Gesetzesinitiative

AfD will Volksverhetzungsparagrafen ändern

Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht am 24.01.2018 in Köln (Nordrhein-Westfalen) im Oberlandesgericht auf der Richterbank.
Der Volksverhetzungsparagraf wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Reaktion auf die Nazi-Propaganda geschaffen. © picture alliance/dpa - Oliver Berg
Von Nadine Lindner · 27.04.2018
Die AfD will, dass Paragraf 130 des Strafgesetzbuches geändert wird. Er stellt Volksverhetzung unter Strafe. Das Ziel der AfD: Künftig soll es strafbar sein, Menschen in "ihrer Eigenschaft als Deutsche" zu beschimpfen. Juristen sind skeptisch.
Jens Maier, Abgeordneter aus Sachsen und vor seinem Mandat Richter in Dresden, argumentierte am Dienstag vor einer Journalistenrunde.
"Das Wichtigste ist erst mal, der Paragraf 130 StGB ist kein Paragraf, der Minderheiten schützen soll, von seinem Schutzzweck her. Sondern Schutzgut ist der öffentliche Frieden."
Maier will, dass es künftig strafbar ist, wenn Personen in ihrer "Eigenschaft als Deutsche" beschimpft werden. Das erfolge, so heißt es in dem AfD-Gesetzesentwurf in der Regel durch "ausländische Täter oder Täter mit Migrationshintergrund".
Zur Erklärung: Im Kern macht sich derjenige laut Volksverhetzungsparagraf strafbar, der zu Hass oder Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe aufruft. Diese Gruppe kann sich durch Nationalität, Rasse, Religion oder Ethnie bilden, so das Gesetz bisher. Der Gruppenbegriff ist bei der Debatte zentral und soll – so will es die AfD – auch für Deutsche gelten.
Maier: "Insofern ist es nicht klar, in wieweit jetzt das deutsche Volk nicht abgrenzbar sein soll."

Der Paragraf dient dem Minderheitenschutz

Andere Juristen sehen den Vorstoß und die dahinterliegende Argumentation aus mehreren Gründen kritisch. Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke weist auf die Entstehungsgeschichte des Paragrafen nach dem Zweiten Weltkrieg hin: Nach den Erfahrungen mit der Nazi-Propaganda sei die Grundintention der Minderheitenschutz gewesen:
"Fremdenfeindliches Klima in Deutschland auch vermeiden, eine emotionale Aufladung des Volks vermeiden. Das war der Sinn, warum der Paragraf eingeführt worden. Jetzt wird das alles auf den Kopf gestellt und gesagt, das ist ein Paragraf, der alle vor Hetze schützt. So war das nie geplant."
Der Berliner Strafverteidiger Benjamin Grunst widerspricht Maiers Argument, auch deutsche Staatsbürger seien eine Gruppe im Sinne dieses Paragrafen:
"Das heißt es geht darum, abgrenzbare Teile der Bevölkerung vor Aufstachelung zu Gewalt, vor beschimpfender böswilliger Verächtlichung zu schützen. Das ist Sinn und Zweck der Regelung. Es ist gerade nicht gedacht, eine Gesamtbevölkerung zu schützen, sondern Teile. Das hat auch nichts mit deutsch oder nicht-deutsch zu tun."

Grüne: "Abwegiges Grundverständnis der Gesetzeslage"

AfD-Politiker Maier kennt den Paragrafen 130 StGB nicht nur als Richter, sondern auch als Betroffener. Gegen ihn wurden bereits selbst Anzeigen wegen Volksverhetzung gestellt. Auf die Frage, ob Maier vor diesem Hintergrund der richtige Initiator für den Gesetzesentwurf ist, reagiert die AfD-Fraktionsspitze verständnislos. Der parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann:
"Jeder unserer Abgeordneten kann im Bundestag reden zu allen Themen, da gibt es in keiner Weise Einschränkungen."
Abgeordnete anderer Fraktionen können den Argumenten der AfD nicht folgen. Der liberale Bundestagsabgeordnete Jürgen Martens war bis 2014 Justizminister in Sachsen:
"Das alles dient nicht dem Zusammenhalt in der Gesellschaft, sondern eher der Profilierung der Antragssteller als Bewahrer eines bestimmten – wie ich finde – falsch verstandenen Nationen-Ehrschutzes."
Konstantin von Notz, Rechtspolitiker und stellvertretender Fraktionschef der Grünen findet, "dass hier versucht wird, völkisches Gedankengut ins Strafgesetzbuch einfließen zu lassen." Und:
"Das ist, wenn man sich das anguckt, ein abwegiges Grundverständnis der Gesetzeslage."
Für die Sozialdemokratin Sarah Ryglewski ist es eine "zynische Rechtsverdrehung".
Um kurz nach zehn am Vormittag bringt die AfD den Entwurf ein. Für die Debatte sind 60 Minuten angesetzt.
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