Formularstreit vor dem BGH

Gleichberechtigung hängt nicht an "Sprachpolitik"

Im Bundesgerichtshof (BGH) werden Formulare der Sparkasse gezeigt, die mit männlicher Anrede versehen sind.
"Auf jeden Fall hätte man auch anders entscheiden können", kommentiert Ulrike Herrmann das BGH-Urteil. © dpa
Ulrike Herrmann im Gespräch mit Korbinian Frenzel · 13.03.2018
"Kunde" meint auch "Kundin". Das haben die Richterinnen und Richter des BGH im so genannten Formularstreit entschieden. Für die Gleichberechtigung der Frauen sei die Quotierung von Spitzenpositionen der Wirtschaft wichtiger als "Sprachpolitik", kommentiert die Journalistin Ulrike Herrmann.
Die Formularsprache darf männlich bleiben. Frauen erleiden aus Sicht des Bundesgerichtshofs keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden. Der BGH hat die Revision einer 80-jährigen Sparkassen-Kundin und Feministin gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken zurückgewiesen.
"Auf jeden Fall hätte man auch anders entscheiden können", kommentiert die "taz"-Journalistin Ulrike Herrmann das Urteil.

Quote in Dax-Vorständen "zwingend vorschreiben"

Den Einfluss von "Sprachpolitik" für eine Gleichberechtigung der Frauen stellte Herrmann jedoch zumindest in Frage. Ändern müsse sich vielmehr die Besetzung der Spitzenpositionen in Dax-Konzernen.
"Und da würde ich jetzt sagen, ob da 'Kunde' oder 'Kundin' auf dem Bankformular steht, wird nichts daran ändern, dass es in den Bankvorständen keine Frau gibt. Sprachpolitik ist nicht unwichtig, aber viel wichtiger wäre, zwingend vorzuschreiben, dass die Vorstände zu 50 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen."
(huc)
19.02.2018, Saarland, Sulzbach: Marlies Krämer sitzt in ihrem Wohnzimmer vor aufgeschlagenen Aktenordnern. Die Rentnerin klagt vor dem BGH, dass Sparkassen auf ihren Formularen auch die weibliche Form von Konotoinhaber, also Kontoinhaberin, nennen müssen. Foto: Oliver Dietze/dpa | Verwendung weltweit
Die Klägerin Marlies Krämer vor Akten in ihrem Wohnzimmer; Aufnahme vom Februar 2018© dpa