten sie den jungen Leuten genau die Geräte an, die dafür geschaffen worden sind und dafür gekauft werden können, damit man Dateien - das sind dann natürlich auch CDs - kopieren kann. Also mit der linken Hand verdienen sie daran und mit der rechten müssen sie etwas rausgeben. Ich glaube, die großen Industriefirmen müssen sich in ihren Produktpaletten umstellen. Sie müssen mit der Zeit gehen, statt gegen ihre Konsumenten.

König: Der Kulturstaatsminister Neumann ist auch gegen die Bagatellklausel. Wie geht es nun weiter?

Montag: Das würden wir auch gerne wissen wollen. Es gibt einen Entwurf für den so genannten Zweiten Korb des Urheberrechts, noch aus der rot-grünen Zeit, in dem war die Bagatellklausel drin. Es gibt einen neuen Entwurf des Bundesjustizministeriums, jetzt von der großen Koalition, der beinhaltet immer noch die Bagatellklausel. Wir warten jetzt ab, wie sich die große Koalition im Inneren zurechtfindet und danach werden wir im parlamentarischen Wege die Debatte weiter führen. Es ist jedoch nicht so, dass ich einer der letzten Mohikaner wäre, die sich für die Bagatellklausel aussprechen. Da gibt es sehr viele im Parlament, die sehen, dass es keinen Sinn macht, die Staatsanwälte und die Polizisten auf junge Leute loszulassen.

König: Aus Regierungskreisen verlautet schon, dass Herr Neumann und Frau Zypries sich nicht einigen können, die Kanzlerin solle entscheiden. Wissen Sie etwas darüber?

Montag: Darüber weiß ich nichts. Aber es würde mich wundern, wenn - da nehme ich mal das Problem beim Wort - eine solche Bagatelle bis zur Bundeskanzlerin vorgelegt würde. Die Urheberrechtsnovelle, vor der wir stehen, umfasst ja nicht nur die Reform dieses Problems, über das wir heute sprechen, sondern auch noch ganz andere, Vergütungsfragen für Künstler und vieles andere mehr. Ganz, ganz wichtige Dinge. Die Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt besteht nicht nur darin, junge Leute beim Kopieren zu beschnüffeln und sie zu bestrafen.

König: CDs kopieren soll straffrei bleiben. Jersey Montag war das. Er ist rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/die Grünen.