"Führerscheinpflicht" für Drohnen-Piloten

Wer ohne fliegt, riskiert Sanktionen

Ein Mann steuert eine mit Kamera bestückte Drohne.
Ein Mann steuert eine mit Kamera bestückte Drohne. © NeONBRAND / Unsplash
Tim Hoesmann im Gespräch mit Katrin Heise · 30.09.2017
Mit der Drohne Nachbars Garten inspizieren? Diese Zeiten sind vorbei. Ab dem 1. Oktober gibt es in Deutschland eine Führerscheinpflicht für Drohnen. Das soll die Privatsphäre schützen und Unfälle verhindern. Doch für manche kommt das Gesetz einem Berufsverbot gleich.
Katrin Heise: "Die Zeit ist um" sang Gloria. Die Zeit ist um auf jeden Fall für Drohnenpiloten, einfach so die Drohne steigen zu lassen. Leute, die Drohnen fliegen lassen, haben ab morgen nämlich eine ganze Menge zu beachten. Zum Beispiel muss der Name des Halters feuer- und regenfest auf dem Flugkörper stehen, und wiegt das Ding mehr als zwei Kilo, braucht der Drohnenpilot eine Art Führerschein. Drohnenpilot klingt ja fast ein bisschen bedrohlich, aber das kann natürlich auch die 14-Jährige sein, die ihre Loopings übt oder der Vater, der sein Grundstück mal von oben filmen will. Tim Hoesmann ist Rechtsanwalt und Justiziar für den Bundesverband der Copter Piloten, also der Drohnenpiloten. Schönen guten Morgen, Herr Hoesmann!
Tim Hoesmann: Schönen guten Morgen, Frau Heise!
Heise: Wer fällt denn jetzt nun eigentlich alles unter diese Regelung? Der Junge, der im Garten die Drohne ausprobiert genauso wie die Fotografin, die Luftaufnahmen macht oder der Dachdecker zum Beispiel, der einen Schaden beguckt? Wer fällt da drunter?
Hoesmann: Im Endeffekt fallen alle drei von Ihnen Genannten unter diese neue Drohnenverordnung. Also es war ja diese Änderung im Luftverkehrsgesetz, und der Bundesgesetzgeber des Bundesverkehrsministeriums hat jetzt also mal so einheitliche Regeln aufgestellt, die jetzt im Grunde für alle Drohnenpiloten bundesweit gelten sollen.

Schutz von Privatsphäre

Heise: Das heißt beispielsweise: Ein Kind kann im Garten keine Drohne mehr fliegen lassen.
Hoesmann: Wie heißt die schöne Antwort des Juristen: Es kommt darauf an. Wenn die Drohne unter zwei Kilo ist und bei der Drohne keine Kamera drunter montiert ist, dann darf sie geflogen werden. Sobald aber eine Kamera unter der Drohne ist, dann – das hat der Gesetzgeber jetzt so geschrieben – darf die Drohne nicht mehr in Wohngebieten betrieben werden, und da der heimische Garten sich ja regelmäßig in Wohngebieten befindet, ist tatsächlich das Starten und Landen auch im eigenen Garten schon ein Problem.
Heise: Gut, damit soll die Privatsphäre geschützt werden. Da hatten ja auch viele Angst, heimlich irgendwie gefilmt zu werden.
Hoesmann: Genau richtig. Da ist sozusagen diese Abfügung, wo man auf der einen Seite auch sagen muss, dass natürlich mit Drohnen viel Unfug gemacht werden kann, und ja, ich finde es auch nicht nett, wenn mein Nachbar dauernd mit seiner Drohne über meinen Garten fliegen würde.
Heise: Genau. Und da auch niemand eine Drohne auf den Kopf bekommen will von Leuten, die nicht verstehen, was sie da in der Hand haben, ist es ja vielleicht wirklich ganz sinnvoll, dass diejenigen, die Drohnen fliegen, was davon verstehen – also so eine Art Führerschein machen. Was beinhaltet der eigentlich, dieser, ich sage immer: Führerschein nennt sich, glaube ich …
Hoesmann: Genau, also im Endeffekt, da gibt es jetzt Schulungen, wo dann im Endeffekt einmal die grundsätzlichen technischen Sachen geprüft werden, dass man also weiß, wie man eine Drohne startet, landet, nach vorne, nach hinten fliegt, sich einmal damit beschäftigt, wo eigentlich vorne und hinten ist. Das andere, auch sehr Wesentliche ist auch die Kenntnisse über die Rechtslage, weil es auch als Drohnenpilot so ist, dass der Himmel gar nicht so frei ist, sondern doch eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen beachtet werden muss, insbesondere natürlich auch, wann und wo ich überhaupt fliegen darf.
Heise: Wer nimmt eigentlich diese Prüfungen eigentlich ab?
Hoesmann: Da gibt es mittlerweile verschiedene Anbieter, die auch jeweils von den Landesbehörden zertifiziert sind. Das sind zum Beispiel einmal Modellflugsportvereine, dann gibt es verschiedene private Anbieter, auch der Bundesverband Copter Piloten bietet entsprechende Schulungen an, und Ziel ist im Endeffekt, auch hier beide Belange, auf der einen Seite den Drohnenpiloten, der sich damit auskennen soll, und natürlich auch, dass damit einhergeht, dass damit natürlich auch der Schutz der Bevölkerung verstärkt wird, weil wenn ein Drohnenpilot weiß, was er tut, wird er sich hoffentlich auch an die Regeln halten.

Sonderregelungen gibt es kaum

Heise: Der Luftraum war ja bisher auch kein rechtsfreier Raum. Auch für Drohnen war das kein rechtsfreier Raum. Wie sinnvoll sind denn jetzt die neuen Regelungen?
Hoesmann: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, dass der Gesetzgeber sich damit beschäftigt hat und auch Regeln aufgestellt hat. Aus meiner Sicht sind nur … oder es ist ein großes Problem, dass hier keine großartige Trennung zwischen dem gewerblichen und dem privaten Anwender genommen wird.
Heise: Die Fotografin, die ich beispielweise erwähnt habe.
Hoesmann: Genau, richtig. Ich nehme ein praktisches Beispiel: Ich bin jetzt Immobilienmakler. Als Immobilienmakler fotografiere ich natürlich Häuser, und da bieten Drohnen für mich als Immobilienmakler unheimlich gute Möglichkeiten, das Haus präsentabel zu fotografieren.
Heise: Und das Ganze ist im Wohngebiet.
Ein Gebäudekomplex aufgenommen aus der Vogelperspektive.
Wunderschön und bald verboten: Um die Privatsphäre zu schützen sind Drohnenaufnahmen in Wohngebieten zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.© chuttersnap / Unsplash
Hoesmann: Das ist im Wohngebiet, und da ist jetzt also die Regelung, dass er das erst mal nicht mehr darf, und hier wäre es durchaus, aus meiner Sicht, sinnvoll gewesen, deutlicher zu unterscheiden zwischen dem Privatanwender und dem gewerblichen Nutzer, weil der gewerbliche Nutzer ja im Zweifel eine ganz andere Intention, eine ganz andere Einstellung zu den Aufnahmen und zu der Nutzung der Aufnahmen hat als zum Beispiel der private Nutzer.
Heise: Aber ist das alles zu kontrollieren? Also vielleicht hat man das einfach ausgeschlossen und alle über einen Kamm geschoren, weil man sowieso Probleme hat, das Ganze zu kontrollieren?
Hoesmann: Im Endeffekt ist es natürlich für den Gesetzgeber einfacher, erst mal alles zu verbieten. Es gibt natürlich die Möglichkeit, dann bei den jeweiligen Landesbehörden sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen und zu sagen, gut, okay, ich würde gerne in diesem Bereich fliegen. Da sind jetzt aber unsere ersten Erfahrungen, dass sich dort die Landesbehörden, was Ausnahmegenehmigungen angeht, sehr zurückhaltend zeigen.

Für manche Gewerbetreibende ist das Gesetz fast ein Berufsverbot

Heise: Was heißt denn das dann jetzt für gewerblich nutzende Drohnenpiloten?
Hoesmann: Das kann für den gewerblichen Drohnenpiloten durchaus ein Problem werden. Je nachdem, in welchem Bereich er tätig ist, kommt das fast einem Berufsverbot gleich, weil dann zum Beispiel dem Immobilienmakler, der mit seiner Drohne fotografiert, es de facto unmöglich gemacht wird, noch mit seiner Drohne in Wohngebieten zu fotografieren.
Heise: Wobei Berufsverbot ist jetzt eine ganz schöne Keule. Ich meine, Drohnen gab es jetzt vor 20 Jahren auch nicht, und wir haben trotzdem Häuser gekauft.
Hoesmann: Genau, aber es gibt tatsächlich mittlerweile einige Fotografen, die sich darauf spezialisiert haben, diese Aufnahmen zu machen, wir also auch zum Beispiel dann Angebote haben von privaten Hausbesitzern oder auch wenn es darum geht, Baufortschritte oder ähnliches zu dokumentieren, da sind also auch sehr viele neue Anwendungsbereiche angekommen, und da gibt es also den einen oder anderen, der sich jetzt auch schon wieder umguckt, was er sozusagen alternativ oder noch machen könnte.
Heise: Haben Sie schon was von Sanktionen gehört? Wie werden die ausfallen?
Hoesmann: Also im Endeffekt, es gibt auch mittlerweile erste Sanktionen. Dort sind verschiedene Sachen denkbar. Auf der einen Seite gibt es Möglichkeiten aus dem Bereich Strafrecht, das heißt also, wenn man jetzt hier ganz bewusst gegen bestimmte Regeln verstoßen hat, zum Beispiel in Luftverkehrszonen geflogen ist, wo man nicht fliegen darf, das ist dann sogar ein strafrechtlicher Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung. Üblich sind aber eigentlich Ordnungsgelder, dass wenn jetzt irgendwo in verbotenen Gebieten geflogen wird, dann ein Ordnungsgeld von der Behörde festgesetzt werden kann.
Heise: Das sind also die Dinge, mit denen man zu rechnen hat, wenn man die Neuerungen, die ab heute, nein, ab morgen gelten für Drohnenpiloten, nicht beachtet. Tim Hoesmann, Justiziar vom Bundesverband der Copter Piloten. Dankeschön für die Informationen!
Hoesmann: Sehr gerne, Frau Heise!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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