Gesetz zur Lohngerechtigkeit

Symbolpolitik der Regierung

Schwesig sitzt lächelnd und mit orange-weißem Halstuch vor einem liafarbenen Hintergrund.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) setzt sich in der Großen Koalition für mehr Lohngerechtigkeit ein. © Karlheinz Schindler/ dpa
Teresa Bücker im Gespräch mit Anke Schäfer  · 07.10.2016
Der Gesetzentwurf zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern würde keine Verbesserungen für Frauen bewirken, sagt Teresa Bücker. Der Entwurf stehe zwar für Gleichberechtigung, sei aber nur ein erster Schritt, so die Redaktionsleiterin des Web-Magazins Edition F.
Die Große Koalition hat sich auf eine Regelung für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verständigt. Ziel des Vorhabens ist es, durch Auskunftspflichten der Arbeitgeber mehr Transparenz über die Gehaltsstrukturen in den Betrieben zu erzielen. Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeitern sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Informationen erhalten, ob sie ungerecht bezahlt werden.

Kein Durchbruch, eher Symbolpolitik

"Natürlich muss die Koalition sich da selbst loben", sagte Teresa Bücker, Redaktionsleiterin des Webmagazins Edition F im Deutschlandradio Kultur. "Das hat sie auch schon bei der Quote getan." Von einem Durchbruch zu sprechen, sei doch etwas überschwänglich. "Es ist eher Symbolpolitik", sagte Bücker. Diese stehe zwar für Gleichberechtigung, Modernisierung der Gesellschaft, aber Verbesserungen für Frauen bewirke das Gesetz nicht. Als Knackpunkt sieht Bücker auch die Frage der Betriebsgröße, denn gerade Frauen würden in Deutschland oft in kleineren Unternehmen arbeiten, sodass sie nur selten von dieser Regelung profitieren dürften.

Kritik aus der Wirtschaft

Die Netzaktivistin verwies darauf, dass es schon jetzt viele kritische Stimmen aus der Wirtschaft gegen den Gesetzentwurf gebe. Sie könnte sich vorstellen, dass im Gesetz dann eines Tages 500 statt 200 Beschäftigte stehen könnte und noch mehr Frauen von diesen Auskunftspflichten ausgeschlossen würden. "Die Befürchtung ist mehr Bürokratie", sagte Bücker. Dabei lägen die Gehaltsdaten vor. "Man scheut sich auch davor, einfach anzuerkennen, dass es den gender pay gap gibt (Anm. d. Red. geschlechtsspezifischer Lohnunterschied)." Der Gesetzentwurf bleibe leider sehr vage und sei nur ein erster Schritt.
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